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Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

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Wir schlagen hierzu folgende Maßnahmen vor:<br />

K.1.1 Öffentlichkeitsarbeit zur Herausstellung der Ch<strong>an</strong>cen der neuen<br />

Rechtssituation für Verbraucher durch TV-Spots/Anzeigen <strong>und</strong> dergl. nach dem Muster<br />

„Ihre neuen Ch<strong>an</strong>cen als Fin<strong>an</strong>zk<strong>und</strong>e“ <strong>und</strong> „So bereiten Sie sich optimal vor“.<br />

K.1.2 Entwicklung <strong>und</strong> Vertrieb von Verbraucherwerkzeugen zur Nutzung der neuen<br />

Rechte <strong>und</strong> aktiven Bewältigung von Fin<strong>an</strong>zvermittlungsprozessen (ähnlich „generic<br />

advice“ in Großbrit<strong>an</strong>nien). Z.B.:<br />

Kapitel F.1.2, S.73,<br />

F.1.12, S. 83, F.2.4, S. 95,<br />

F. 2.17, S. 107.<br />

Kapitel I.1, S.131.<br />

• Selbstklärungs-Tools zur Zielfindung <strong>und</strong> ein Fahrpl<strong>an</strong> zur schrittweisen<br />

Abarbeitung der daraus resultierenden Beratungsbedarfe<br />

• Materialien zur Vorbereitung einer Beratung <strong>und</strong> Kurzinformationsblätter zu<br />

Produkten<br />

• Prüfraster zur Beurteilung einzelner Produkte<br />

Diese Werkzeuge sind in Kooperationen mit Medien, Verbraucherzentralen <strong>und</strong><br />

Anbietern den Verbrauchern zur Verfügung zu stellen. Im Unterschied zur ebenfalls<br />

nötigen Verbesserung der allgemeinen Fin<strong>an</strong>zbildung haben diese Instrumente einen<br />

direkten <strong>und</strong> konkreten Nutzen für das Beratungsgespräch. Mit ihrer Hilfe können neue<br />

Beratungsauflagen (Qualifikation, Information, Dokumentation etc.) für den Verbraucher<br />

h<strong>an</strong>dhabbar gemacht werden.<br />

K.1.3 Operationalisierung der neuen Gesetzeslage für die Anbieter (ähnlich FSA in<br />

Großbrit<strong>an</strong>nien):<br />

Kapitel I.1, S.131.<br />

• Vorlage einer Produktinformation, die neben den rechtlichen <strong>Anforderungen</strong> (z.B.<br />

der neuen VVG-InfoV) auch didaktisch <strong>und</strong> methodisch das Beratungsgespräch<br />

verbraucherorientiert unterstützt.<br />

• Anreize schaffen zur aktiven Nutzung der neuen Rechtsgr<strong>und</strong>lagen in der<br />

Beratungssituation mit dem K<strong>und</strong>en, insbesondere durch mit Qualitätssiegel<br />

versehene Arbeitsinstrumente.<br />

• Prüfverfahren zum Selbsttest von Vermittlern, ob <strong>und</strong> in welchem Ausmaß sie die<br />

Verbraucherschutzziele von MiFID <strong>und</strong> VersVermR erfüllen. Diese werden umso<br />

wirkungsvoller, desto enger Prüfverfahren <strong>und</strong> Aufsichtspraxis verknüpft sind.<br />

Das Verbraucherschutzministerium gestaltet hiermit die Zeitenwende aktiv mit: Der<br />

Verbraucher wird gestärkt, um kompetent von seinen neuen Rechten in der<br />

Beratungssituation Gebrauch zu machen, dem qualitätsorientierten Anbieter wird<br />

geholfen, sich als vertrauenswürdiger Partner auszuzeichnen.<br />

© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 151

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