Anforderungen an Finanzvermittler â mehr Qualität ... - Evers und Jung
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Fin<strong>an</strong>zvermittler sind, der rechtliche Status Quo (<strong>und</strong> das gesetzgeberisch<br />
Wünschenswerte) erarbeitet werden soll.<br />
In der Fokussierung auf die Beratung durch einen Fin<strong>an</strong>zvermittler lässt sich erkennen,<br />
dass diese Situation durch eine spezifische <strong>und</strong> bisl<strong>an</strong>g wenig beachtete 58<br />
„Informationstrias“ geprägt wird:<br />
Informationstrias<br />
- der gesetzliche erforderliche "Beratungsst<strong>an</strong>dard" für<br />
Fin<strong>an</strong>zvermittler erfordert Informationen, die sich unterscheiden<br />
lassen als:<br />
k<strong>und</strong>enbezogen<br />
Informationen des K<strong>und</strong>en<br />
über seine Kenntnisse,<br />
Ziele <strong>und</strong> fin<strong>an</strong>zielle<br />
Situation<br />
produktbezogen<br />
Informationen über das zu<br />
vermittelnde Produkt<br />
sowohl als Gattung als<br />
auch konkret<br />
vermittlerbezogen<br />
Information über den Status<br />
des Vermittlers als Vertreter<br />
oder Makler sowie seine<br />
Provisionen<br />
Abb. 11: Informationstrias in der Fin<strong>an</strong>zberatung<br />
Der K<strong>und</strong>e, dem ein Fin<strong>an</strong>zprodukt vermittelt wird, braucht für eine sinnvolle<br />
Entscheidung Dreierlei:<br />
1. Klarheit über den von ihm <strong>an</strong>gestrebten Verwendungszweck für das Produkt,<br />
2. Informationen über die dazu passende Produktart <strong>und</strong> konkret über das Produkt<br />
selbst <strong>und</strong><br />
3. Informationen über den Vermittler <strong>und</strong> seine Provisionen.<br />
Rechtlich werden die Informationspflichten über das Produkt <strong>und</strong> seine Qualität entweder<br />
durch prospektrechtliche Verpflichtungen <strong>und</strong> Haftungstatbestände oder durch den<br />
Aspekt der <strong>an</strong>lagegerechten Beratung näher beschrieben <strong>und</strong> s<strong>an</strong>ktioniert. Für die Frage,<br />
wie stark bei der Anlageberatung die individuelle Situation des K<strong>und</strong>en herausgef<strong>und</strong>en<br />
<strong>und</strong> berücksichtigt werden muss, geben die von der Rechtsprechung entwickelten<br />
Gr<strong>und</strong>sätze zur <strong>an</strong>legergerechten Beratung ebenso den Rahmen vor wie die<br />
gesetzlichen Regelungen in Umsetzung der VersVermR <strong>und</strong> MiFID (s.u.).<br />
Schließlich geht es im Folgenden aber vor allem auch um die Möglichkeiten durch<br />
Informationspflichten den spezifischen Vertriebsweg über Vermittler zu verbessern.<br />
Informationen über den Status <strong>und</strong> die Provisionen des Vermittlers vermitteln<br />
Tr<strong>an</strong>sparenz über sich daraus ergebende Interessenslagen des Vermittlers. Solche<br />
58<br />
Allenfalls bei Mülbert, 2007, 1149, 1159 findet sich im Zusammenh<strong>an</strong>g mit der Offenlegungspflicht von Provisionen die<br />
Erwähnung einer „dritten Schicht“, nämlich „die Angabe von Seriösitätsprinzipien“.<br />
© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 46