Anforderungen an Finanzvermittler â mehr Qualität ... - Evers und Jung
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sich das Know-how letztlich nur auf Konditionen beschränkt, ohne die gr<strong>und</strong>legenden<br />
Zusammenhänge gut org<strong>an</strong>isierter Fin<strong>an</strong>zen zu berücksichtigen.<br />
3. Sektorale Regulierung contra Allfin<strong>an</strong>z-Ansatz <strong>und</strong> Fin<strong>an</strong>cial Pl<strong>an</strong>ning<br />
Das neue Versicherungsvermittlerrecht geht als sektorale Regulierung <strong>an</strong> der Realität<br />
des K<strong>und</strong>en vorbei. Der klassische Versicherungsagent wird immer weniger gebraucht,<br />
K<strong>und</strong>en benötigen <strong>mehr</strong> Allfin<strong>an</strong>zberatung, auch wenn diese bisl<strong>an</strong>g im Retailsegment<br />
kaum wirklich gelebt wird <strong>und</strong> als Begriff auch missbraucht wird. Wenn die Sparten<br />
Versicherung, Anlage etc. alle separat reguliert werden, braucht der Allfin<strong>an</strong>zvermittler<br />
Doppel- <strong>und</strong> Dreifachzertifizierungen <strong>und</strong> dadurch jahrel<strong>an</strong>ge Ausbildung.<br />
Die sektorale Geb<strong>und</strong>enheit gilt allerdings auch für die Vermittlerschaft, die bisl<strong>an</strong>g<br />
ebenfalls keine einheitlichen <strong>und</strong> umfassenden St<strong>an</strong>dards im Markt durchgesetzt hat.<br />
4. Fragmentierte Aufsicht<br />
Die Aufsicht von Fin<strong>an</strong>zvermittlern ist in Deutschl<strong>an</strong>d zersplittert. Die moment<strong>an</strong>e<br />
Aufsichtspraxis bezieht sich auf Teilmärkte bzw. Produktarten <strong>und</strong> kennt keine<br />
Zentralinst<strong>an</strong>z. Für die Zulassung der Versicherungsvermittler ist nicht die BaFin<br />
zuständig, sondern die IHKn bzw. die kommunalen Gewerbeaufsichtsämter. Damit sind<br />
weitere <strong>und</strong> teilweise fachfremde Institutionen neben den beiden Zentralakteuren BaFin<br />
<strong>und</strong> B<strong>und</strong>esb<strong>an</strong>k als Org<strong>an</strong>e aktiv. Die Durchschlagskraft der Aufsicht ist damit<br />
systematisch niedrig.<br />
5. Fragmentierte Registerpublizität<br />
Es gibt kein einheitliches öffentliches Register für die Fin<strong>an</strong>zvermittler in Deutschl<strong>an</strong>d,<br />
aus dem ihr Status als Makler oder Vertreter hervorgeht. Viel<strong>mehr</strong> besteht eine<br />
Registerpflicht nur für Teile der Vermittler der verschiedenen Märkte, z.B. das öffentliche<br />
Register der IHK für Versicherungsvermittler. Aufgr<strong>und</strong> der geltenden Gesetzeslage ist<br />
ohne überzeugenden sachlichen Gr<strong>und</strong> eine Reihe von Fin<strong>an</strong>zvermittlern aus jeglicher<br />
Registerpflicht ausgenommen.<br />
6. Lückenhafte Qualifikationserfordernisse<br />
Es best<strong>an</strong>den bei Fin<strong>an</strong>zvermittlern l<strong>an</strong>ge Zeit so gut wie keine Auflagen, was die<br />
Qualifikation <strong>an</strong>betrifft. Bei Kreditvermittlern, im Bausparbereich, bei geschlossenen<br />
Fonds <strong>und</strong> bei Ausschließlichkeitsvertretern im Investmentfondsbereich hält dieser<br />
Zust<strong>an</strong>d noch <strong>an</strong>. Beim Versicherungsvertrieb bestehen seit Mai 2007 zumindest<br />
teilweise Qualifikationsvorschriften.<br />
7. Lückenhafte Haftungserfordernisse<br />
Die Vermittlung von Fin<strong>an</strong>zprodukten impliziert – z.T. sehr große - fin<strong>an</strong>zielle Risiken für<br />
den Verbraucher, die zudem nur zeitverzögert einschätzbar sind. Dies unterscheidet den<br />
Fin<strong>an</strong>zdienstleistungssektor von <strong>an</strong>deren Wirtschaftssektoren. Entsprechend sinnvoll<br />
wäre es, Fehlleistungen des Vermittlers haftungsrechtlich zu s<strong>an</strong>ktionieren. Dies ist<br />
jedoch erst seit Start des Versicherungsvermittlergesetzes 2007 <strong>und</strong> auch überwiegend<br />
nur für den Versicherungsbereich verbessert. Insbesondere Kredit- <strong>und</strong><br />
© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 126