Drucksache 14/9852 – 146 – Deutscher B<strong>und</strong>estag – 14. WahlperiodeTabelle 5-10FFH-LebensraumtypenBiotopverb<strong>und</strong>LandnutzungNaturschutzgebieteSchutzgebietsnetzNatura 2000GefäßpflanzenGroßschmetterlingeVerfügbare Naturschutzdaten auf B<strong>und</strong>esebeneLebensräumeVerbreitungskarten der FFH-Lebensraumtypen(SSYMANK et al., 1998);Bezugseinheit: naturräumliche Haupteinheitenfür VerbreitungsschwerpunkteAuswahl gesamtstaatlich repräsentativerFlächen für den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzeinschließlich b<strong>und</strong>esweiterBiotopverb<strong>und</strong>systeme <strong>und</strong> derDokumentation der NaturschutzgroßprojekteCORINE-Landcover-Projekt auf derBasis von LANDSAT-Satellitendaten.Kleinste Kartiereinheit 25 ha, für Veränderungen5 ha, Streifenbreite fürlineare Elemente 100 m; angestrebteAktualisierungsperiodik: zehn JahreGebietsschutzDatenbank NSGDAT auf der Basisvon Ländermeldungen im Rahmender Verwaltungsvereinbarung überden Datenaustausch. Daten über gesetzlicheSchutzgebiete in Deutschland(Verwaltungs- <strong>und</strong> Raumbezug,Fläche, Verordnungszeitpunkt)Dokumentation der Flächenmeldungennach Richtlinie 93/43/EWG zumAufbau <strong>eine</strong>s europäischen Schutzgebietssystemsunter Berücksichtigungder Vogelschutzrichtlinie(79/409/EWG)ArtenausstattungDatenbank FLORKART mit Verbreitungsangaben,Lebensraumansprüchen<strong>und</strong> Gefährdungssituationder Gefäßpflanzen; Erfassungsraster:Messtischblatt 1:25000 bzw. Quadrant(1/4 MTB)Datenbank LEPIDAT mit Angabenzu Lebensraumansprüchen <strong>und</strong> Gefährdungssituation,z. T. auch Verbreitungsangabeneinheimischer Großschmetterlinge;Erfassungsraster: Messtischblatt1:25000Flächendeckend <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweit einheitlicheDatengr<strong>und</strong>lage (teilweiseauf der Basis der Biotopkartierungender Länder)Flächendeckende Datengr<strong>und</strong>lage fürVorranggebiete <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong>auf B<strong>und</strong>esebeneEuropaweit einheitliche Datengr<strong>und</strong>lagefür Landnutzungsentwicklung,für Aussagen zur Verbreitung vonLebensräumen eingeschränkt nutzbarEnthält nur statistische Daten zumUmfang <strong>und</strong> zur Entwicklung <strong>des</strong>GebietschutzesEinheitliche Datengr<strong>und</strong>lage für dienationale Bewertung gemäß derFFH-RichtlinieFlächendeckende Daten zum Vorkommen;wird laufend aktualisiert;erster Zeitschnitt der Erfassung:70er-Jahre<strong>Für</strong> einzelne gefährdete Arten flächendeckendeDaten zum Vorkommen;wird laufend aktualisiert; ersterZeitschnitt der Erfassung: 70er-JahreVerfügbar bedeutet, dass die Daten in bearbeitbarer Form dem BfN bzw. dem BfN <strong>und</strong> UBA als Datensammlung oder Datenbank vorliegen, <strong>des</strong>halbsind hier die Übersichten zu Amphibien/Reptilien, Vögeln <strong>und</strong> Säugetieren nicht aufgeführt. Die Angaben zu Biotopkartierungen der Länder liegendem BfN nur fragmentarisch vor <strong>und</strong> werden daher ebenfalls nicht in der Tabelle aufgeführt.Quelle: BfN, 2002, schriftliche Mitteilung
