08.06.2015 Aufrufe

Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

K<strong>und</strong>en verkauft, wird das Ziel von MiFID – eine Verbesserung des Anlegerschutzes vor<br />

allem auch im Vertrieb – verfehlt. Es geht bei der Anlage bek<strong>an</strong>ntlich nicht allein um das<br />

Anlageobjekt, sondern ebenso um die Eignung für den einzelnen K<strong>und</strong>en.<br />

Europarechtlich gab es zwar durch die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie bisl<strong>an</strong>g eine<br />

zwingende Bereichsausnahme. Diese ist allerdings ausdrücklich durch MiFID abgeschafft<br />

<strong>und</strong> durch eine fakultative Ausnahmemöglichkeit ersetzt worden (Art. 3 MiFID).<br />

K.6.2 Abschaffung des Sonderstatus für Vermittler geschlossener Fonds im<br />

Hinblick auf KWG <strong>und</strong> WpHG<br />

Kapitel E.7.3, S. 67ff.<br />

In einer Gesetzesänderung muss klargestellt werden, dass die<br />

<strong>an</strong>legerschützenden Vorschriften des WpHG auch für den Vertrieb<br />

geschlossener Fonds gelten.<br />

Wenn geschlossene Fonds als Wertpapiere beh<strong>an</strong>delt werden würden, d<strong>an</strong>n wäre deren<br />

Vertrieb als Fin<strong>an</strong>zinstrument eine nach §§ 1 a Satz2 Nr. 1, 32 KWG erlaubnispflichtige<br />

Fin<strong>an</strong>zdienstleistung. Das Vertriebsunternehmen wäre d<strong>an</strong>n entsprechend § 2 IV WpHG<br />

ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen <strong>und</strong> für den Vertrieb würden die<br />

Wohlverhaltenspflichten der §§ 31 ff. WpHG gelten.<br />

Der deutsche Gesetzgeber hat zwar nicht ausdrücklich im Gesetz, aber in der<br />

Gesetzesbegründung klar gemacht, dass nach seiner Auffassung geschlossene Fonds<br />

keine Wertpapiere im Sinne des WpHG sein sollen. Damit finden die Schutzvorschriften<br />

des WpHG keine Anwendung. Das ist weder europarechtlich nach MiFID noch durch<br />

nationale Rechtsrahmen zwingend so vorgegeben. Sollte der Gesetzgeber bei der (u. U.<br />

vertretbaren) juristischen Auffassung bleiben wollen, dass Anteile <strong>an</strong> geschlossenen<br />

Fonds keine „Wertpapiere“ seien, darf dies jedoch nicht dazu führen, dass diese<br />

Produkte entgegen dem Sinn <strong>und</strong> Zweck des Gesetzes mit weniger Anlegerschutz<br />

vertrieben werden können.<br />

K.6.3 Verjährungsfrist § 31a WpHG streichen<br />

Streichung der verkürzten Verjährungsfrist des § 31a WpHG.<br />

Kapitel E.7.4 S. 70.<br />

Im Unterschied zu der speziellen dreijährigen Frist in § 31 WpHG beginnt die dreijährige<br />

Frist des BGB erst d<strong>an</strong>n, wenn der Gläubiger von den <strong>an</strong>spruchsbegründenden<br />

Umständen erfährt. Diese Regelung ist sachgerecht, während die veraltete WpHG Regel<br />

dazu führt, dass Anleger, denen die Konsequenzen einer m<strong>an</strong>gelhaften Beratung vielfach<br />

erst später klar werden dürfte, sich nicht wehren können. Anders ausgedrückt wird im<br />

Sektor der Anlageberatung <strong>und</strong> Fin<strong>an</strong>zvermittlung weniger Druck durch zivilrechtliche<br />

Haftungsverfahren im Hinblick auf eine Qualitätskontrolle ausgeübt als in allen <strong>an</strong>deren<br />

Bereichen. Dafür gibt es keinen sachlich überzeugenden Gr<strong>und</strong> <strong>mehr</strong>. Die Sonderregel<br />

des § 31 WpHG wurde seinerzeit geschaffen, um die alte dreißigjährige Verjährungsfrist<br />

des BGB zu vermeiden. Dieser Gr<strong>und</strong> ist heute weggefallen.<br />

© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 155

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!