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Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes

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Deutscher B<strong>und</strong>estag – 14. Wahlperiode – 157 – Drucksache 14/9852ter anderem auf den Modus der Erstverteilung, auf dieMengensteuerung im Zeitverlauf, auf die mögliche Befristungvon Ausweisungsrechten sowie auf die Möglichkeitihrer regionalen bzw. nutzungsspezifischen Differenzierungbeziehen, aber dennoch stellen nach Meinung <strong>des</strong>Umweltrates handelbare Ausweisungsrechte das einzigeInstrument dar, um die von der räumlichen Planungvorgegebenen quantitativen Ziele in ökonomisch effizienterWeise zu erreichen.6.3.3 Einzelaspekte <strong>eine</strong>r sektoralenIntegrationsstrategie für denHandlungsbereich Landwirtschaft401. Das Verhältnis von Umwelt- <strong>und</strong> Landwirtschaftsministeriumauf B<strong>und</strong>esebene hat sich im letzten Jahr erfreulicherweiseverbessert. Beide Seiten sch<strong>eine</strong>n sichzumin<strong>des</strong>t in Ansätzen als gegenseitige Bündnispartnerentdeckt zu haben. Eine stärkere Öffnung der Agrarpolitikfür Naturschutzbelange zeigt sich in– der Ökologisierung der Fördergr<strong>und</strong>sätze der GemeinschaftsaufgabeAgrarstruktur <strong>und</strong> Küstenschutz(s. Tz. 396),– der Ausweitung der Förderung <strong>des</strong> ökologischenLandbaus zur Erreichung <strong>eine</strong>s Flächenanteils von20 % an der landwirtschaftlichen Nutzfläche <strong>und</strong>– der vorgesehenen Umschichtung (Modulation) von2 % der Direktzahlungen in die Förderung von extensiven<strong>und</strong> umweltfre<strong>und</strong>lichen Produktionsverfahrenim Ackerbau <strong>und</strong> in der Grünlandbewirtschaftung,von Reduzierungen <strong>des</strong> Viehbesatzes in einigen Regionen<strong>und</strong> von umwelt- <strong>und</strong> artgerechten Haltungsverfahren(s. Tz. 726 ff.).402. Dennoch kann die Integration von Naturschutzbelangenin die Agrarpolitik auf der B<strong>und</strong>esebene noch nichtals zufriedenstellend bezeichnet werden. Mangelnde Politikintegrationzeigt sich darin, dass– den Umweltministerien der Zutritt als stimmberechtigteMitglieder zum PLANAK (B<strong>und</strong>-Länder-PlanungsausschussAgrarstruktur <strong>und</strong> Küstenschutz)fehlt, der über den Rahmenplan der GAK entscheidet;– die Umweltverbände kaum über verfahrensrechtlicheMöglichkeiten verfügen, Natur- <strong>und</strong> Umweltschutzbelangein die Gestaltung der GAK <strong>und</strong> der Rahmenpläneder GAK einzubringen;– Agrarumweltprogramme immer noch kaum oder unzureichendauf Gebietskulissen bezogen sind, die ökologischenHandlungsbedarf zeigen;– der Anteil an naturschutzorientierten Agrarumweltmaßnahmengering ist;– Investitionsbeihilfen nicht unter Umweltgesichtspunktengeprüft werden; so können immer noch Förderungenvon Stallneubauten für gewerbliche Intensivviehhaltungsanlagender Rinder- <strong>und</strong> Schw<strong>eine</strong>mastbewilligt werden;– Bewässerungsmaßnahmen finanzielle Unterstützungerhalten <strong>und</strong>– die Aufforstung mit Baumarten, die nicht den Zielenvon Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege entsprechen,gefördert werden kann (BMVEL, 2002).Eines der Gr<strong>und</strong>hemmnisse für <strong>eine</strong> weitergehende Integrationder Naturschutzbelange in die Agrarpolitik liegt inder Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik auf europäischerEbene. Hier wirkt sich nach wie vor insbesonderedie mangelnde Finanzierung der so genannten zweitenSäule der Gemeinsamen Agrarpolitik gegenüber derso genannten ersten Säule nachteilig aus (s. SRU, 2002,Tz. 718 ff.). Über die erste Säule werden die direkten Einkommensbeihilfenfür die Landwirte finanziert, währendaus der zweiten Säule die Förderung der Entwicklung <strong>des</strong>ländlichen Raumes einschließlich der Agrarumweltmaßnahmenunterstützt wird. <strong>Für</strong> die B<strong>und</strong>esregierung bestehenSpielräume für <strong>eine</strong> integrierte Agrarumweltpolitikschwerpunktmäßig in der Mitgestaltung dieses EU-rechtlichenRahmens. Hier sollte die B<strong>und</strong>esregierung sich imRahmen der Verhandlungen zur Weiterentwicklung derGemeinsamen Agrarpolitik bis zum Jahre 2006 konsequentfür <strong>eine</strong> Umschichtung von Mitteln von der erstenin die zweite Säule einsetzen (s. SRU, 2002, Tz. 724). Diegenauere Ausgestaltung <strong>eine</strong>r revidierten Agrarpolitikmüsste in ihren Auswirkungen auf Naturschutz <strong>und</strong> Landwirtschaftaber zuvor genauer untersucht werden, umFehlsteuerungen zu vermeiden. Vonseiten <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong>sollten dazu Szenarien zu den Möglichkeiten<strong>und</strong> Kosten der Umsetzung von Naturschutzzielen mitverschiedenen Instrumententypen unter den derzeit diskutiertenVeränderungen der agrarpolitischen Rahmenbedingungenbeigesteuert werden.Auf die weitere konkrete Ausgestaltung der aus der zweitenSäule der Gemeinsamen Agrarpolitik kofinanziertenMaßnahmen zur Förderung der Entwicklung <strong>des</strong> ländlichenRaumes kann die B<strong>und</strong>esregierung derzeit ebenfallsEinfluss nehmen. Besonders wichtig für den Naturschutzist in diesem Zusammenhang die Ausgestaltungder Programme nach der VO(EU) Nr. 1257/1999 zur Entwicklung<strong>des</strong> ländlichen Raumes. Die Förderschwerpunktedieser Verordnung umfassen sowohl die Verbesserungder Agrarstruktur als auch sektorübergreifendeMaßnahmen zur ländlichen Entwicklung sowie Agrar-,Umwelt- <strong>und</strong> Ausgleichsmaßnahmen. Agrarumweltprogrammebieten die Chance, die Förderung der Entwicklung<strong>des</strong> ländlichen Raumes unter der „Agenda 2000“ mitUmwelt- <strong>und</strong> Naturschutzzielen zu verbinden. Auf dereuropäischen Ebene sollte sich die B<strong>und</strong>esregierung für<strong>eine</strong> Beseitigung von Erschwernissen für Agrarumweltmaßnahmenoder Naturschutzmaßnahmen nach derVO(EG) Nr. 1257/1999 einsetzen. Eine Gr<strong>und</strong>forderungbesteht darin, das Fördervolumen der Agrarumweltmaßnahmenanzuheben, sodass sie tatsächlich <strong>eine</strong> Alternativezur intensiven Produktion für <strong>eine</strong> Mehrzahl der Betriebeeröffnen können. Spezielle Hemmnisse in derAbwicklung der freiwilligen Agrarumweltmaßnahmenkönnen dadurch beseitigt werden, dass z. B. die Möglichkeit<strong>eine</strong>r pauschalen Anrechnung <strong>eine</strong>s Anteils an Land-

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