Deutscher B<strong>und</strong>estag – 14. Wahlperiode – 147 – Drucksache 14/9852Ebenfalls werden naturschutzbezogene Daten zu Veränderungenin der genutzten Landschaft sowie darüber hinauszu allgem<strong>eine</strong>n Umweltveränderungen an wenigenausgewählten Standorten, z. B. in Biosphärenreservaten,benötigt, die durch <strong>eine</strong> kontinuierliche ökosystemareUmweltbeobachtung gewonnen werden können. DieserAnsatz sollte durch <strong>eine</strong> fragengeleitete Aufklärung speziellerUmweltprobleme ergänzt werden, die zum großenTeil Inhalt von Forschungsprojekten sein kann. Auf die erforderlicheIntegration <strong>eine</strong>r dauerhaften Gentechnikbeobachtungin die ökologische Umweltbeobachtung hatder Umweltrat bereits hingewiesen (SRU, 1998, Kapitel3.2).Auch die für planerische Zwecke erforderlichen Basisdaten<strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong> sollten nach einheitlichen Kriterienerhoben, bewertet <strong>und</strong> bereitgestellt werden, um <strong>eine</strong> verbesserteBerücksichtigung der Belange <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong>zu gewährleisten (vgl. auch Tz. 380 ff.).Da die Zersiedelung <strong>und</strong> Zerschneidung der Landschaftinfolge der ungebremsten Flächeninanspruchnahme fürVerkehr- <strong>und</strong> Siedlungszwecke ein zentrales, ungelöstesProblem für den Naturschutz ist <strong>und</strong> hierfür k<strong>eine</strong> naturschutzbezogeneDatenbasis existiert, empfiehlt der Umweltrat,verbindliche Indikatoren <strong>und</strong> <strong>eine</strong> entsprechendeBewertungsmethodik für <strong>eine</strong> b<strong>und</strong>eseinheitliche Datenerfassungzu erarbeiten.5.2.8.2 Rote ListenAufgabe Roter Listen372. Rote Listen sind Verzeichnisse, in denen die ausgestorbenen,verschollenen <strong>und</strong> gefährdeten Tier- <strong>und</strong>Pflanzenarten sowie Biotoptypen oder Pflanzengesellschaften<strong>eine</strong>s bestimmten Bezugsgebiets – oft als Teil <strong>eine</strong>rGesamtliste – aufgeführt sind. In der Naturschutzpraxishaben sie mittlerweile als Bewertungsinstrument <strong>und</strong>Entscheidungsgr<strong>und</strong>lage für Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen<strong>eine</strong>n festen Platz (SRU, 2000, Tz. 344 ff.; SRU, 1987,Tz. 361 ff.; SRU, 1985, Tz. 572 ff.). Rote Listen sind keinregelmäßiges Umweltbeobachtungsinstrument, sondernmit ihnen werden spezielle naturschutzbezogene Zieleverfolgt:– Sie dienen der Information von Öffentlichkeit, Behörden<strong>und</strong> nationalen <strong>und</strong> internationalen Gremien überdie Gefährdungssituation der Arten, Pflanzengesellschaften<strong>und</strong> Biotope;– sie bieten als ständig verfügbare Gutachten Argumentationshilfefür raum- <strong>und</strong> umweltrelevante Planungen;sie lösen Planungen aus <strong>und</strong> begründen Handlungs-<strong>und</strong> Maßnahmenprioritäten; sie bestimmenBestandsaufnahmen, Bewertungen, Leitbilder <strong>und</strong>Ziele zumin<strong>des</strong>t mit (RIEDL, 2000);– sie zeigen Handlungsbedarf im Biotop- <strong>und</strong> Artenschutzauf;– sie erhöhen den politischen Handlungsdruck;– sie sind Datenquelle für gesetzgeberische Maßnahmen<strong>und</strong> sind zentrale fachliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Argumentationshilfefür