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Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

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K. Folgerungen <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

In dieser Studie werden H<strong>an</strong>dlungsbedarfe <strong>und</strong> –<strong>an</strong>sätze für eine Weiterentwicklung der<br />

Rahmenbedingungen für Fin<strong>an</strong>zvermittlung deutlich. Basis dafür sind die <strong>an</strong>alysierten<br />

gr<strong>und</strong>legende Wirkungsmech<strong>an</strong>ismen. Nur wenn eine Regulierung die bestehenden<br />

Anreizstrukturen berücksichtigt oder sogar Anreize selber setzt, wird sie für <strong>mehr</strong><br />

Sicherheit der Verbraucher im Fin<strong>an</strong>zdienstleistungsbereich wirken, ohne im gleichen<br />

Maße Aufw<strong>an</strong>d für die bzw. Widerst<strong>an</strong>d der Anbieter zu bewirken.<br />

Die zuletzt implementierten Regulierungen (VersVermR, MiFID) weisen in dieser Hinsicht<br />

ein Paradoxon auf: Sie bedeuten großen Aufw<strong>an</strong>d für die Anbieter bei eher geringen<br />

Sicherheitszugewinnen für die Verbraucher – mithin das Gegenteil des wünschenswerten<br />

Ideals.<br />

Ursache ist neben einer unzureichenden Berücksichtigung von<br />

Wirkungszusammenhängen <strong>und</strong> Anreizmech<strong>an</strong>ismen ein blinder Fleck in der deutschen<br />

Regulierungstradition: der Verbraucher im Entscheidungsprozess. Ihm werden immer<br />

<strong>mehr</strong> Informationen zugesprochen <strong>und</strong> geliefert, aber keine Instrumente, Förderungen<br />

oder Regulierungen, wie er damit umgehen k<strong>an</strong>n. Mehr Produktinformationen bedeuten<br />

nicht <strong>mehr</strong> Beratungsqualität <strong>und</strong> H<strong>an</strong>dlungssicherheit.<br />

Ein einheitliches Fin<strong>an</strong>zdienstleistungsrecht wird von vielen Seiten beharrlich gefordert<br />

<strong>und</strong> die im Rechtsteil visualisierte Fragmentierung der aktuellen Rechtssituation gibt<br />

dieser Forderung Nachdruck, ebenso wie die Länderberichte aus UK <strong>und</strong> den<br />

Niederl<strong>an</strong>den. Ein solcher zumindest besser aufein<strong>an</strong>der abgestimmter Rechtsrahmen<br />

würde zu der Interdisziplinarität der Privaten Fin<strong>an</strong>zen <strong>und</strong> der bereits einheitlichen<br />

Aufsichtsebene (BaFin) passen, stellt aber eher die Form als den Inhalt in den<br />

Vordergr<strong>und</strong>. Auch er läuft damit Gefahr, viel Aufw<strong>an</strong>d für wenig Sicherheitsgewinn zu<br />

produzieren.<br />

Kapitel J, S. 137.<br />

Kapitel I.1, S. 131ff, I.2, S. 133ff.<br />

Der britische <strong>und</strong> niederländische Weg, zur Erreichung l<strong>an</strong>gfristiger Ziele zunächst ein<br />

Leitbild für die Aktivitäten zu erarbeiten <strong>und</strong> somit Inhalte in den Vordergr<strong>und</strong> zu stellen,<br />

ist besser geeignet, <strong>an</strong>schließende Gesetzgebungsverfahren klar <strong>und</strong> pragmatisch mit zu<br />

gestalten. Wir empfehlen daher das Ziel eines konsistenten<br />

Fin<strong>an</strong>zdienstleistungsrechts weiter <strong>an</strong>zustreben, aber zuvor die Ziele in einem<br />

Leitbild zu sichern.<br />

Die Studie identifiziert als Elemente eines solchen Leitbildes:<br />

a) Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong>ungsverständnis: Private Fin<strong>an</strong>zen im 21. Jahrh<strong>und</strong>ert sollten<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich spartenübergreifend gedacht <strong>und</strong> reguliert werden. Eine isolierte<br />

Regulierung z.B. des Versicherungsbereichs ist überkommen.<br />

Kapitel J.1, S. 139.<br />

b) Mitbetrachtung der Vermittlungsprozesse bei der Regulierung: In der konkreten<br />

Beratungs- <strong>und</strong> Entscheidungssituation k<strong>an</strong>n Regulierung am wirkungsvollsten<br />

eingreifen, wenn sie h<strong>an</strong>dlungsorientiert <strong>an</strong>gelegt ist. Dies ist der Regulierung von<br />

Institutionen <strong>und</strong> Produkten <strong>an</strong> dieser Stelle überlegen.<br />

c) Förderung von Fin<strong>an</strong>zbildungsaktivitäten: Ohne ein Gr<strong>und</strong>verständnis von Privaten<br />

Fin<strong>an</strong>zen k<strong>an</strong>n der Verbraucher nicht richtig <strong>an</strong> Vermittler <strong>und</strong>/oder Berater delegieren.<br />

Die jüngere Behavioral Fin<strong>an</strong>ce-Forschung arbeitet zudem immer besser die<br />

psychologischen Barrieren heraus, die uns davon abhalten, umzusetzen, was wir doch<br />

eigentlich wissen. Fin<strong>an</strong>zielle Unwissenheit der Nachfrager ist ein systematisches<br />

Marktrisiko <strong>und</strong> damit auch ein Aufgabenbereich für die Fin<strong>an</strong>zaufsicht.<br />

Kapitel F.2.7 S.96, F.3.1, S.110,<br />

F.3.5, S.112, H, S.127,<br />

I.1, S. 131ff., I.2, S. 133ff.<br />

© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 149

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