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Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes

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Deutscher B<strong>und</strong>estag – 14. Wahlperiode – 87 – Drucksache 14/9852begrenzte Zulagengewährung kann die klassischeGr<strong>und</strong>förderungderregionalenWirtschaftspolitik–mithilfeder früheren Investitionszulage – dienen.– Alle Reformbemühungen werden letztlich davon abhängen,ob es gelingt, die relative Begünstigung derEigenheim- <strong>und</strong> generell der Neubauförderung imVergleich zum Erwerb, zum Ausbau <strong>und</strong> zur Erweiterungvon Wohnraum bzw. Wohngebäuden, also zujeweils tendenziell flächensparenderen <strong>und</strong> bestandsorientiertenAlternativen abzubauen. Es wäre viel gewonnen,wenn in allen Förderprogrammen zumin<strong>des</strong>t<strong>eine</strong> gleiche Förderintensität erreicht würde. Langfristigist allerdings die Umdrehung der bisherigen Förderpräferenzenanzustreben.– Zulasten der Wohnungsbauförderung sollten schließlichMittel in den Bereich der Städtebauförderung verlagertwerden, um dort die Ansätze zur Revitalisierungder Innenstädte, zur Bestandspflege <strong>und</strong> -orientierung<strong>und</strong> zur Erschließung von neuem Flächenpotenzial ausbereits vorgenutzten Flächen zu verbessern. Auch wenndie Mitteleinsätze in der Wohnungsbauförderung insgesamtrückläufig sind, zur Aufstockung der Städtebauförderungsmittelbieten sie immer noch hinreichen<strong>des</strong>Potenzial. Der Städtebau wird bisher mit wenigerals 5 % der Mittel für den Wohnungsbau gefördert.197. Dabei ist dem Umweltrat allerdings bewusst, dassselbst Erfolge in diesen Bereichen allenfalls erste Schritteauf dem Wege zu <strong>eine</strong>r Bereinigung der auf intensiveFlächeninanspruchnahme gerichteten Anreizstruktur darstellen.Jenseits der förderpolitischen Instrumente im Wohnungs-<strong>und</strong> Städtebau gibt es zahlreiche verfestigte institutionelleArrangements, die ebenfalls in starkem Maße zuflächeninanspruchnehmendem <strong>und</strong> -schädigendem Verhaltenanregen. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der damit zusammenhängendenSteuer- <strong>und</strong> Finanzausgleichsaspekteerscheint <strong>eine</strong> Umstrukturierung von finanziellen Fördermittelnim Wohnungsbau noch <strong>eine</strong> relativ leichte Aufgabe.Handelbare Ausweisungsrechte sind nach Einschätzung<strong>des</strong> Umweltrates als zentraler Baustein <strong>eine</strong>r Politik zurumfassenden <strong>und</strong> dauerhaft umweltgerechten Steuerungder Flächennutzung unverzichtbar. Sie können das Maßder durch Siedlung <strong>und</strong> Verkehr in Anspruch genommenenFlächen wirkungsvoll begrenzen <strong>und</strong> damit <strong>eine</strong> wesentlicheUrsache für viele gravierende Probleme <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong>einschränken. In Anbetracht der hohenOpportunitätskosten unterlassener Flächennutzungenkann diese Aufgabe weder durch <strong>eine</strong> Ökologisierung <strong>des</strong>kommunalen Finanzausgleichs noch durch die Erhebungflächenbezogener Abgaben all<strong>eine</strong> erfüllt werden. Sollte<strong>eine</strong> Steuerung ausschließlich über den kommunalenFinanzausgleich erfolgen, so wären aufgr<strong>und</strong> der hohenOpportunitätskosten unterlassener FlächennutzungenZuweisungen in <strong>eine</strong>r solchen Höhe erforderlich, dass dasbisherige kommunale Finanzgefüge gesprengt werdenwürde. Analog würde der Versuch <strong>eine</strong>r alleinigen Steuerungüber flächenbezogene Abgaben die Festlegung vonAbgabensätzen in <strong>eine</strong>r solchen Höhe erfordern, dass diekumulierte Gesamtbelastung jenseits