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Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

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Fin<strong>an</strong>zvermittler sind, der rechtliche Status Quo (<strong>und</strong> das gesetzgeberisch<br />

Wünschenswerte) erarbeitet werden soll.<br />

In der Fokussierung auf die Beratung durch einen Fin<strong>an</strong>zvermittler lässt sich erkennen,<br />

dass diese Situation durch eine spezifische <strong>und</strong> bisl<strong>an</strong>g wenig beachtete 58<br />

„Informationstrias“ geprägt wird:<br />

Informationstrias<br />

- der gesetzliche erforderliche "Beratungsst<strong>an</strong>dard" für<br />

Fin<strong>an</strong>zvermittler erfordert Informationen, die sich unterscheiden<br />

lassen als:<br />

k<strong>und</strong>enbezogen<br />

Informationen des K<strong>und</strong>en<br />

über seine Kenntnisse,<br />

Ziele <strong>und</strong> fin<strong>an</strong>zielle<br />

Situation<br />

produktbezogen<br />

Informationen über das zu<br />

vermittelnde Produkt<br />

sowohl als Gattung als<br />

auch konkret<br />

vermittlerbezogen<br />

Information über den Status<br />

des Vermittlers als Vertreter<br />

oder Makler sowie seine<br />

Provisionen<br />

Abb. 11: Informationstrias in der Fin<strong>an</strong>zberatung<br />

Der K<strong>und</strong>e, dem ein Fin<strong>an</strong>zprodukt vermittelt wird, braucht für eine sinnvolle<br />

Entscheidung Dreierlei:<br />

1. Klarheit über den von ihm <strong>an</strong>gestrebten Verwendungszweck für das Produkt,<br />

2. Informationen über die dazu passende Produktart <strong>und</strong> konkret über das Produkt<br />

selbst <strong>und</strong><br />

3. Informationen über den Vermittler <strong>und</strong> seine Provisionen.<br />

Rechtlich werden die Informationspflichten über das Produkt <strong>und</strong> seine Qualität entweder<br />

durch prospektrechtliche Verpflichtungen <strong>und</strong> Haftungstatbestände oder durch den<br />

Aspekt der <strong>an</strong>lagegerechten Beratung näher beschrieben <strong>und</strong> s<strong>an</strong>ktioniert. Für die Frage,<br />

wie stark bei der Anlageberatung die individuelle Situation des K<strong>und</strong>en herausgef<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> berücksichtigt werden muss, geben die von der Rechtsprechung entwickelten<br />

Gr<strong>und</strong>sätze zur <strong>an</strong>legergerechten Beratung ebenso den Rahmen vor wie die<br />

gesetzlichen Regelungen in Umsetzung der VersVermR <strong>und</strong> MiFID (s.u.).<br />

Schließlich geht es im Folgenden aber vor allem auch um die Möglichkeiten durch<br />

Informationspflichten den spezifischen Vertriebsweg über Vermittler zu verbessern.<br />

Informationen über den Status <strong>und</strong> die Provisionen des Vermittlers vermitteln<br />

Tr<strong>an</strong>sparenz über sich daraus ergebende Interessenslagen des Vermittlers. Solche<br />

58<br />

Allenfalls bei Mülbert, 2007, 1149, 1159 findet sich im Zusammenh<strong>an</strong>g mit der Offenlegungspflicht von Provisionen die<br />

Erwähnung einer „dritten Schicht“, nämlich „die Angabe von Seriösitätsprinzipien“.<br />

© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 46

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