Drucksache 14/9852 – 92 – Deutscher B<strong>und</strong>estag – 14. Wahlperiodewegen ihres Öffentlichkeitsgra<strong>des</strong> eigentlich staatlicherBereitstellung bedürften. Insofern bilden Stiftungen ebensowie gemeinnützige, eingetragene Ver<strong>eine</strong> ein wichtigesScharnier zwischen privatem materiellen oder immateriellenEngagement <strong>und</strong> Erfüllung öffentlicher Aufgaben. DerUmweltrat begrüßt die Zunahme der Stiftungen, die denZweck <strong>des</strong> Umweltschutzes verfolgen; sie sollten als gewichtigeSäule <strong>des</strong> Umweltschutzes erkannt <strong>und</strong> weiterhinbegünstigt werden. Mit dem „Gesetz zur weiteren steuerlichenFörderung von Stiftungen“ (am 25. Juli 2000 im B<strong>und</strong>esgesetzblattverkündet, BGBl. I, S. 1033) hat die B<strong>und</strong>esregierungmit der Verbesserung der steuerlichenAbzugsmöglichkeiten für Zuwendungen die Einwerbungfinanzieller Mittel der Stiftungen erheblich erleichtert <strong>und</strong>durch die neue Ansparmöglichkeit Anreize für die Errichtungkl<strong>eine</strong>rer Stiftungen geschaffen sowie mit Änderungder freien Rücklagenregelung die finanzielle Flexibilitäterhöht. Die gewichtigen Vorteile von Stiftungen liegen <strong>eine</strong>rseitsin ihrer Dauerhaftigkeit, da der Kapitalstock unversehrtbleibt, <strong>und</strong> andererseits in der psychologischenKomponente, auch größere Beträge wie Erbschaften in <strong>eine</strong>Stiftung einzubringen, da <strong>eine</strong> dauerhafte Verwendungohne „Vergänglichkeit“ im Sinne <strong>des</strong> Stifters garantiert ist.Die Gremienmitglieder der Stiftungen verfügen meist über<strong>eine</strong> gute Sach-, Orts- <strong>und</strong> Personenkenntnis <strong>und</strong> könnendaher auf lokaler <strong>und</strong> regionaler Ebene „Kristallisationskerne<strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong>“ bilden (STOLZ, 2001). In <strong>eine</strong>rUntersuchung <strong>des</strong> Beitrages von Stiftungen zum Naturschutzin Niedersachsen hat STOLZ <strong>eine</strong> verbesserungswürdigeEvaluierung der Stiftungstätigkeit festgestellt, dasich Stiftungen zu wenig vergewissern, ob die Projekteauch erfolgreich umgesetzt werden <strong>und</strong> den Stiftungszweckenentsprechen. Auf die Evaluation der Stiftungstätigkeitsollten Stiftungen ein besonderes Augenmerk richten,um das positive Image in der Öffentlichkeit nicht zugefährden. Auch sollten Stiftungen durch gezielte Öffentlichkeitsarbeitaus dem Schatten der stillen Wohltätigkeitheraustreten, indem sie sowohl die Einwerbung von Geldmittelnals auch die Mittelvergabe an Dritte durch Publizität<strong>und</strong> Transparenz fördern (vgl. HASSLER et al., 1994;SCHÄFFERS, 2000; STOLZ, 2001).Umweltlotterien214. Im Weiteren sind auch von staatlicher Seite innovativeIdeen der Umweltverbände zu unterstützen, die imoperativen Naturschutz <strong>eine</strong> wesentliche Rolle spielen.Beispielsweise ist das Einrichten von Lotterien zur Förderungvon Umwelt- <strong>und</strong> Entwicklungsaufgaben <strong>eine</strong> aussichtsreicheFinanzierungsquelle. Leider war der Widerstandeiniger B<strong>und</strong>esländer so groß, dass gemeinnützige<strong>und</strong> nichtstaatliche Lotterien erst nach gerichtlichem Urteilgenehmigt worden sind. Die Erhaltung <strong>des</strong> staatlichenLotteriemonopols ist angesichts <strong>eine</strong>s gemeinnützigen Engagementsdurch Spendenlotterien k<strong>eine</strong>sfalls zu rechtfertigen,zumal es äußerst