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Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

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„Schrottimmobilien“-Konstruktion dennoch verbreiten konnte, zeigt eine hohe Naivität der<br />

betroffenen Verbraucher ebenso wie ein ausgeklügeltes Vertriebskonzept, das diese<br />

Schwäche offenbar ausnutzt. Die Missbrauchsfälle dieser Anlageform unter Verwendung<br />

des K<strong>und</strong>envertrauens in B<strong>an</strong>ken dokumentieren auch die Intr<strong>an</strong>sparenz dieser<br />

Vermittlergeschäfte sowie die geringen Möglichkeiten bzw. Anreize für Verbraucher, die<br />

Qualität der Vermittlungsleistungen zu prüfen.<br />

F.3.4<br />

Verhaltenskodex für Hypothekenkredite<br />

Durch die Liberalisierung der Fin<strong>an</strong>zmärkte steht heute ein weitaus größeres Angebot <strong>an</strong><br />

Fin<strong>an</strong>zierungsmöglichkeiten zur Verfügung, als von den Verbrauchern überhaupt<br />

wahrgenommen wird. So werden private Wohnungsbaudarlehen bis heute fast<br />

ausschließlich im Inl<strong>an</strong>d aufgenommen, obwohl Angebote ausländischer B<strong>an</strong>ken<br />

teilweise attraktiver sind. Gründe hierfür waren u.a. fehlende Vergleichsmöglichkeiten der<br />

Fin<strong>an</strong>zierungskosten <strong>und</strong> die Intr<strong>an</strong>sparenz der ausländischen Kredit<strong>an</strong>gebote. Für die<br />

Verbesserung der Verbraucherinformationen <strong>und</strong> des Verbraucherschutzes auf dem<br />

europäischen Fin<strong>an</strong>zmarkt im Privatk<strong>und</strong>enbereich hat die Europäische Kommission<br />

2002 einen freiwilligen Verhaltenskodex für vorvertragliche Informationen über<br />

wohnungswirtschaftliche Kredite (Hypothekarkredite) eingeführt. Ziel ist es, dem<br />

Verbraucher den Vergleich von Darlehen sowohl inländischer als auch ausländischer<br />

Anbieter zu erleichtern <strong>und</strong> ihnen eine sachk<strong>und</strong>ige Entscheidung zu ermöglichen. 171 Die<br />

teilnehmenden Kreditinstitute verpflichten sich, außervertragliche Informationen in der<br />

vorvertraglichen Phase zur Verfügung zu stellen. In einem „Europäischen<br />

St<strong>an</strong>dardisierten Merkblatt“ erhalten Verbraucher neben genauer Kredit- <strong>und</strong> Ratenhöhe,<br />

Laufzeit <strong>und</strong> Nominalsatz auch Informationen über zusätzlich <strong>an</strong>fallende einmalige<br />

Kosten bei Vertragsababschluss. Zudem werden Konditionen bei einer vorzeitigen<br />

Tilgung aufgezeigt.<br />

In Deutschl<strong>an</strong>d haben sich die B<strong>an</strong>ken flächendeckend dem EU-Verhaltenskodex<br />

<strong>an</strong>geschlossen. Wie alle am Kodex teilnehmenden Institutionen werden sie in einem<br />

öffentlich zugänglichen Register geführt. Die Anwendung des Kodex wird von der<br />

Europäischen Kommission überwacht. In einer Untersuchung der EU-Kommission<br />

wurden 2005 allerdings noch erhebliche Mängel in der Teilnahme <strong>und</strong> in der Umsetzung<br />

festgestellt (Aushändigung bzw. Ausführlichkeit der Informationen),172 sodass die Wirkung<br />

noch nicht zweifelsfrei belegt ist.<br />

Relev<strong>an</strong>z: Die systematisierte Bereitstellung der erforderlichen Informationen zum<br />

Vergleich unterschiedlicher Fin<strong>an</strong>zierungs<strong>an</strong>gebote ist ein wichtiges Instrument für<br />

Verbraucherschutz auf nationalen <strong>und</strong> tr<strong>an</strong>snationalen Kapitalmärkten. Die Einführung<br />

eines Kodex zur Erhöhung der Tr<strong>an</strong>sparenz, wie bei den Hypothekenkrediten in der EU,<br />

k<strong>an</strong>n hilfreich sein, die Einhaltung ist jedoch durch externe Stellen zu überprüfen.<br />

171<br />

Vgl.<br />

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/01/305&format=HTML&aged=1&l<strong>an</strong>guage=DE&guiL<strong>an</strong>guage=<br />

en.<br />

172<br />

Vgl. http://www.eubic.org/Position papers/Final Progress Report Cle<strong>an</strong> - December 2005.pdf.<br />

© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 110

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