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Freier Wille 21.08.2013 - WissIOMed

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Studium generale: Projekt© Herausgeber: Prof. Dr. med. Bernd Fischer www.wissiomed.de e-mail:memory-liga@t-online.deSchuldbegriff des deutschen Strafrechts: Er beruht auf der Unterstellung desAnderskönnen:„Dem Täter wird der persönliche Vorwurf gemacht. ‚dass er rechtswidrigeHandlungen nicht unterlassen hat, obwohl er sie unterlassen konnte. (Keil 2007, 88, Welzel1969)„Mit dem Unwerturteil der Schuld wird dem Täter vorgeworfen, dass er sich fürdas Unrecht entschieden hat, obwohl er sich für das Recht hätte entscheidenkönnen.“ (Keil 2007, 88, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen 2, 200 (Urteil von 1952)„<strong>Wille</strong>nsfreiheit ist eine robuste Tatsache, die nicht auf einer Perspektivendifferenzberuht. Sie lehnen es ab, die Freiheit einer <strong>Wille</strong>nsbildung auf die jeweilige Erste-Person-Perspektive zu relativieren, selbst wenn niemand diese Perspektiveverlassen kann. Der libertarische Freiheitsbegriff wird von Kompatibilisten deshalbhäufig als metaphysisch bezeichnet.“ (Keil, 2007, 74)Der Libertarier fordert objektiv bestehende Wahlmöglichkeiten.Der Libertarier betrachtet Wünsche von verschiedenen Blickwinkeln her:1. Ich sehe keine Gründe, mich unfrei zu fühlen.Dieses Gefühl der Freiheit könnte durch heimliche Manipulation erzeugt wordensein. (.s. Huxley: Brave New World von; Orwell: 1985; Skinner: Walden Two)„Bei Goethe heißt es: Niemand ist mehr Sklave, als der, der sich frei hält, ohne freizu sein.“ (Goethe, Wahlverwandtschaften, 2. Teil, 5. Kap) (Keil. 2007, 73)„Die auf Selbsttäuschung beruhende Freiheitsillusion wird allgemein alsbemitleidenswerter Zustand angesehen“, und wenn jemand aus dieser Abhängigkeitsich selbst befreit hat oder befreit wurde, wünscht er sich sehr selten den altenZustand zurück. (Keil. 2007, 73)„Es entspricht dem Urteil der Ersten-Person-Perspektive der betreffenden Person.“(Keil. 2007, 73)2. Es gibt keine Gründe, mich unfrei zu fühlen. (Keil. 2007, 73)Der Mensch hat die Fähigkeit, Handlungsimpulse oder Begierden aufzuheben (zususpendieren, Suspensionsvermögen) (Keil, 2007, 53)„Das Suspensionsvermögen (Aufhebung von Wünschen) beruht auf der Fähigkeitder vernünftigen Überprüfung gegebener Wünsche und Antriebe. Statt jedenWunsch sofort in die Tat umzusetzen, können Personen sich von ihrenursprünglichen Wünschen distanzieren, indem sie im Lichte vernünftiger Gründe,an die sie zunächst nicht gedacht hatten, überprüfen, was zu tun alles in allem dasBeste ist. Man verpasst die Pointe dieser Fähigkeit, wenn man ihren dynamischenAspekt übersieht. Gemeint ist also nicht die Fähigkeit, etwas anderes zu wollen,was man aktuell will, also die Gegenwart anders sein zu lassen, als sie ist – dieskann niemand-, sondern die Fähigkeit, bestehende Antriebe zu prüfen und also149

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