Anforderungen an Finanzvermittler â mehr Qualität ... - Evers und Jung
Anforderungen an Finanzvermittler â mehr Qualität ... - Evers und Jung
Anforderungen an Finanzvermittler â mehr Qualität ... - Evers und Jung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Aussagen von Teilnehmern des Arbeitskreises deuten darauf hin, dass die<br />
Implementation einer Risiko<strong>an</strong>alyse aus K<strong>und</strong>ensicht, die das ursprüngliche Ziel der<br />
VersVermR war, bisl<strong>an</strong>g noch nicht gelingt. Hier spielen nicht nur unterschiedliche<br />
Interessen eine Rolle, sondern auch ein fehlendes Verständnis für die<br />
Gesamtzusammenhänge <strong>und</strong> Interdependenzen der privaten Fin<strong>an</strong>zen aus K<strong>und</strong>ensicht.<br />
Nach den derzeit erkennbaren Dokumentationsvorgaben wird der bestehende<br />
Versicherungsschutz immerhin noch abgefragt. Es erfolgt aber kein Brückenschlag zu<br />
den übrigen Themen der privaten Fin<strong>an</strong>zen. Der Arbeitskreis entschied sich nach<br />
längerer Diskussion gegen die Anwendung eines Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong>ungs<strong>an</strong>satzes. In der Folge,<br />
also bei reiner Betrachtung der Einzelprodukte, konnte entsprechend keine Einigung bei<br />
Basisfragen erzielt werden – etwa ob bei sehr niedrigem Einkommen die Absicherung der<br />
Arbeitskraft oder eine Förderrente wichtiger ist. 109 Die im Arbeitskreis entwickelte<br />
Abfragesystematik („Risiko<strong>an</strong>alysen“) unterstützt den Vermittler bei einer strukturierten<br />
Abfrage von K<strong>und</strong>eninformationen zu St<strong>an</strong>dardprodukten (Hausrat, Haftpflicht, Gebäude,<br />
KfZ, Rechtsschutz, Unfall). Sie gibt jedoch keine konkrete Hilfestellung für die<br />
Entscheidung. 110<br />
Das Leitbild des mündigen Verbrauchers liegt auch den Produktinformationsblättern zu<br />
Gr<strong>und</strong>e, wie sie § 4 VVG-InfoV ab 1. Juli 2008 vorschreibt. Einerseits enthalten sie<br />
kompakt alle Kerninformationen zu Anbieter, Versicherungsart, abgedeckten Risiken,<br />
Beiträgen <strong>und</strong> Fälligkeiten, Leistungsausschlüssen, Laufzeit <strong>und</strong> Kündigung,<br />
Obliegenheiten, Aufsichtsorg<strong>an</strong> etc. Dies wurde l<strong>an</strong>ge Jahre von<br />
Verbraucherorg<strong>an</strong>isationen gefordert. Andererseits sind diese Informationen ohne<br />
jeglichen H<strong>an</strong>dlungsbezug ausgestaltet. Der Verbraucher erfährt nichts über die konkrete<br />
Anwendung dieses Produkts oder darüber, wie er zu einer Entscheidung kommen k<strong>an</strong>n.<br />
Relev<strong>an</strong>z: Die Ausgestaltung der neuen Informationspflichten ist eher dem Denken in<br />
Produkten als in Bedarfen verhaftet. Die derzeit ersichtlichen Materialien sind ein richtiger<br />
Schritt. Ihre Entwicklung wird derzeit allerdings dominiert von Juristen <strong>und</strong><br />
technikbezogenen Stakeholdern (z.B. Software-Firmen). Es zeigt sich eine Dynamik, die<br />
allen Maßnahmen eigen ist, bei denen eine Konkretisierung von Vorgaben <strong>an</strong> die<br />
Produktgeber delegiert wird: Die Ausgestaltung enthält das, was die betroffene Br<strong>an</strong>che<br />
am besten k<strong>an</strong>n. In diesem Fall heißt das: über Produkte informieren, nicht aber den<br />
<strong>mehr</strong>dimensionalen Entscheidungsprozess gestalten.<br />
Wenn die Dokumentation nicht von Verbraucher wie Vermittler als lästige bürokratische<br />
Formalie empf<strong>und</strong>en werden soll, muss sie h<strong>an</strong>dlungsorientiert gestaltet sein, im Sinne<br />
einer Strukturierungs- <strong>und</strong> Entscheidungshilfe.<br />
F.1.13<br />
Ch<strong>an</strong>cen durch den Vermittlerstatus „Makler“<br />
Ein Versicherungsmakler ist nicht vertraglich <strong>an</strong> eine Versicherungsgesellschaft<br />
geb<strong>und</strong>en. Er erhält statt dessen vom K<strong>und</strong>en einen Beratungs- <strong>und</strong> Vermittlungsauftrag,<br />
ist also dessen Vertreter im Markt. Die Entlohnung erfolgt allerdings meist über eine<br />
109<br />
Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong>er wie auch Verbraucherzentralen legen sich hier fest <strong>und</strong> geben der Existenzabsicherung den Vorzug, da bei<br />
wegfallendem Einkommen auch jede Vorsorgestrategie scheitert. Instrumente, wie sich solche Zielkonflikte mit einem paretoähnlichen<br />
Ansatz zielführend operationalisieren lassen, werden im Kapitel J „Vision: Beratungsqualität im<br />
Fin<strong>an</strong>zdienstleistungssektor“, S. 139, entwickelt.<br />
110<br />
Dies gilt zumindest für die zum Zeitpunkt der Studie erhältlichen Versionen. Im April 2008 hat der Arbeitskreis weiter<br />
entwickelte Fassungen vorgestellt. Diese konnte im Rahmen der Studie nicht <strong>mehr</strong> geprüft werden.<br />
© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 84