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Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

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sich das Know-how letztlich nur auf Konditionen beschränkt, ohne die gr<strong>und</strong>legenden<br />

Zusammenhänge gut org<strong>an</strong>isierter Fin<strong>an</strong>zen zu berücksichtigen.<br />

3. Sektorale Regulierung contra Allfin<strong>an</strong>z-Ansatz <strong>und</strong> Fin<strong>an</strong>cial Pl<strong>an</strong>ning<br />

Das neue Versicherungsvermittlerrecht geht als sektorale Regulierung <strong>an</strong> der Realität<br />

des K<strong>und</strong>en vorbei. Der klassische Versicherungsagent wird immer weniger gebraucht,<br />

K<strong>und</strong>en benötigen <strong>mehr</strong> Allfin<strong>an</strong>zberatung, auch wenn diese bisl<strong>an</strong>g im Retailsegment<br />

kaum wirklich gelebt wird <strong>und</strong> als Begriff auch missbraucht wird. Wenn die Sparten<br />

Versicherung, Anlage etc. alle separat reguliert werden, braucht der Allfin<strong>an</strong>zvermittler<br />

Doppel- <strong>und</strong> Dreifachzertifizierungen <strong>und</strong> dadurch jahrel<strong>an</strong>ge Ausbildung.<br />

Die sektorale Geb<strong>und</strong>enheit gilt allerdings auch für die Vermittlerschaft, die bisl<strong>an</strong>g<br />

ebenfalls keine einheitlichen <strong>und</strong> umfassenden St<strong>an</strong>dards im Markt durchgesetzt hat.<br />

4. Fragmentierte Aufsicht<br />

Die Aufsicht von Fin<strong>an</strong>zvermittlern ist in Deutschl<strong>an</strong>d zersplittert. Die moment<strong>an</strong>e<br />

Aufsichtspraxis bezieht sich auf Teilmärkte bzw. Produktarten <strong>und</strong> kennt keine<br />

Zentralinst<strong>an</strong>z. Für die Zulassung der Versicherungsvermittler ist nicht die BaFin<br />

zuständig, sondern die IHKn bzw. die kommunalen Gewerbeaufsichtsämter. Damit sind<br />

weitere <strong>und</strong> teilweise fachfremde Institutionen neben den beiden Zentralakteuren BaFin<br />

<strong>und</strong> B<strong>und</strong>esb<strong>an</strong>k als Org<strong>an</strong>e aktiv. Die Durchschlagskraft der Aufsicht ist damit<br />

systematisch niedrig.<br />

5. Fragmentierte Registerpublizität<br />

Es gibt kein einheitliches öffentliches Register für die Fin<strong>an</strong>zvermittler in Deutschl<strong>an</strong>d,<br />

aus dem ihr Status als Makler oder Vertreter hervorgeht. Viel<strong>mehr</strong> besteht eine<br />

Registerpflicht nur für Teile der Vermittler der verschiedenen Märkte, z.B. das öffentliche<br />

Register der IHK für Versicherungsvermittler. Aufgr<strong>und</strong> der geltenden Gesetzeslage ist<br />

ohne überzeugenden sachlichen Gr<strong>und</strong> eine Reihe von Fin<strong>an</strong>zvermittlern aus jeglicher<br />

Registerpflicht ausgenommen.<br />

6. Lückenhafte Qualifikationserfordernisse<br />

Es best<strong>an</strong>den bei Fin<strong>an</strong>zvermittlern l<strong>an</strong>ge Zeit so gut wie keine Auflagen, was die<br />

Qualifikation <strong>an</strong>betrifft. Bei Kreditvermittlern, im Bausparbereich, bei geschlossenen<br />

Fonds <strong>und</strong> bei Ausschließlichkeitsvertretern im Investmentfondsbereich hält dieser<br />

Zust<strong>an</strong>d noch <strong>an</strong>. Beim Versicherungsvertrieb bestehen seit Mai 2007 zumindest<br />

teilweise Qualifikationsvorschriften.<br />

7. Lückenhafte Haftungserfordernisse<br />

Die Vermittlung von Fin<strong>an</strong>zprodukten impliziert – z.T. sehr große - fin<strong>an</strong>zielle Risiken für<br />

den Verbraucher, die zudem nur zeitverzögert einschätzbar sind. Dies unterscheidet den<br />

Fin<strong>an</strong>zdienstleistungssektor von <strong>an</strong>deren Wirtschaftssektoren. Entsprechend sinnvoll<br />

wäre es, Fehlleistungen des Vermittlers haftungsrechtlich zu s<strong>an</strong>ktionieren. Dies ist<br />

jedoch erst seit Start des Versicherungsvermittlergesetzes 2007 <strong>und</strong> auch überwiegend<br />

nur für den Versicherungsbereich verbessert. Insbesondere Kredit- <strong>und</strong><br />

© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 126

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