aller fiskalisch vertretbaren<strong>und</strong> politisch durchsetzungsfähigen Größenordnungenläge.198. Andererseits würde jedoch auch ein System handelbarerAusweisungsrechte all<strong>eine</strong> nicht ausreichen, dennhierdurch lässt sich zwar die insgesamt auszuweisendeFläche effektiv beschränken. Aus Sicht <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong>ist darüber hinaus allerdings <strong>eine</strong> weiter gehende Tendenzsteuerungder konkreten Flächennutzungen notwendig.Diese ist mit handelbaren Flächenausweisungsrechten nursehr begrenzt möglich, da es ansonsten zu <strong>eine</strong>r übermäßigstarken Marktsegmentierung mit entsprechendenEffizienzverlusten käme. Auch ist die Wirkung handelbarerAusweisungsrechte auf solche Flächennutzungen beschränkt,die <strong>eine</strong> Neuausweisung erfordern. Ein Policy-Mix, bei dem handelbare Ausweisungsrechte durchzusätzliche Steuerungsinstrumente flankiert werden, ist<strong>des</strong>halb aus Sicht <strong>des</strong> Umweltrates unerlässlich. Dabeisind eventuelle Wirkungsinterdependenzen zwischen denverschiedenen Instrumenten zu beachten. Insbesonderewürde durch die Erhebung der empfohlenen Neuversiegelungsabgabeein Anreiz zum flächensparendenBauen <strong>und</strong> zur prioritären Nutzung bereits versiegelteroder vorbelasteter Flächen gesetzt <strong>und</strong> damit die Nachfragenach Ausweisungsrechten vermindert. In ähnlicherWeise wirkt auch die vorgeschlagene Neustrukturierung<strong>des</strong> kommunalen Finanzausgleichs in Richtung auf <strong>eine</strong>geringere Nachfrage nach Ausweisungsrechten. Solangejedoch die Nachfrage nach Ausweisungsrechten nicht sostark eingeschränkt wird, dass der Markt in einzelnen Segmentengänzlich zum Erliegen kommt, ist diese Wirkungsinterdependenzunbedenklich <strong>und</strong> äußert sich lediglichin <strong>eine</strong>m entsprechend verminderten Marktpreis.5.1.2 Finanzierung <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong>199. Naturschutz <strong>und</strong> Landnutzung stehen nicht seltenin <strong>eine</strong>m direkten Konfliktverhältnis zueinander, dennMaßnahmen, die dem Naturschutz dienen, führen in derRegel zu Mehraufwendungen <strong>und</strong> Mindererträgen bei denbetroffenen Landnutzern (z. B. DAHM et al., 1999 in Bezugauf die Forstwirtschaft). Aus ökonomischer Sichtlässt sich die erforderliche Abwägung zwischen Naturschutz<strong>und</strong> Landnutzung als <strong>eine</strong> Entscheidung über alternativeVerwendungen knapper Ressourcen auffassen.Dabei wird in der Ökonomie generell dem Markt die Aufgabezugesprochen, derartige Knappheitsprobleme zulösen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass für dasbetrachtete Gut – hier: Natur <strong>und</strong> Landschaft – ein funktionsfähigerMarkt existiert, sodass der Preismechanismuss<strong>eine</strong> Steuerungsfunktion in Hinblick auf dieKoordination von Angebot <strong>und</strong> Nachfrage entfalten kann(z. B. ROTHGANG, 1997, S. 40 ff.).Der Herausbildung <strong>eine</strong>s funktionsfähigen Marktes stehenim vorliegenden Fall jedoch einige spezielle Eigenschaften<strong>des</strong> Gutes „Natur <strong>und</strong> Landschaft“ entgegen(z. B. SCHWEPPE-KRAFT, 1998, S. 55 ff.; BIZER,1997, S. 17 ff.; ROTHGANG, 1997, S. 26; HAMPICKE,1991, S. 82 ff.):– Ein Großteil der Nutzungsmöglichkeiten von Natur<strong>und</strong> Landschaft weist die Charakteristik <strong>eine</strong>s „öffentlichenGutes“ auf. Das heißt, es ist nicht möglich, einzelneIndividuen von der Nutzung auszuschließen.Unter diesen Bedingungen ist es aus Sicht je<strong>des</strong> einzelnenIndividuums rational, <strong>eine</strong> Nutzung ohne

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