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Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

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F.2.4<br />

Misslungene Regulierung - Beispiel Prospektpflicht<br />

Die Verpflichtung, einen Verkaufsprospekt vorzuhalten <strong>und</strong> darin auch die Risiken ihrer<br />

Fin<strong>an</strong>zkonstruktion zu thematisieren, war ein historischer Einschnitt für die Graumarkt-<br />

Anbieter. Um der Regelung <strong>mehr</strong> Durchschlagskraft zu verleihen, wacht die BaFin<br />

darüber. Sie prüft die Prospekte auf Kohärenz <strong>und</strong> setzt damit eine entsprechende EU-<br />

Richtlinie 1:1 um. Dies wird jedoch von Verbraucherschützern als „Rohrkrepierer“<br />

kritisiert, der teilweise das Gegenteil des Beabsichtigten hervorgerufen hat. Da das BaFin<br />

lediglich prüft, ob ein formal korrekter Prospekt vorliegt, werden Anlagen des Grauen<br />

Kapitalmarkts inzwischen regelmäßig mit dem Zusatz „BaFin-geprüft“ vertrieben <strong>und</strong><br />

finden entsprechend gesteigerte Abnahme. Eine inhaltliche Ausein<strong>an</strong>dersetzung oder gar<br />

Bewertung durch die BaFin findet jedoch in keiner Weise statt.<br />

Relev<strong>an</strong>z: Rein formale Prüfungen, die nicht die ökonomische Tragfähigkeit einer Anlage<br />

umfassen, haben klare Grenzen in ihrer Aussagekraft <strong>und</strong> zudem ein hohes<br />

Missbrauchspotenzial. Solche Änderungen des Rechtsrahmens erzeugen eine<br />

Anpassung der Anbieter <strong>und</strong> damit den unerwünschten Anstieg der Nachfrage nach<br />

Produkten, die mit der Regelung eigentlich eingedämmt werden sollte.<br />

F.2.5<br />

Problem Altersvorsorge über den Grauen Kapitalmarkt<br />

Anbieter des unregulierten „Grauen“ Kapitalmarkts gehen heute wesentlich geschickter<br />

vor als noch vor wenigen Jahren, z.B. zur Zeit der letzten großen Anlagesk<strong>an</strong>dale (allein<br />

die Göttinger Gruppe hinterließ mindestens 200.000 Geschädigte). 131 Regelmäßig<br />

tauchen Graumarkt-Anlagen nun unter dem Siegel der Altersvorsorge auf <strong>und</strong> locken<br />

Verbraucher mit höheren Renditen als z.B. bei Riester-Renten. Das Produktspektrum<br />

reicht dabei von Inhaberschuldverschreibungen über Genussscheine,<br />

Orderschuldverschreibungen, Unternehmens<strong>an</strong>leihen bis hin zu Privatdarlehen <strong>und</strong> dem<br />

Erwerb geschlossener Immobilienfonds per Telefon. Auch grüne Anlagen (Windkraft,<br />

Solar<strong>an</strong>leihen) werden verstärkt beworben.<br />

Inhaberschuldverschreibungen werden von den betreffenden Anbietern als<br />

sachwertorientierte Altersvorsorge vertrieben. Sie versprechen teilweise einen<br />

Best<strong>an</strong>dsschutz („Auszahlungsgar<strong>an</strong>tie“), der im Prospekt gezielt verwässert wird.<br />

Bei vielen Anlegern hat diese Vorgehensweise Erfolg. Experten erklären dies u.a. mit der<br />

geschickten Wortwahl: Unbedarfte Anleger setzen die Aussage „kein Kursrisiko“ gleich<br />

mit „kein Risiko“ <strong>und</strong> erleben später eine teure Überraschung.<br />

Relev<strong>an</strong>z: Der kaum regulierte Graue Kapitalmarkt ist ein Unikum, das in dieser<br />

Ausprägung in keinem <strong>an</strong>deren EU-L<strong>an</strong>d existiert. Er ist geprägt durch Produkte mit<br />

hohen Risiken <strong>und</strong> durch eine Vielzahl von Missbräuchen. Wird d<strong>an</strong>n noch durch<br />

Graumarkt-Anbieter mit dem Siegel „Altersvorsorge“ geworben, sind hohe fin<strong>an</strong>zielle<br />

Schäden für große Gruppen unbedarfter Anleger absehbar.<br />

131<br />

Vgl. „Kapital komplett verpulvert“ , http://www.sueddeutsche.de/fin<strong>an</strong>zen/artikel/600/165300/print.html, 25.03.2008.<br />

© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 94

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