08.06.2015 Aufrufe

Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Für den Ausschließlichkeitsvertrieb von Fonds<strong>an</strong>teilen, der ja nicht von<br />

„Wertpapierdienstleistungsunternehmen“ i.S.d. §§ 31 ff. WpHG vorgenommen wird,<br />

gelten diese gesetzlichen Wohlverhaltenspflichten nicht, wohl aber deren zivilrechtlichen<br />

Konkretisierung in der Beratungshaftung aus Vertrag (s.o.).<br />

E.5.3.3<br />

Vermittlung von Anteilen <strong>an</strong> geschlossenen Fonds<br />

Da die Vermittlung von geschlossenen Fonds unreguliert geblieben ist, gelten hier<br />

(abgesehen von der zivilrechtlichen Beratungshaftung) nur die allgemeinen<br />

zivilrechtlichen Informationspflichten, wonach es in aller Regel keine Auskunftspflicht<br />

hinsichtlich des eigenen Vertriebsinteresses <strong>und</strong> der Provisionen des Vermittlers gibt,<br />

sowie die gesetzlichen Informationspflichten des Verkaufsprospektgesetzes. Nach § 8 g)<br />

VerkProspG i.V.m. § 4 Nr. 12 VermVerkProspV muss immerhin im Prospekt <strong>an</strong>gegeben<br />

werden, in welcher Gesamthöhe Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder<br />

vergleichbare Vergütungen, geleistet werden.<br />

E.5.3.4<br />

Vermittlung von Krediten<br />

Für Darlehensvermittler sieht das BGB in den §§ 655a ff. spezielle Regelungen vor.<br />

Insbesondere im Hinblick auf die Provisionen schreibt § 655b BGB vor, dass in dem<br />

Vertrag vorbehaltlich sonstiger Informationspflichten insbesondere die Vergütung des<br />

Darlehensvermittlers in einem Prozentsatz des Darlehens <strong>an</strong>zugeben ist (auch reine<br />

Innenprovisionen sind <strong>an</strong>zugeben). Werden diese Informationen nicht korrekt dem<br />

K<strong>und</strong>en erteilt, ist der Vermittlervertrag nichtig.<br />

Abgesehen von den allgemeinen Informationspflichten insbesondere bei<br />

Verbraucherdarlehensverträgen gem. §§ 491 ff. BGB bestehen für den Vermittler keine<br />

besonderen Wohlverhaltensregeln. Insofern bestehen auch keine<br />

Dokumentationspflichten jenseits dessen, was sinnvoll ist, um eine Prüfung nach § 16<br />

MaBV durchführen zu lassen.<br />

E.5.3.5<br />

Vermittlung von Bausparverträgen<br />

Bei der Vermittlung von Bausparverträgen liegen m<strong>an</strong>gels weitergehender Regelungen<br />

keine besonderen Informations- <strong>und</strong> Dokumentationspflichten vor.<br />

Allerdings hebt die Preis<strong>an</strong>gabenverordnung in § 6 VIII hervor, dass die Abschlussgebühr<br />

<strong>an</strong>gegeben sein soll 82 . Für die AGB von Bausparverträge schreibt das<br />

Bausparkassengesetz in § 5 neben <strong>an</strong>deren Punkten Angaben vor über die Höhe der<br />

Kosten <strong>und</strong> Gebühren, die den Bausparern berechnet werden sowie den Abschluß von<br />

Lebensversicherungen auf den Todesfall, die Höhe der Versicherungssumme <strong>und</strong> die<br />

vom Bausparer hierfür zu zahlenden Versicherungsbeiträge sowie die Möglichkeit der<br />

Anrechnung bereits bestehender Lebensversicherungen, wenn der Bausparer zum<br />

Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet ist. Schließlich bestehen besondere<br />

Aufzeichnungspflichten im Zusammenh<strong>an</strong>g mit der Verordnung zur Durchführung des<br />

82<br />

Wenn auch lediglich der Teil zu berücksichtigen sein soll, der auf den Darlehens<strong>an</strong>teil der Bausparvertragssumme entfällt.<br />

© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 57

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!