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Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

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4. Im Vermittlungsprozess kommt es zu Vereinfachungen <strong>an</strong> den falschen<br />

Stellen<br />

Versicherungsvermittler stoßen immer wieder auf das Problem, dass sie ihre K<strong>und</strong>en mit<br />

der Komplexität der <strong>an</strong>stehenden Entscheidungen überfordern. Dies führt dazu, dass sie<br />

ihnen Teile der Entscheidung durch Vereinfachungen abnehmen. Die Lenkung des<br />

K<strong>und</strong>enfokus z.B. von einer Berufsunfähigkeitsversicherung hin zu einer<br />

Unfallversicherung, nur weil diese sich einfacher erklären lässt, k<strong>an</strong>n jedoch nicht die<br />

Lösung sein. Hier verquicken sich Komplexitätsfaktoren bei den Produkten sehr<br />

unglücklich mit den Provisionsstrukturen: Nicht selten ist das, was einfacher zu erklären<br />

ist, gleichzeitig auch vorteilhafter für den Vermittler <strong>und</strong> suboptimal für den K<strong>und</strong>en.<br />

Neben dem Produktpaar Berufsunfähigkeitsversicherung/Unfallversicherung wären hier<br />

die Beispiele Risikolebensversicherung versus Kapitallebensversicherung oder auch die<br />

Alternative „R<strong>und</strong>um-Sorglos-Pakete“ versus Einzelabsicherung zu nennen. Selbst die<br />

durch die Versicherer gesetzte, grob vereinfachende Verknüpfung von Versicherung <strong>und</strong><br />

Vermögensaufbau ist unter diesem Aspekt zu betrachten, denn die beiden Bereiche<br />

stellen im Lebenszyklus völlig unterschiedliche H<strong>an</strong>dlungserfordernisse <strong>und</strong> sollten daher<br />

aus Sicht von Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong>ern <strong>und</strong> Verbraucherschützern möglichst getrennt beh<strong>an</strong>delt<br />

werden.<br />

5. Die Versicherungsvermittlung hat Qualitätsprobleme<br />

Produktabbrüche weit oberhalb 50 Prozent bei Produkten, die explizit darauf <strong>an</strong>gelegt<br />

sind, nicht wieder aufgelöst zu werden (z.B. Rentenversicherungen <strong>und</strong> <strong>an</strong>dere<br />

Altersvorsorgeprodukte), sind eine signifik<strong>an</strong>te Besonderheit dieses Marktes.<br />

Offensichtlich passen die vermittelten Produkte in dieser Vielzahl <strong>an</strong> Fällen nicht<br />

dauerhaft zu den K<strong>und</strong>en. Zu den Ursachen gehört eine fehlende Präferenz auf<br />

Nachfragerseite, jedoch nach wie vor auch eine Inflexibilität bei den zentralen Produkten,<br />

die nicht <strong>mehr</strong> zu heutigen Lebensläufen passt. Aus dem <strong>an</strong>gelsächsischen Raum ist<br />

belegt, dass solche Produktabbrüche fin<strong>an</strong>ziell schwache Haushalte überdurchschnittlich<br />

hart treffen <strong>und</strong> Schwellenhaushalte dadurch leichter in die sozialen Sicherungssysteme<br />

fallen. Da diese Fakten hinlänglich bek<strong>an</strong>nt sind, erstaunt die Tatsache, dass Staat wie<br />

Gesellschaft diese hohen Fehlerquoten tolerieren.<br />

6. Der neue Rechtsrahmen hat viele Hintertüren <strong>und</strong> erhöht den<br />

bürokratischen Aufw<strong>an</strong>d<br />

Nach der VersVermR-Umsetzung <strong>und</strong> VVG-Reform unterliegen nun alle<br />

Versicherungsvermittler gr<strong>und</strong>sätzlich der Erlaubnispflicht nach § 34 d GewO mit<br />

entsprechenden <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> Zuverlässigkeit <strong>und</strong> Qualifikation. Ausgenommen sind<br />

geb<strong>und</strong>ene <strong>und</strong> produktakzessorische Vermittler oder Vermittler im Annexvertrieb als<br />

freies Gewerbe (Anzeigepflicht nach § 14 GewO). Versicherungsberater werden<br />

neuerdings nach § 34 e GewO zugelassen, wodurch sie sich in einer Vermittler-<br />

Regulierung befinden, ohne selbst Vermittler zu sein.<br />

Versicherungsvermittler müssen sich bei der IHK in ein öffentliches Register eintragen.<br />

So wird ihr Status der Öffentlichkeit zugänglich gemacht <strong>und</strong> ist für Jederm<strong>an</strong>n einsehbar<br />

unter www.vermittlerregister.info. Weitere Auflagen durch die VersVermR-Umsetzung<br />

bestehen in einer obligatorischen Vermögensschadenhaftpflicht, im Sachk<strong>und</strong>enachweis<br />

sowie in einer Verpflichtung zur Dokumentation der Vermittlungsgespräche.<br />

© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 115

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