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Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes

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Deutscher B<strong>und</strong>estag – 14. Wahlperiode – 101 – Drucksache 14/9852<strong>des</strong> bayerischen KULAP <strong>und</strong> <strong>des</strong> baden-württembergischenMEKA, beispielsweise die Förderung von Streuobstwiesen,die Pflege von gesetzlich geschützten Biotopen<strong>und</strong> die Spätschnittnutzung (OSTERBURG, 2002,S. 17).Die allgem<strong>eine</strong>n Extensivierungsmaßnahmen (insbesonderenach Artikel 22; Kapitel VI. f) zeichnen sich gegenüberden naturschutzorientierten Agrarumweltmaßnahmeninsbesondere durch die folgenden Eigenschaften aus:– sie verfolgen schwerpunktmäßig die Ziele <strong>des</strong> abiotischenRessourcenschutzes,– die landwirtschaftliche Produktion wird in den meistenFällen weniger stark eingeschränkt,– sie werden durch die Agrarverwaltung durchgeführt<strong>und</strong>– es besteht in der Regel k<strong>eine</strong> Beschränkung auf <strong>eine</strong>Gebietskulisse (OSTERBURG, 2002, S. 16).Einen Sonderfall stellen Maßnahmen <strong>des</strong> Wasser- <strong>und</strong>Erosionsschutzes in Schutzgebieten oder besonders empfindlichenRäumen dar, die als Agrarumweltmaßnahmenflächenspezifisch angeboten werden. Sie werden hier derallgem<strong>eine</strong>n Extensivierung zugeordnet, obwohl sich potenziellerhebliche Synergieeffekte mit dem Arten- <strong>und</strong>Biotopschutz ergeben können.Auch andere als die genannten Maßnahmen nach derVO(EG) Nr. 1257/1999 weisen Potenziale zur Integrationvon Naturschutzzielen in die Agrarförderung auf. Beispielesind die Möglichkeiten zur Schaffung neuer Landschaftselementein der Flurbereinigung oder die Förderungvon landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen.Als Basis der folgenden Analyse der Bedeutung <strong>und</strong> derProbleme von naturschutzorientierten Maßnahmen imRahmen der Verordnung VO(EG) Nr. 1257/1999 diente<strong>eine</strong> Untersuchung von OSTERBURG (2002) im Auftrag<strong>des</strong> Umweltrates.Fördervolumen232. Ein generelles Problem der Naturschutzmaßnahmen(nach Artikel 16; 22; 33 der VO(EG) Nr. 1257/1999) istdas geringe Fördervolumen im Verhältnis zu den Gesamtausgabenfür Maßnahmen nach dieser Verordnung.Der Anteil der Naturschutzmaßnahmen liegt (nach denPlanungsdaten der Länder für 2004 bis 2006 einschließlichnationaler öffentlicher Aufwendungen ohne EU-Kofinanzierung) bei lediglich 7,55 % im B<strong>und</strong>esdurchschnitt.Selbst innerhalb der Agrarumweltmaßnahmen(nach Artikel 22) nehmen naturschutzorientierte Maßnahmenin dem oben definierten Sinne lediglich 18,19 % derMittel ein (bzw. naturschutzorientierte Maßnahmen imweiteren Sinne 21,54 % s. Tabelle 5-6, Seite 102). Fast80 % der Agrarumweltmaßnahmen entfallen auf andereExtensivierungsmaßnahmen, vor allem auf Grünlandextensivierung<strong>und</strong> integrierte Ackerbauverfahren (Mittelverteilungvor 1999; VO(EG) Nr. 2078/1992). Im Falleder integrierten Ackerbauverfahren ist allerdings bishernicht abschließend geklärt, ob nicht viele Maßnahmen eigentlichBestandteil der guten fachlichen Praxis <strong>und</strong> damitnicht förderfähig wären. Ein Erosionsschutz