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Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes

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Drucksache 14/9852 – 30 – Deutscher B<strong>und</strong>estag – 14. Wahlperiodevon Mitteln. Sie wenden sich nicht nur an die Naturschutzverwaltung<strong>und</strong> Interessenvertreter <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong>,die z. B. durch Schutzgebietsausweisungen,Biotoppflege oder Vertragsnaturschutz <strong>eine</strong> Umsetzungvon Naturschutzanliegen ermöglichen, sondern auch anandere Akteure wie die Agrar- <strong>und</strong> Forstverwaltung, dieverpflichtet sind, bei ihren Vorhaben die Ziele <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong><strong>und</strong> der Landschaftspflege zu berücksichtigen(§§ 6 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 BNatSchG n. F.), <strong>und</strong> an einzelneLandnutzer (s. § 5 BNatSchG n. F.; vgl. auchAbschn. 5.2.7).2.2.2 Stand der Zielvorgaben imNaturschutz48. Die folgende Darstellung setzt <strong>eine</strong>n Schwerpunktim Bereich <strong>des</strong> Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzes <strong>und</strong> beschränktsich hinsichtlich der rechtlichen Zielvorgaben auf das Naturschutzrecht.Auch in anderen Rechtsbereichen gibt esinzwischen jedoch verstärkt Ansätze, die Biodiversität alsSchutzgut mit einzubeziehen.2.2.2.1 Stand der Zielvorgaben <strong>und</strong>Indikatoren auf internationalerEbene49. Auf europäischer Ebene geben die Umweltaktionsprogramme,die EU-Nachhaltigkeitsstrategie, dieAgenda 2000, die „European Spatial Development Perspective“<strong>und</strong> vor allem die EU-Biodiversitätsstrategie<strong>und</strong> die ihr nachgeordneten Aktionspläne naturschutzrelevanteLeitprinzipien <strong>und</strong> teilweise sogar Standardsvor (zum Stand der Zielentwicklung auf europäischerEbene s. SRU, 2002, Tz. 242 ff.). Auf internationalerEbene sind hier vor allem die Agenda 21, das „UN-Rahmenübereinkommen zum Erhalt der biologischenVielfalt“ (Biodiversitätskonvention) <strong>und</strong> das Protokollüber die biologische Sicherheit (Cartagena-Protokoll) zunennen.Mittlerweile hat sich der Ansatz durchgesetzt, mithilfevon Indikatoren die Entwicklung der Umweltqualität<strong>und</strong> die Erfolge bei der Umsetzung internationaler Abkommenzu messen. Sowohl die OECD (2001b,S. 30 ff.) <strong>und</strong> die Kommission für nachhaltige Entwicklungder Vereinten Nationen (CSD) als auch dieEuropäische Kommission <strong>und</strong> die Europäische Umweltagenturhaben inzwischen entsprechende Indikatorensystemeentwickelt. Die Umweltberichte der EuropäischenUmweltagentur verwenden <strong>eine</strong> Vielzahl vonIndikatoren, die Bewertungen in einigen Themenfeldernerlauben (EEA, 2001 <strong>und</strong> 1999). Aus Naturschutzsichtbesonders relevant ist der jüngste Bericht der EEA(2001), „Environmental Signals“, der <strong>eine</strong> Verknüpfungder Einflüsse wirtschaftlicher Sektoren mit der Umweltsituationanstrebt. Auf der Gr<strong>und</strong>lage <strong>eine</strong>s Kommissionsvorschlagswird derzeit darüber hinaus durchden Fachministerrat Landwirtschaft ein Set von Agrar-Umweltindikatoren entwickelt, mit <strong>des</strong>sen Hilfe derErfolg der Integration von Umweltzielen in die Agrarpolitikgemessen werden soll (Europäische Kommission,2000, S. 22 f.).Eine durchgehende Systematik der Indikatorensystemefehlt aber bislang noch, da mehrere Ordnungssystemekonkurrieren <strong>und</strong> diese in der Regel zusätzlichnach Politikbereichen, die weder Verursachereinflüssenoch Umweltqualitäten eindeutig kennzeichnen, gegliedertwerden. Dadurch ergeben sich zwangsläufigÜberschneidungen in den abgebildeten Aussagen(s. ZIESCHANK, 2001, S. 21 f.). Während der Bereichder ressourcen- <strong>und</strong> emissionsbezogenen Umweltindikatorenbereits verhältnismäßig gut abgedeckt ist,bestehen nach wie vor gravierende Lücken bei der Erfassung<strong>des</strong> Zustan<strong>des</strong> von Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong>der Qualität sowie der Beeinträchtigung der Naturgüter<strong>und</strong> -funktionen. Zwar liegen häufig Daten für die Wasser-<strong>und</strong> Luftqualität vor, deren Relevanz für Arten <strong>und</strong>Lebensgemeinschaften wird jedoch nur unzureichenddargestellt (ZIESCHANK, 2001, S. 22). Die Beobachtungvon Ökosystemen <strong>und</strong> der in ihnen ablaufendenProzesse mittels Indikatoren befindet sich auch methodischerst im Entwicklungsstadium (Statistisches B<strong>und</strong>esamt,2002).2.2.2.2 Stand der Zielvorgaben <strong>und</strong>Indikatoren in Deutschland50. Die Ebene der Leitprinzipien ist auf B<strong>und</strong>esebenemit dem Artikel 20a GG, dem Naturschutzgesetz <strong>und</strong> verschiedenenanderen Umweltgesetzen zufriedenstellendvertreten. Dagegen fehlen vor allem räumlich <strong>und</strong> zeitlichkonkretisierte Qualitätsziele für national bedeutsameNaturschutzbelange sowie quantitative Zielvorgaben<strong>und</strong> Indikatoren, die <strong>eine</strong> Bewertung <strong>des</strong> Stan<strong>des</strong>der Zielerreichung ermöglichen. Generell bestehen nochimmer erhebliche Defizite bei der Standardsetzungin solchen Bereichen, in denen k<strong>eine</strong> unmittelbarenges<strong>und</strong>heitlichen oder ökonomischen Auswirkungensichtbar werden, so z. B. bei nicht stofflichen Beeinträchtigungen<strong>des</strong> Bodens (Verdichtung, Erosion)<strong>und</strong> insbesondere beim Verschwinden von Arten <strong>und</strong>Biotoptypen.Im Folgenden wird der Sachstand zunächst auf der programmatischen<strong>und</strong> dann auf der gesetzlichen Ebene dargestellt.2.2.2.2.1 Die Nachhaltigkeitsstrategie derB<strong>und</strong>esregierung51. Die im April 2002 vorgelegte deutsche Nachhaltigkeitsstrategie(B<strong>und</strong>esregierung, 2002) stellt für die Zielfindungim Umweltbereich insgesamt <strong>eine</strong> erheblicheVerbesserung dar. Die Strategie enthält <strong>eine</strong> Reihe vonquantifizierten <strong>und</strong> mit Zeithorizonten versehenen Zielen,die sich vor allem auf die Reduzierung vonUmweltbelastungen („pressure“) beziehen. Tabelle 2-2gibt die Ziele wieder, die für den Naturschutz von Bedeutungsind.

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