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Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

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Darüber hinaus unterscheiden sich die Regelungen auch hinsichtlich ihrer tatsächlichen<br />

Anknüpfungspunkte.<br />

Zum einen ist die Regulierung in Deutschl<strong>an</strong>d produktorientiert. Das betrifft nicht nur die<br />

historisch gewachsene, ökonomisch aber kaum zu begründende Trennung z.B. zwischen<br />

(Kapitallebens-)Versicherungen <strong>und</strong> sonstigen Anlageprodukten. Deutlich<br />

unübersichtlicher wird es auf der Ebene der Anlageprodukte im<br />

Fin<strong>an</strong>zdienstleistungsbereich, wo rechtlich zwischen den verschiedenen „Wertpapieren“<br />

nach der Definition des WpHG, den geschlossenen (Immobilien)Fonds, aber auch den<br />

Kombinationsprodukten wie den Bausparverträgen differenziert wird. Klarer abzutrennen<br />

ist der Vertrieb von Krediten.<br />

Zum <strong>an</strong>deren ließen sich die verschiedenen Regulierungs<strong>an</strong>sätze nach dem<br />

Vermittlerstatus ordnen. In der Praxis herrscht hier eine begriffliche Konfusion in der<br />

Bezeichnung als Einfirmenvertreter, Mehrfimenvertreter, echter <strong>und</strong> unechter<br />

Mehrfachagent, geb<strong>und</strong>ene <strong>und</strong> freie Vermittler„unabhängiger Fin<strong>an</strong>zberater“,<br />

Fin<strong>an</strong>zmakler, Fin<strong>an</strong>zberater, usw. Sinnvoll ist es, sich hier auf die Gr<strong>und</strong>formen zu<br />

beschränken: Es geht um Fin<strong>an</strong>zvermittler, <strong>und</strong> dabei werden die (zumeist)<br />

„geb<strong>und</strong>enen“ Vertreter der Anbieter von den Maklern der K<strong>und</strong>en unterschieden. Diesen<br />

beiden Gr<strong>und</strong>typen müssen alle weiteren Vermittlerbezeichnungen jetzt auch de lege lata<br />

zugeordnet werden können. Die ausschließliche Beratung ohne Vermittlung<br />

(Versicherungsberater sowie Anlageberater) findet im Folgenden m<strong>an</strong>gels<br />

Vermittlertätigkeit keine Berücksichtigung.<br />

Schließlich ließe sich die Rechtslage auch nach Regelungsprinzipien aufgliedern.<br />

Die Prinzipien, um die es bei der Vermittlung geht, <strong>und</strong> die sich in <strong>mehr</strong> oder weniger<br />

großen Übereinstimmung 27 aus den beiden europäischen Richtlinien MiFID <strong>und</strong><br />

Versicherungsvermittler-Richtlinie (VersVermR) ergeben, lauten:<br />

1. Zulassung zur Vermittlung von Fin<strong>an</strong>zdienstleistungen nur bei ausreichender<br />

Zuverlässigkeit, Qualifikation <strong>und</strong> Haftpflichtabsicherung<br />

2. Publizität des Vermittlerstatus in einem öffentlichen Register<br />

3. Wohlverhaltenspflichten (Informations- <strong>und</strong> Dokumentationspflichten) für alle<br />

Fin<strong>an</strong>zvermittler gleichermaßen im Hinblick auf eine adäquate Beratung<br />

allgemein sowie speziell durch die Verpflichtung zur Offenlegung von<br />

Vermittlerstatus <strong>und</strong> Provision.<br />

4. Nachhaltige Aufsicht über die Einhaltung der Vorgaben.<br />

Reizvoll wäre es, diese verschiedenen Ebenen (öffentliches Aufsichtsrecht einerseits <strong>und</strong><br />

Zivilrecht <strong>an</strong>dererseits, produkt- <strong>und</strong> vertriebsbezogene Ansätze sowie<br />

Regelungsprinzipien) in einer Gesamtmatrix mitein<strong>an</strong>der korrelieren zu lassen. Allerdings<br />

wäre das Ergebnis am Ende genauso unübersichtlich wie die Rechtslage selbst.<br />

Für einen sich aus der Darstellung des Status Quo ergebenden Reformvorschlag ist es<br />

am stringentesten, in der folgenden Darstellung das jeweilige Regulierungsprinzip zum<br />

übergeordneten Ansatzpunkt zu machen <strong>und</strong> dort nach den Produkten <strong>und</strong> innerhalb der<br />

Produkte ggf. nach unterschiedlichen Vermittlerstatus zu differenzieren.<br />

27<br />

Für eine ähnliche Perspektive der „Synästhesie“ vgl. Schwintowski, 2007, S. 9 ff.<br />

© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 26

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