durchproduktionstechnische Maßnahmen (im Gegensatz zu <strong>eine</strong>mErosionsschutz durch die Anlage von Landschaftselementenwie Windschutzhecken) sollte z. B. ebenso wiedie Anwendung der Prinzipien <strong>des</strong> integrierten Pflanzenschutzeszur guten fachlichen Praxis gehören.Auch der Einstieg in die Modulation wird zunächst k<strong>eine</strong>wesentliche Erhöhung der für den Naturschutz einsetzbarenMittel bewirken. Da die Modulationsmittel mitB<strong>und</strong>esmitteln aus der GAK kofinanziert werden, wird esk<strong>eine</strong> Verwendung der Mittel für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflegegeben. Statt<strong>des</strong>sen werden voraussichtlichMaßnahmen wie Gründüngung <strong>und</strong> Mulchsaat eingeführt(OSTERBURG, 2002).Verteilung der Fördermittel in Deutschland233. Erhebliche Probleme ergeben sich unter Naturschutzgesichtspunktendurch die Unterschiede in der Förderhöhe(bezogen auf die LF) zwischen den B<strong>und</strong>esländern.Da die Mittelverteilung von der Finanzkraft <strong>des</strong>jeweiligen B<strong>und</strong>eslan<strong>des</strong> abhängt, ist nicht sichergestellt,dass Naturschutzmaßnahmen auch dort prioritär gefördertwerden können, wo sie primär benötigt würden. DiesesProblem wird dadurch etwas abgemildert, dass der Anteilder naturschutzorientierten Maßnahmen in Ländern mitniedrigem Gesamtbudget (wie z. B. Mecklenburg-Vorpommern<strong>und</strong> Schleswig-Holstein) oftmals etwas höherausfällt (OSTERBURG, 2002, S. 62; vgl. Tab. 5-6),während Länder mit hohem Gesamtbudget für die Gesamtförderung<strong>und</strong> die Agrarumweltförderung (wie Bayern<strong>und</strong> Baden-Württemberg) geringere Anteile für naturschutzorientierteMaßnahmen einplanen. In diesenLändern haben Extensivierungsmaßnahmen mit vergleichsweisegeringen Auflagen <strong>eine</strong> hohe Verbreitung(OSTERBURG, 2002, S. 50). Nimmt man die Stadtstaatenaus, so verbleiben dennoch Varianzen zwischen15,1 Euro pro ha LF <strong>und</strong> 3,8 Euro pro ha LF beim SchlusslichtNiedersachsen. Insgesamt ist die beschriebene Fördersituationfür den Naturschutz trotz Verbesserungen inletzter Zeit noch unbefriedigend.Beurteilung der Förderbedingungen durch dieVO(EG) 1257/99234. Aufgr<strong>und</strong> der neuen Chancen <strong>und</strong> günstigen Bedingungenfür <strong>eine</strong> stärkere Finanzierung von Umwelt<strong>und</strong>Naturschutzbelangen in der Landwirtschaft nach derAgenda 2000 erfolgte ein deutlicher Anstieg der Förderungvon naturschutzorientierten Agrarumweltmaßnahmengegenüber der Förderung Ende der Neunzigerjahre(um ca. 50 %); der prozentuale Anteil naturschutzorientierterMaßnahmen an den gesamten Ausgaben für freiwilligeAgrarumweltmaßnahmen hat sich aber kaum verändert(18,7 % Ende der Neunzigerjahre, 19,9 % nachUmsetzung der Agenda 2000). Der Anstieg ist zum Teildarauf zurückzuführen, dass bisher aus rein nationalenMitteln (von den B<strong>und</strong>esländern) finanzierte Naturschutzprogrammein die Agrarförderung integriert wurden. Diesist z. B. beim Erschwernisaugleich in Naturschutzgebietenin Niedersachsen der Fall. Die Überführung in Programme,die durch die EU notifiziert werden müssen,

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