die Novellierung gesetzlicher Bestimmungen;– sie dienen der Koordination <strong>des</strong> internationalen <strong>Naturschutzes</strong>;– sie zeigen weiteren Forschungsbedarf auf (BINOT-HAFKE et al., 2000a <strong>und</strong> b).Sie können damit – wenn auch nur mit Einschränkungen –Gradmesser für die Zielerreichung der Erhaltung bzw. <strong>eine</strong>rTrendwende in der Gefährdung der biologischen Vielfaltsein (BfN, 1998; BfN, 1996; RIECKEN et al.,1994).Einzelne Rote Listen sind darüber hinaus zu <strong>eine</strong>m Instrumentfür die Bewertung von Gebieten <strong>und</strong> Landschaftsausschnittenweiterentwickelt worden. Durch dieVerwendung von Arten <strong>und</strong> Biotopen der Roten Listen alsein entscheiden<strong>des</strong> Bewertungskriterium in der Planungspraxiswerden allerdings erhöhte Qualitätsanforderungenan die Datengr<strong>und</strong>lagen gestellt, denen nicht alle RotenListen genügen können.373. Da in Roten Listen nur die aktuell gefährdeten Arten<strong>und</strong> Lebensräume abgedeckt sind, benötigt der Naturschutzüber die in den Roten Listen geführten Arten <strong>und</strong>Lebensräume hinausgehende Daten <strong>und</strong> Bewertungen;diese sollten zumin<strong>des</strong>t Objekte mit hohem Indikationswertsowie alle seltenen Arten <strong>und</strong> Biotope unabhängigvon ihrer Gefährdung umfassen <strong>und</strong> auch Aussagen überpotenzielle bzw. drohende Gefährdungen ermöglichen.Auch Arten, die nicht in der Roten Liste stehen, können,wenn es um den Erhalt ihrer Populationen beispielsweisein unzerschnittenen Lebensräumen geht, von hohemSchutzinteresse sein. Isolierte, zu kl<strong>eine</strong> <strong>und</strong> <strong>des</strong>halb nichtmehr auf Dauer lebensfähige Populationen gefährdeter Artenkönnen dagegen in der Planungspraxis von geringeremInteresse sein. Um die Aussagen von Roten Listen in derPlanung weit reichender einsetzen zu können, sind Basisinformationenüber Lebensraumansprüche, Flächenansprüchevon Metapopulationen <strong>und</strong> Ausbreitungsfähigkeitvon Arten, Regenerationsfähigkeit von Biotopen, Wiederbesiedelungschancen,ökologische Toleranz <strong>und</strong> Sensibilitätauf Eingriffe sowie andere Minimum- <strong>und</strong> Schlüsselfaktoren<strong>des</strong> Überlebens mit zu betrachten. Geht es umeher nutzungsorientierte Fragestellungen, sind Ursachen<strong>und</strong>Verursacheranalyse für Arten- <strong>und</strong> Biotopverluste vonBedeutung, um die Listen beispielsweise im nutzungsintegriertenNaturschutz effektiver nutzen zu können (RIEDL,2000; KORNECK et al., 1998).374. Des Weiteren stellen Rote Listen <strong>eine</strong> Gr<strong>und</strong>lagefür die Auswahl von Arten für Artenschutzprogrammedar. Viele Maßnahmen, die in den letzten Jahren dazu geführthaben, den Negativ-Trend für einzelne Arten aufzuhalten,sind auf Länder- <strong>und</strong> regionaler Ebene umgesetztworden (Beispiele in BINOT-HAFKE et al., 2000a).Durch Rote Listen ergeben sich auch unmittelbare Konsequenzeninsbesondere für verschiedene Nutzergruppen,die ihre Eingriffe in den Naturhaushalt der Öffentlichkeitgegenüber rechtfertigen <strong>und</strong> gegebenenfallsändern müssen.