fadenscheinig anmutet, gegen <strong>eine</strong>Genehmigung mit der Sorge um die Ausweitung <strong>des</strong> Spieltriebsin der Bevölkerung zu argumentieren. Die Besteuerunggemeinnütziger Spendenlotterien mit <strong>eine</strong>r Lotteriesteuervon 16,7 % der Bruttoerlöse ist als ineffizienteUmverteilung gemeinnütziger Geldmittel anzusehen <strong>und</strong>sollte <strong>des</strong>halb von den Ländern abgeschafft werden.5.1.3 Förderung <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong> durchAgrarumweltprogramme215. Im Umweltgutachten 2002 hat sich der Umweltratausführlich mit der Weiterentwicklung der GemeinsamenAgrarpolitik im Rahmen der Agenda 2000 <strong>und</strong> der Umsetzungin Deutschland befasst (SRU, 2002). Mit der Agenda2000 wurde die Förderung <strong>des</strong> ländlichen Raums <strong>und</strong> umweltgerechterProduktionsverfahren zur so genanntenzweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik ausgebaut(VO(EG) Nr. 1257/1999). Preisstützungs- <strong>und</strong> Flächenbeihilfenstellen dagegen die so genannte „Erste Säule“der Gemeinsamen Agrarpolitik dar. In der „ZweitenSäule“ kommt der Förderung besonders umweltgerechterland- <strong>und</strong> forstwirtschaftlicher Produktionsweisen – insbesondereder Agrarumweltförderung – noch k<strong>eine</strong> ausreichendeBedeutung zu.216. Gr<strong>und</strong>probleme der Förderung durch die GemeinsameAgrarpolitik bestehen derzeit aus Sicht <strong>des</strong> Natur<strong>und</strong>Umweltschutzes vor allem in dem Übergewicht derersten Säule gegenüber der zweiten Säule bei der Mittelverteilung.Das Finanzvolumen für die Förderung <strong>des</strong>ländlichen Raumes beträgt im EU-Durchschnitt lediglichca. 10 % der Finanzmittel für die Gemeinsame Agrarpolitik(OSTERBURG, 2002, S. 14). In Deutschland liegt derAnteil zwar etwas höher, doch steuern auch hier dieDirektzahlungen <strong>eine</strong>n erheblich größeren Anteil zumEinkommen der Landwirte bei als dies durch die Maßnahmennach VO(EG) Nr. 1257/1999 möglich ist. Nochgeringer ist der Anteil, der durch stärker auf die Umweltbezogene Zahlungen im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmengeleistet wird (Gr<strong>und</strong>lage: Planungsdaten derLänder zur Umsetzung der VO(EG) Nr. 1257/1999).217. Durch die Verordnung (VO(EG) Nr.1257/99) hatdie Europäische Gemeinschaft den einzelnen StaatenMöglichkeiten zur Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmeneröffnet, indem sie Ausgleichszahlungen anLandwirte für erbrachte Umweltschutzleistungen vorsieht.Dies sind zum <strong>eine</strong>n Ausgleichszulagen in Gebietenmit umweltspezifischen Einschränkungen (FFH- sowieEU-Vogelschutzgebiete) nach Artikel 16, zum anderendie Fortsetzung <strong>und</strong> Weiterentwicklung freiwilligerAgrarumweltmaßnahmen nach VO(EWG) Nr. 2078/1992nach Artikel 22 bis 24. Als Drittes wären noch die Fortsetzung<strong>und</strong> Weiterentwicklung der Maßnahmen nachVO(EWG) Nr. 2079/1992 zum Schutz der Umwelt imZusammenhang mit der Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft, derLandschaftspflege sowie mit der Verbesserung <strong>des</strong> Tierschutzesnach Artikel 33 zu nennen.Da besonders Agrarumweltprogramme in Zukunft hinsichtlichder Finanzierungsfunktion für den Naturschutzan Bedeutung gewinnen sollten, geht der Umweltrat imWeiteren speziell auf dieses Instrument ein. Er befasstsich insbesondere mit der derzeit unzureichenden Höheder Agrarumweltprogramme, ihrer Funktion zur Einkommenssicherungder Landwirte, den Voraussetzungen<strong>eine</strong>r effizienten Mittelverwendung <strong>und</strong> ihrer Naturschutzorientierung.Darüber hinaus entwickelt er <strong>eine</strong>nVorschlag für ein effizientes Honorierungssystem, dasmit ergebnisorientierten Ökopunkten arbeitet.
