Anforderungen an Finanzvermittler â mehr Qualität ... - Evers und Jung
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4. Im Vermittlungsprozess kommt es zu Vereinfachungen <strong>an</strong> den falschen<br />
Stellen<br />
Versicherungsvermittler stoßen immer wieder auf das Problem, dass sie ihre K<strong>und</strong>en mit<br />
der Komplexität der <strong>an</strong>stehenden Entscheidungen überfordern. Dies führt dazu, dass sie<br />
ihnen Teile der Entscheidung durch Vereinfachungen abnehmen. Die Lenkung des<br />
K<strong>und</strong>enfokus z.B. von einer Berufsunfähigkeitsversicherung hin zu einer<br />
Unfallversicherung, nur weil diese sich einfacher erklären lässt, k<strong>an</strong>n jedoch nicht die<br />
Lösung sein. Hier verquicken sich Komplexitätsfaktoren bei den Produkten sehr<br />
unglücklich mit den Provisionsstrukturen: Nicht selten ist das, was einfacher zu erklären<br />
ist, gleichzeitig auch vorteilhafter für den Vermittler <strong>und</strong> suboptimal für den K<strong>und</strong>en.<br />
Neben dem Produktpaar Berufsunfähigkeitsversicherung/Unfallversicherung wären hier<br />
die Beispiele Risikolebensversicherung versus Kapitallebensversicherung oder auch die<br />
Alternative „R<strong>und</strong>um-Sorglos-Pakete“ versus Einzelabsicherung zu nennen. Selbst die<br />
durch die Versicherer gesetzte, grob vereinfachende Verknüpfung von Versicherung <strong>und</strong><br />
Vermögensaufbau ist unter diesem Aspekt zu betrachten, denn die beiden Bereiche<br />
stellen im Lebenszyklus völlig unterschiedliche H<strong>an</strong>dlungserfordernisse <strong>und</strong> sollten daher<br />
aus Sicht von Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong>ern <strong>und</strong> Verbraucherschützern möglichst getrennt beh<strong>an</strong>delt<br />
werden.<br />
5. Die Versicherungsvermittlung hat Qualitätsprobleme<br />
Produktabbrüche weit oberhalb 50 Prozent bei Produkten, die explizit darauf <strong>an</strong>gelegt<br />
sind, nicht wieder aufgelöst zu werden (z.B. Rentenversicherungen <strong>und</strong> <strong>an</strong>dere<br />
Altersvorsorgeprodukte), sind eine signifik<strong>an</strong>te Besonderheit dieses Marktes.<br />
Offensichtlich passen die vermittelten Produkte in dieser Vielzahl <strong>an</strong> Fällen nicht<br />
dauerhaft zu den K<strong>und</strong>en. Zu den Ursachen gehört eine fehlende Präferenz auf<br />
Nachfragerseite, jedoch nach wie vor auch eine Inflexibilität bei den zentralen Produkten,<br />
die nicht <strong>mehr</strong> zu heutigen Lebensläufen passt. Aus dem <strong>an</strong>gelsächsischen Raum ist<br />
belegt, dass solche Produktabbrüche fin<strong>an</strong>ziell schwache Haushalte überdurchschnittlich<br />
hart treffen <strong>und</strong> Schwellenhaushalte dadurch leichter in die sozialen Sicherungssysteme<br />
fallen. Da diese Fakten hinlänglich bek<strong>an</strong>nt sind, erstaunt die Tatsache, dass Staat wie<br />
Gesellschaft diese hohen Fehlerquoten tolerieren.<br />
6. Der neue Rechtsrahmen hat viele Hintertüren <strong>und</strong> erhöht den<br />
bürokratischen Aufw<strong>an</strong>d<br />
Nach der VersVermR-Umsetzung <strong>und</strong> VVG-Reform unterliegen nun alle<br />
Versicherungsvermittler gr<strong>und</strong>sätzlich der Erlaubnispflicht nach § 34 d GewO mit<br />
entsprechenden <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> Zuverlässigkeit <strong>und</strong> Qualifikation. Ausgenommen sind<br />
geb<strong>und</strong>ene <strong>und</strong> produktakzessorische Vermittler oder Vermittler im Annexvertrieb als<br />
freies Gewerbe (Anzeigepflicht nach § 14 GewO). Versicherungsberater werden<br />
neuerdings nach § 34 e GewO zugelassen, wodurch sie sich in einer Vermittler-<br />
Regulierung befinden, ohne selbst Vermittler zu sein.<br />
Versicherungsvermittler müssen sich bei der IHK in ein öffentliches Register eintragen.<br />
So wird ihr Status der Öffentlichkeit zugänglich gemacht <strong>und</strong> ist für Jederm<strong>an</strong>n einsehbar<br />
unter www.vermittlerregister.info. Weitere Auflagen durch die VersVermR-Umsetzung<br />
bestehen in einer obligatorischen Vermögensschadenhaftpflicht, im Sachk<strong>und</strong>enachweis<br />
sowie in einer Verpflichtung zur Dokumentation der Vermittlungsgespräche.<br />
© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 115