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Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes

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Drucksache 14/9852 – 108 – Deutscher B<strong>und</strong>estag – 14. Wahlperio<strong>des</strong>ein, je kl<strong>eine</strong>r der Markt für Ökopunkte bzw. je regionalkleinräumiger die ökologische Leistungserstellung etabliertwird. Bei weiträumiger ökologischer Leistungserstellungerscheint dagegen die Herausbildung örtlicher Kooperationenzwischen Leistungserstellern eher von Vorteil,da sie den Abbau von Informations- <strong>und</strong> Organisationsdefiziten<strong>und</strong> die ökologische Bewusstseinsbildung unterstützenkönnen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Einsatzmöglichkeitendieses Verfahrens umso begrenzter sind,je flächenspezifischer Leistungen erbracht werden sollen.Auch das Problem <strong>eine</strong>r klaren Transformation <strong>des</strong> ökologischenLeistungsziels in messbare Ökopunkte wur<strong>des</strong>chon angesprochen. Alles in allem aber dürfte das vorgeschlageneBieterverfahren zu k<strong>eine</strong>n schwer wiegenden zusätzlichenProblemen gegenüber der üblichen Honorierungnach Ökopunkten führen. Auch die notwendigen verfahrenstechnischen<strong>und</strong> organisatorischen Rahmenbedingungensch<strong>eine</strong>n erfüllbar zu sein. Gleichwohl ist dem Umweltratbewusst, dass die konkrete Umsetzung <strong>des</strong> hierbeschriebenen Verfahrens noch die Klärung von zahlreichenDetailfragen erfordert.5.1.5 Zusammenfassung <strong>und</strong> EmpfehlungenFehlende Märkte für Naturschutzleistungen247. Die Bereitstellung <strong>des</strong> Gutes „Natur <strong>und</strong> Landschaft“ist durch mannigfaltige Formen von Marktversagengeprägt. Als Folge hiervon bildet sich kein funktionsfähigerMarkt für Naturschutzleistungen, obwohl <strong>eine</strong>rseits <strong>eine</strong> latente<strong>und</strong> durch empirische Zahlungsbereitschaftsanalysenhinreichend bewiesene Nachfrage nach Naturschutzleistungenbesteht, <strong>und</strong> andererseits die Landnutzer bei entsprechenderEntlohnung zur Erbringung solcher Leistungendurchaus bereit sind. Somit ist es Aufgabe <strong>des</strong> Staates,durch rechtliche Rahmenbedingungen <strong>und</strong> finanzielle UmverteilungNatur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz in wünschenswertemMaße zu gewährleisten.Voraussetzungen für den effizienten Einsatzfinanzieller Ressourcen248. In Anbetracht knapper Budgets sollten sich Naturschutzmaßnahmenstärker als bisher von Effizienzüberlegungenleiten lassen. Dies betrifft sowohl die Ziele alsauch die Instrumente <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong>. Um auf der Zielebenezu sinnvollen Prioritäten zu gelangen, empfiehltder Umweltrat, <strong>eine</strong>n verbindlichen Katalog von Min<strong>des</strong>tzielen<strong>und</strong> Min<strong>des</strong>tstandards zu definieren, derenEinhaltung absoluten Vorrang genießt. Diese Ziele <strong>und</strong>Min<strong>des</strong>tstandards sollten gewährleisten, dass ein Gr<strong>und</strong>bestandan Naturkapital aufrechterhalten wird. Eine finanzielleMin<strong>des</strong>tausstattung <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong>, die zumin<strong>des</strong>tdie Verfolgung dieser Minimalziele erlaubt, istaus Sicht <strong>des</strong> Umweltrates unerlässlich.Maßnahmen <strong>und</strong> Instrumente <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong> sind in<strong>eine</strong>r solchen Weise zu wählen, dass die vorgegebenenZiele zu möglichst geringen Kosten erreicht