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Freier Wille 21.08.2013 - WissIOMed

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Studium generale: Projekt© Herausgeber: Prof. Dr. med. Bernd Fischer www.wissiomed.de e-mail:memory-liga@t-online.deJuristisch: Die <strong>Wille</strong>nserklärung„Folgende Merkmale zeichnen eine <strong>Wille</strong>nserklärung im juristischen Sinne aus:(Huffer, 2005, Unger, W. 2002)„<strong>Wille</strong>“: Innerer Tatbestand: Der innere <strong>Wille</strong> ist auf Herbeiführung eines rechtlichbindenden Zustandes gerichtet. (Rechtserfolg)Hierfür sind folgende Wirksamkeitsvoraussetzen nötig:1. Handlungswille: <strong>Wille</strong> physisch zu reagieren2. Erklärungsbewusstsein: Das Bewusstsein, sich rechtserheblich zu verhalten.Nach der Rechtsprechung genügt schon die Möglichkeit der Erkenntnis, sichrechtserheblich zu verhalten3. Geschäftswille: Genaue Vorstellung vom rechtlichen und wirtschaftlichen Zielder Erklärung. Sie braucht für eine <strong>Wille</strong>nserklärung nicht vorzuliegen; beifehlendem Geschäftswillen kommt aber eine Anfechtung nach §§ 119 ff. BGB inBetracht.„Erklärung“: Äußerer Tatbestand: Äußerlich erkennbare Kundgabe dieses<strong>Wille</strong>ns. (Abgabe). Der Inhalt ist ein rechtlicher Bindungswille.Wirksamkeit: Bei empfangsbedürftigen <strong>Wille</strong>nserklärungen:Unter Anwesenden: bei Hören und Verstehen, Entgegennahme eines Schriftstücks.(nicht im Gesetz geregelt)Unter Abwesenden: ZugangRechtserfolg: Eine oder mehrere <strong>Wille</strong>nserklärungen führen zum angestrebtenRechtserfolg (meist Rechtsgeschäft)“ (Unger, W. 2002)PS: Fahrenberg (2006/2007) stellt die Folgen aus der Debatte um den freien <strong>Wille</strong>ndifferenziert dar: „Die Negation der „Freiheit des <strong>Wille</strong>ns“ durch einigeHirnforscher löste eine erneute Debatte mit Philosophen, Psychologen, Theologenund Rechtswissenschaftlern aus. (Elger et al. 2004; Geyer 2004) Die möglichen praktischenKonsequenzen des Determinismus sind - im Unterschied zum Gehirn-Bewusstsein-Problem - unmittelbar einsichtig. Das Bild vom freien Menschen lässt sich mit dentraditionellen Vorstellungen über Verantwortlichkeit, Schuld und Strafe nichtvereinbaren. Aber kann die Frage der <strong>Wille</strong>nsfreiheit überhaupt durchneurowissenschaftliche Forschung beantwortet werden? Die Zweifel sindoffenkundig.Offensichtlich bestehen, trotz langer Vorgeschichte, begriffliche Schwierigkeiten,was als typische <strong>Wille</strong>nsentscheidung gelten soll, und vor allem auch methodischeDefizite, wie der vage Begriff der „<strong>Wille</strong>nsfreiheit“ psychologisch zu84

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