Deutscher B<strong>und</strong>estag – 14. Wahlperiode – 93 – Drucksache 14/98525.1.3.1 Zu geringe Honorierung ökologischerLeistungen218. Die Förderung von Agrarumweltmaßnahmenbetrug in Deutschland Ende der 90er-Jahre durchschnittlichlediglich 31 Euro pro Jahr <strong>und</strong> Hektar landwirtschaftlicherFläche (LF) <strong>und</strong> soll den Planungen zufolgebis zum Jahr 2006 auf 41 Euro pro Hektar LF ansteigen.In Agrarländern wie Niedersachsen <strong>und</strong> Schleswig-Holstein entfallen den Planungsdaten zufolge sogar nur8,0 bzw. 10,8 Euro pro ha LF auf Agrarumweltmaßnahmen(OSTERBURG, 2002). Preisausgleichszahlungenim Marktordnungssektor liegen demgegenüber z. B. bei353 Euro pro ha Getreide, Ölsaaten oder Flächenstilllegung(Agrarbericht, 2002, Tabelle 29). Trotz <strong>eine</strong>r Steigerungder Fördermittel gegenüber der zuvor praktiziertenAgrarumweltförderung gemäß VO(EWG) Nr. 2078/1992um durchschnittlich 32 % bleibt das Verhältnis zu denPreisausgleichszahlungen unbefriedigend.Die Grünlanderhaltung ist durch das bestehende Systembesonders gefährdet. <strong>Für</strong> Grünland gibt es k<strong>eine</strong> flächenbezogenenPreisausgleichszahlungen aus der ersten Säule,während die Futteralternative Mais <strong>eine</strong> Förderung erhält.Dadurch wird der Grünlandumbruch auf Standorten begünstigt,die für den Maisanbau geeignet sind. Die Förderungvon Silomais ist nur auf Flächen möglich, die Ende1991 nicht Dauergrünland waren. Obwohl der Grünlandumbruchnicht begünstigt werden sollte, wurde durchUmgehungstatbestände wie die Ausweisung als Wechselgrünland<strong>und</strong> Probleme bei der Kontrolle, aber auch nachder Agrarreform 1992 Grünland in erheblichem Umfangumgebrochen. Soll das Grünland aus Naturschutzgründenerhalten werden, muss die Förderfähigkeit der Umbruchflächenstrenger kontrolliert werden <strong>und</strong> <strong>eine</strong> im Vergleichzur Silomaisförderung kohärente Honorierung <strong>eine</strong>rumweltentlastenden Gründlandnutzung eingeführtwerden.Förderung von Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen der Verordnung (EWG) 2078/92im Durchschnitt der Jahre 1998 bis 1999 <strong>und</strong> Planungsdaten für Maßnahmen im Rahmender Verordnung (EG) 1257/99, Artikel 22 im Durchschnitt der Jahre 2004 bis 2006(nur EU-kofinanzierte Förderung)Fördersumme in Mio. EUROpro JahrAgrarumweltmaßnahmen gemäßVO(EWG) Nr. 2078/92 VO(EG) Nr. 1257/991998–1999 2004–2006Mio. EURO EURO/ha LF Mio. EURO EURO/ha LFTabelle 5-1Änderungin ProzentSchleswig-Holstein 3,923 3,8 8,220 8,0 109,5Hamburg 1,006 74,5 1,108 82,0 10,1Niedersachsen 11,053 4,2 28,692 10,8 159,6Bremen 0,285 33,0 0,409 47,4 43,4Nordrhein-Westfalen 10,537 7,0 46,363 30,9 340,0Hessen 20,611 26,9 29,804 38,9 44,6Rheinland-Pfalz 18,763 26,2 26,570 37,1 41,6Baden-Württemberg 79,605 54,0 153,780 104,4 93,2Bayern 236,860 71,9 226,160 68,6 – 4,5Saarland 2,794 36,4 3,860 50,2 38,2Berlin 0,031 14,9 0,047 22,8 53,3Brandenburg 23,059 17,1 45,337 33,6 96,6Mecklenburg-Vorpommern 20,680 15,2 22,783 16,7 10,2Sachsen 53,300 58,1 44,843 48,9 – 15,9Sachsen-Anhalt 16,015 13,7 29,476 25,1 84,0Thüringen 35,520 44,1 39,470 49,0 11,1Deutschland 534,043 31,1 706,923 41,2 32,4Quelle: OSTERBURG, 2000, Tab. 10