werden. Dabeiist zu unterscheiden zwischen budgetwirksamen Kosten<strong>und</strong> Opportunitätskosten. Letztere schlagen sich nichtin <strong>eine</strong>r unmittelbaren Beanspruchung öffentlicher Kassennieder, sondern äußern sich lediglich in anderweitigenNutzungsverzichten. Je nach ihrer Ausgestaltung könnensich Naturschutzmaßnahmen durch unterschiedliche Kostenkombinationenauszeichnen. Dabei sind unter Effizienzgesichtspunkteninsbesondere solche Maßnahmenvon Interesse, die weder nennenswerte budgetwirksameKosten noch nennenswerte Opportunitätskosten verursachen(z. B. Verzicht auf solche Infrastrukturprojekte, welcheauch in ökonomischer Hinsicht nur von zweifelhaftemNutzen sind).Soweit Naturschutzmaßnahmen zu budgetwirksamenKosten führen, ist <strong>eine</strong> ökonomisch effiziente Ausgestaltungunabdingbar, sodass die verfügbaren Mittel in die jeweilsbeste Verwendung fließen können. Hierzu ist nachEinschätzung <strong>des</strong> Umweltrates <strong>eine</strong> Umorientierung vonhandlungs- zu ergebnisbezogenen Kriterien erforderlich(vgl. auch SRU 2000, Tz. 1217). Dies betrifft vor allemauch den Vertragsnaturschutz. Nur <strong>eine</strong> ergebnisbezogeneMittelvergabe kann hier sicherstellen, dass die Akteurevor Ort den jeweils kostengünstigsten Weg zur Erreichungder gewünschten Naturschutzziele wählen können.Ökonomische Steuerung der Flächennutzung249. Wie der Umweltrat bereits in s<strong>eine</strong>m Umweltgutachten2000 hervorgehoben hat, stellt die ungebremsteFlächeninanspruchnahme von inzwischen ca. 129 ha proTag <strong>eine</strong>s der dringlichsten umweltpolitischen Problemein Deutschland dar. Seither lässt sich hier k<strong>eine</strong> gr<strong>und</strong>sätzlicheTrendwende erkennen. Die Realisierung der anzustrebendenZiele – Verminderung der Flächeninanspruchnahmeauf 30 ha pro Tag in 2020 <strong>und</strong> Nullwachstum in derlangfristigen Sicht (SRU, 2000, Tz. 532) – liegt nach wievor in weiter Ferne. Der Umweltrat erneuert <strong>des</strong>halb s<strong>eine</strong>Forderung, die unumgängliche Weiterentwicklung dereinschlägigen planungsrechtlichen Regelungen durch denEinsatz ökonomischer Instrumente zu flankieren. <strong>Für</strong> diedringend gebotene quantitative Begrenzung der Flächeninanspruchnahmeim Sinne <strong>eine</strong>r Tendenzsteuerungkommt nach Auffassung <strong>des</strong> Umweltrates nur ein Systemhandelbarer Ausweisungsrechte in Betracht. Zur ergänzendenSteuerung der konkreten Nutzung ausgewiesenerFlächen empfiehlt der Umweltrat die Einführung <strong>eine</strong>sAbgabenmodells. Dabei sollte zurückgegriffen werdenauf <strong>eine</strong> Neuversiegelungsabgabe, die sich an das fürSachsen-Anhalt entwickelte Modell anlehnt. Um denerhebungsseitigen Lenkungseffekt der Neuversiegelungsabgabezu unterstützen, sollte ihr Aufkommen zu <strong>eine</strong>rökologischen Erweiterung <strong>des</strong> kommunalen Finanzausgleichsherangezogen werden. Im Rahmen dieser ökologischenErweiterung sollte <strong>eine</strong> separate Nebenschlüsselmassegebildet werden, die unabhängig von derjeweiligen Finanzkraft der Kommunen zur Abgeltungökologischer Ausgleichsleistungen verwendet wird. Unabhängigvon diesen nur mittelfristig umzusetzenden Reformvorschlägenempfiehlt der Umweltrat, die aktuell anstehendeReform der Gr<strong>und</strong>steuer zu <strong>eine</strong>m erstenEinstieg in die ökonomische Steuerung der Flächeninanspruchnahmezu nutzen.Der Umweltrat hält auch <strong>eine</strong> <strong>Neuorientierung</strong> im Bereichflächenrelevanter Fördersysteme für notwendig.

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