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Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

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d) St<strong>an</strong>dards <strong>und</strong> Opt-out-Modelle: Da nicht davon auszugehen ist, dass alle<br />

Verbraucher durch Regulierung <strong>und</strong> Fin<strong>an</strong>zbildung in die Lage versetzt werden,<br />

nachhaltige Entscheidungen treffen zu können, ist es sinnvoll, St<strong>an</strong>dards zu definieren<br />

<strong>und</strong> frei zu stellen, sich daraus zu lösen <strong>und</strong> <strong>an</strong>dere Entscheidungen zu treffen. Dies<br />

wäre eine Weiterentwicklung <strong>und</strong> Ergänzung des klassischen deutschen<br />

Regulierungsverständisses.<br />

Kapitel F.2.19, S.108.<br />

Die Folge wäre, dass Fin<strong>an</strong>zdienstleistungen künftig stärker gekauft werden <strong>und</strong> nicht<br />

<strong>mehr</strong> verkauft werden müssen. Die damit verb<strong>und</strong>ene gesteigerte Interessenslage der<br />

Verbraucher werden den Markt qualitätsfördernd beeinflussen.<br />

Die neuen <strong>und</strong> überfälligen Vermittler-Regelungen im Versicherungsbereich können als<br />

Teilmarktregulierung einen Schritt in die richtige Richtung bedeuten, wenn sie als Pilot<br />

verst<strong>an</strong>den werden. Was sich hier in der Praxis bewährt <strong>und</strong> auf die Praxis positiv wirkt,<br />

k<strong>an</strong>n für das Anlage- <strong>und</strong> v.a. das Kreditvermittlergewerbe adaptiert <strong>und</strong> so eine<br />

pragmatische Vereinheitlichung erreicht werden.<br />

Die folgenden Empfehlungen wirken kurzfristig <strong>und</strong> bereiten diese mittel- <strong>und</strong><br />

l<strong>an</strong>gfristigen Schritte vor.<br />

K.1 Die Qualität der Beratung im Zentrum: Die neue Rechtslage<br />

für die Praxis nutzbar machen<br />

Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinien VersVermR <strong>und</strong> MiFID ins deutsche<br />

Recht sind Instrumente geschaffen worden, die die Rahmenbedingungen <strong>und</strong> die<br />

Produktinformation verbessern. Ausschlaggebend für den Schutz der Verbraucher bei<br />

Fin<strong>an</strong>zprodukten ist jedoch die Qualität des Beratungs- <strong>und</strong> Verkaufsgesprächs vor dem<br />

Vertragsschluss. Diese lässt sich nur d<strong>an</strong>n wirksam steigern, wenn sowohl Verbraucher<br />

als auch Anbieter in die Lage versetzt werden, aus den neuen Rahmenbedingungen<br />

einen konkreten Nutzen für sich zu ziehen.<br />

Der bisherige St<strong>an</strong>d der Regulierung weist <strong>an</strong> dieser Stelle jedoch eine entscheidende<br />

Lücke auf. Während die Anbieter mit wachsenden Informationspflichten konfrontiert<br />

werden, gibt es auf Seiten der Verbraucher keinen Zuwachs in der Kompetenz der<br />

Bewertung <strong>und</strong> Beurteilung dieser Informationen. So entsteht eine Regulierungssituation,<br />

die schlimmstenfalls weder im Hinblick auf Reduzierung von Bürokratiekosten noch im<br />

Hinblick auf ein höheres Niveau des Verbraucherschutzes optimierend wirkt.<br />

Das Verbraucherschutzministerium sollte <strong>an</strong> dieser Schwachstelle <strong>an</strong>setzen, indem es<br />

die Position des Verbrauchers im Beratungsgespräch durch Information <strong>und</strong> das Angebot<br />

einfacher <strong>und</strong> nützlicher Instrumente stärkt <strong>und</strong> zugleich Anreize für die Anbieter schafft,<br />

im Rahmen ihrer Qualitätsstrategie das Beratungsgespräch auf die neuen<br />

Verbraucherschutzst<strong>an</strong>dards hin zu optimieren.<br />

© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 150

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