08.06.2015 Aufrufe

Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

E.6 Zusammenfassung des juristischen Teils<br />

Die Regulierung von Fin<strong>an</strong>zvermittlern in Deutschl<strong>an</strong>d ist stark fragmentiert. Auch die<br />

Umsetzung der Richtlinien MiFID (Markets in Fin<strong>an</strong>cial Instruments Directive) sowie der<br />

VersVermR (Versicherungsvermittlerrichtlinie) hat aufgr<strong>und</strong> vielfacher<br />

Ausnahmeregelungen noch nicht zu einer umfassenden <strong>und</strong> einheitlichen Regelung des<br />

Bereichs der Fin<strong>an</strong>zvermittler geführt. Allerdings zeichnen sich aus der Umsetzung der<br />

beiden Richtlinien ähnliche Regelungsprinzipien ab, die für eine Gesamtregulierung des<br />

Fin<strong>an</strong>zvermittlermarktes nutzbar gemacht werden sollten.<br />

Es h<strong>an</strong>delt sich dabei um folgende Aspekte:<br />

1. Zulassung zur Vermittlung von Fin<strong>an</strong>zdienstleistungen nur bei ausreichender<br />

Zuverlässigkeit, Qualifikation <strong>und</strong> Haftpflichtabsicherung<br />

2. Publizität des Vermittlerstatus in einem öffentlichen Register<br />

3. Wohlverhaltenspflichten (Informations- <strong>und</strong> Dokumentationspflichten) für alle<br />

Fin<strong>an</strong>zvermittler gleichermaßen im Hinblick auf eine adäquate Beratung<br />

allgemein sowie speziell durch die Verpflichtung zur Offenlegung von<br />

Vermittlerstatus <strong>und</strong> Provision.<br />

4. Nachhaltige Aufsicht über die Einhaltung der Vorgaben.<br />

Der Überblick über den Status Quo der rechtlichen <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> Fin<strong>an</strong>zvermittler<br />

(vgl. auch die grafische Überblicksdarstellung im Anh<strong>an</strong>g) zeigt dabei folgende Situation:<br />

Ad 1) Zulassung<br />

Vermittler (Vertreter <strong>und</strong> Makler) von Versicherungen unterliegen zwar gr<strong>und</strong>sätzlich der<br />

Erlaubnispflicht nach § 34d GewO mit entsprechenden <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> Zuverlässigkeit<br />

<strong>und</strong> Qualifikation. Die g<strong>an</strong>z überwiegende Mehrzahl der tatsächlich derzeit tätigen<br />

geb<strong>und</strong>enen Vertreter aber ist von dieser Erlaubnispflicht ausgenommen. Hier soll von<br />

den Versicherungsunternehmen selbst die Zuverlässigkeit <strong>und</strong> Qualifikation sichergestellt<br />

werden. Weitere Ausnahmen bestehen für produktakzessorische Vermittlungstätigkeiten<br />

<strong>und</strong> den Annexvertrieb.<br />

Auch für den Bereich der Vermittlung von Fin<strong>an</strong>zinstrumenten sieht das KWG (dort § 32)<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich eine Erlaubnispflicht vor mit entsprechenden <strong>Anforderungen</strong>. Ausnahmen<br />

aber gibt es hier erneut für die „geb<strong>und</strong>enen Vermittler“, die gar keiner Erlaubnis<br />

bedürfen, sowie für die Vermittler, die ausschließlich Investmentfonds<strong>an</strong>teile verkaufen<br />

<strong>und</strong> die lediglich einer Erlaubnis nach § 34c I Nr. 2 GewO bedürfen.<br />

Während Kreditvermittler genauso eine Erlaubnis nach § 34c I Nr. 1 GewO benötigen,<br />

sind Bausparkassenvermittler ein erlaubnisfreies Gewerbe.<br />

Ad 2) Registerpubliziät<br />

Alle Versicherungsvermittler (auch die gen<strong>an</strong>nten Ausnahmen bis auf den Annexvertrieb)<br />

müssen sich bei der IHK in ein öffentliches Register eintragen lassen, aus dem z.B. ihr<br />

Status als Makler oder Vertreter hervorgeht.<br />

Für Vermittler von Fin<strong>an</strong>zinstrumenten mit KWG Erlaubnis führt gr<strong>und</strong>sätzlich das BaFin<br />

das Register (vgl. § 32 V KWG) <strong>und</strong> zwar auch für die große Zahl der geb<strong>und</strong>enen<br />

© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 60

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!