Anforderungen an Finanzvermittler â mehr Qualität ... - Evers und Jung
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K.2 Verbreitung der Fin<strong>an</strong>zberatung ohne Produktverkauf<br />
(„Honorarberatung“) unterstützen<br />
Qualitätsprobleme in der Fin<strong>an</strong>zvermittlung sind am effizientesten aufzulösen, wenn der<br />
Interessenskonflikt „Beratung versus Produktverkauf“ aufgelöst wird. Im Idealfall kauft der<br />
Verbraucher Beratung neutral ein <strong>und</strong> setzt die Ergebnisse <strong>an</strong>schließend mit Anbietern<br />
um. Eine solche sogen<strong>an</strong>nte „Honorarberatung“ ist in <strong>an</strong>deren Ländern deutlich<br />
verbreiteter als in Deutschl<strong>an</strong>d. Sie sollte begleitenden Charakter haben, um auf die<br />
Konkretisierungen <strong>und</strong> Veränderungen in der Lebenslaufbahn des Verbrauchers<br />
einzugehen.<br />
Kapitel F.1.13, S. 85,<br />
F.1.14, S. 86, F.2.1, S. 93,<br />
F.2.10, S. 99, F. 2.16, S. 105,<br />
I.1, S. 131, I.2, S. 133.<br />
Die bereits im Markt befindlichen Nettotarife bei Versicherungen liefern kurzfristig<br />
Ch<strong>an</strong>cen, Honorarberatung in Deutschl<strong>an</strong>d zu etablieren. Hierzu k<strong>an</strong>n das Ministerium<br />
einen Beitrag leisten.<br />
Wir schlagen hierzu folgende Maßnahmen vor:<br />
K.2.1 Informationskampagnenvorteil der Honorarberatung<br />
Das Ministerium sollte dies initiieren <strong>und</strong> die Kampagne mit Musterverträgen, Adressen<br />
<strong>und</strong> Kosten-Nutzen-Rechnungen für exemplarische Beratungssituationen unterlegen.<br />
K.2.2 Förderung der Honorarberatung durch Zuschüsse<br />
Nach dem Vorbild des kürzlich eingeführten <strong>und</strong> mit Europäischen Sozialfonds-Mitteln<br />
fin<strong>an</strong>zierten Gründercoachings für Existenzgründer <strong>und</strong> junge Unternehmer sollten<br />
fin<strong>an</strong>zielle Anreize für die Anspruchnahme von unabhängigen Bratungsleistungen im<br />
Bereich der Privaten Fin<strong>an</strong>zen geschaffen werden. Denkbar wäre die Gewährung von<br />
Zuschüssen über ein (europäisches) Förderprogramm im Rahmen von Armutsprävention,<br />
ggf. für ausgewählte Zielgruppen, oder steuerliche Anreize. Beratungskosten der<br />
Privathaushalte durch dafür zugelassene Berater (beispielsweise Versicherungsberater<br />
oder zertifizierte Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong>er) sollten auf Antrag in Höhe von 50% oder 75%<br />
bezuschusst werden. Als Ziel einer förderfähigen Beratung wird die Erarbeitung von<br />
nachhaltigen Gr<strong>und</strong>strukturen der Privaten Fin<strong>an</strong>zen vorgesehen. Der Nachweis könnte<br />
<strong>an</strong>alog dem Gründercoaching durch einen Abschlussbericht erfolgen, welcher<br />
Ergebnisse, Empfehlungen <strong>und</strong> nächste Schritte dokumentiert.<br />
K.2.3 Prüfung der Schutzfähigkeit des Begriffs „Beratung“<br />
Das Ministerium sollte in Abstimmung mit den <strong>an</strong>deren involvierten Ministerien eine<br />
Machbarkeitsstudie beauftragen, inwieweit die Begriffe „Fin<strong>an</strong>z-Berater“ <strong>und</strong> „Fin<strong>an</strong>z-<br />
Beratung“ geschützt <strong>und</strong> beispielsweise mit einer Selbstverpflichtung <strong>an</strong>alog dem<br />
Fin<strong>an</strong>cial Pl<strong>an</strong>ning-Sektor verb<strong>und</strong>en werden können.<br />
© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 152