Anforderungen an Finanzvermittler â mehr Qualität ... - Evers und Jung
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Darüber hinaus unterscheiden sich die Regelungen auch hinsichtlich ihrer tatsächlichen<br />
Anknüpfungspunkte.<br />
Zum einen ist die Regulierung in Deutschl<strong>an</strong>d produktorientiert. Das betrifft nicht nur die<br />
historisch gewachsene, ökonomisch aber kaum zu begründende Trennung z.B. zwischen<br />
(Kapitallebens-)Versicherungen <strong>und</strong> sonstigen Anlageprodukten. Deutlich<br />
unübersichtlicher wird es auf der Ebene der Anlageprodukte im<br />
Fin<strong>an</strong>zdienstleistungsbereich, wo rechtlich zwischen den verschiedenen „Wertpapieren“<br />
nach der Definition des WpHG, den geschlossenen (Immobilien)Fonds, aber auch den<br />
Kombinationsprodukten wie den Bausparverträgen differenziert wird. Klarer abzutrennen<br />
ist der Vertrieb von Krediten.<br />
Zum <strong>an</strong>deren ließen sich die verschiedenen Regulierungs<strong>an</strong>sätze nach dem<br />
Vermittlerstatus ordnen. In der Praxis herrscht hier eine begriffliche Konfusion in der<br />
Bezeichnung als Einfirmenvertreter, Mehrfimenvertreter, echter <strong>und</strong> unechter<br />
Mehrfachagent, geb<strong>und</strong>ene <strong>und</strong> freie Vermittler„unabhängiger Fin<strong>an</strong>zberater“,<br />
Fin<strong>an</strong>zmakler, Fin<strong>an</strong>zberater, usw. Sinnvoll ist es, sich hier auf die Gr<strong>und</strong>formen zu<br />
beschränken: Es geht um Fin<strong>an</strong>zvermittler, <strong>und</strong> dabei werden die (zumeist)<br />
„geb<strong>und</strong>enen“ Vertreter der Anbieter von den Maklern der K<strong>und</strong>en unterschieden. Diesen<br />
beiden Gr<strong>und</strong>typen müssen alle weiteren Vermittlerbezeichnungen jetzt auch de lege lata<br />
zugeordnet werden können. Die ausschließliche Beratung ohne Vermittlung<br />
(Versicherungsberater sowie Anlageberater) findet im Folgenden m<strong>an</strong>gels<br />
Vermittlertätigkeit keine Berücksichtigung.<br />
Schließlich ließe sich die Rechtslage auch nach Regelungsprinzipien aufgliedern.<br />
Die Prinzipien, um die es bei der Vermittlung geht, <strong>und</strong> die sich in <strong>mehr</strong> oder weniger<br />
großen Übereinstimmung 27 aus den beiden europäischen Richtlinien MiFID <strong>und</strong><br />
Versicherungsvermittler-Richtlinie (VersVermR) ergeben, lauten:<br />
1. Zulassung zur Vermittlung von Fin<strong>an</strong>zdienstleistungen nur bei ausreichender<br />
Zuverlässigkeit, Qualifikation <strong>und</strong> Haftpflichtabsicherung<br />
2. Publizität des Vermittlerstatus in einem öffentlichen Register<br />
3. Wohlverhaltenspflichten (Informations- <strong>und</strong> Dokumentationspflichten) für alle<br />
Fin<strong>an</strong>zvermittler gleichermaßen im Hinblick auf eine adäquate Beratung<br />
allgemein sowie speziell durch die Verpflichtung zur Offenlegung von<br />
Vermittlerstatus <strong>und</strong> Provision.<br />
4. Nachhaltige Aufsicht über die Einhaltung der Vorgaben.<br />
Reizvoll wäre es, diese verschiedenen Ebenen (öffentliches Aufsichtsrecht einerseits <strong>und</strong><br />
Zivilrecht <strong>an</strong>dererseits, produkt- <strong>und</strong> vertriebsbezogene Ansätze sowie<br />
Regelungsprinzipien) in einer Gesamtmatrix mitein<strong>an</strong>der korrelieren zu lassen. Allerdings<br />
wäre das Ergebnis am Ende genauso unübersichtlich wie die Rechtslage selbst.<br />
Für einen sich aus der Darstellung des Status Quo ergebenden Reformvorschlag ist es<br />
am stringentesten, in der folgenden Darstellung das jeweilige Regulierungsprinzip zum<br />
übergeordneten Ansatzpunkt zu machen <strong>und</strong> dort nach den Produkten <strong>und</strong> innerhalb der<br />
Produkte ggf. nach unterschiedlichen Vermittlerstatus zu differenzieren.<br />
27<br />
Für eine ähnliche Perspektive der „Synästhesie“ vgl. Schwintowski, 2007, S. 9 ff.<br />
© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 26