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Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes

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Drucksache 14/9852 – 106 – Deutscher B<strong>und</strong>estag – 14. Wahlperio<strong>des</strong>olche Strategie ist daher als ökonomisch leistungsgerechtzu bezeichnen <strong>und</strong> entwickelt durch ihren marktwirtschaftlichenSanktionsmechanismus ein größeres Anreiz<strong>und</strong>Innovationspotenzial bei den Leistungserstellern.Auch <strong>eine</strong> stärkere Identifikation der Leistungserstellermit dem ökologischen Leistungsziel als unternehmerischemZiel wurde als vorteilhaft erachtet. Die Leistungskontrolleverursacht bei vielen Zielen derzeit nochSchwierigkeiten. Manche Effekte treten erst nach vielenJahren Entwicklungszeit ein <strong>und</strong> den Landwirten fehltvielfach das ausreichende Wissen, um bestimmte Wirkungenfeststellen zu können. Diese Schwierigkeitensch<strong>eine</strong>n jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich überwindbar zu sein. Instrumente<strong>eine</strong>r ergebnisorientierten Honorierungsstrategiesind gr<strong>und</strong>sätzlich aus marktwirtschaftlich-theoretischenÜberlegungen handlungsorientierten Instrumentenvorzuziehen. Sie sind mit dem Standard-Preis-Ansatz vonBAUMOL <strong>und</strong> OATES (1971) vergleichbar, der ebenfallsgeeignet ist, umweltpolitisch vorgegebene Umweltstandardsmit minimalen Vermeidungskosten zu erreichen.Ökologische Effektivität bei ökonomischer Effizienz <strong>und</strong>sozialer Ausgewogenheit sollte das Ziel <strong>eine</strong>r dauerhaftumweltgerechtenEntwicklung sein (von KNORRING,1998). Eine ökonomisch leistungsgerechte Honorierungökologischer Leistungen in der Landwirtschaft im Sinne<strong>eine</strong>s ergebnisorientierten Ansatzes kann dazu <strong>eine</strong>n Beitragleisten.241. Unabhängig von der gr<strong>und</strong>sätzlichen Bevorzugung<strong>eine</strong>r ergebnisorientierten Honorierungsstrategie verkenntder Umweltrat nicht die möglichen Hindernisse beiihrer Verwirklichung (SRU, 1996, Tz. 248). So wird z. B.in der Praxis <strong>eine</strong> klare Grenzziehung zur handlungsorientiertenHonorierungsstrategie nicht immer möglich<strong>und</strong> auch nicht erwünscht sein. Eine ökologisch klar ausgerichteteHandlung kann in besonderen Fällen so eng ergebnisorientiertsein, dass es <strong>eine</strong>r weiteren Konkretisierung<strong>und</strong> Spezifizierung <strong>des</strong> ökologischen Ziels nichtmehr bedarf. So dürfte es z. B. sinnvoll sein, <strong>eine</strong> Bodennutzungin Form <strong>des</strong> Streuobstbaus angesichts s<strong>eine</strong>r unstrittigpositiven Wirkung auf die Artenvielfalt <strong>und</strong> dasGr<strong>und</strong>wasser ebenso wie die Wanderschäferei <strong>und</strong> <strong>eine</strong>lediglich extensive Düngung von Grünland als eigenständigeökologische Leistung zu interpretieren, ohne auf denquantitativen Nachweis spezifischer Kenn- oder Zielarten(PIRKL <strong>und</strong> RIEDEL, 1991; RECK et al., 1991) als ökologischeLeistungskriterien zu bestehen. Andererseitsaber ist die klare Definition <strong>und</strong> Messbarkeit von Leistungskriterien,die das ökologische Leistungsziel als angestrebtesErgebnis eindeutig widerspiegeln <strong>und</strong> auch denLeistungserstellern transparent <strong>und</strong> verlässlich ersch<strong>eine</strong>n,für die praxisgerechte Umsetzung <strong>eine</strong>r ergebnisorientiertenHonorierungsstrategie unabdingbar. Sie stellt sicherlichein großes, nach Meinung <strong>des</strong> Umweltrates aberlösbares Problem dar. Als besonders vielversprechenderAnsatz zur ergebnisorientierten Bewertung ökologischerLeistungen <strong>und</strong> als Honorierungsbasis ist an ein Ökopunkte-Modellzu denken (KNAUER, 1989), auf das derUmweltrat ebenfalls schon in s<strong>eine</strong>m Sondergutachten1996 hingewiesen hat (SRU, 1996, Tz. 247), ohne esaber näher auszuführen. Auch bereits vorliegende Erfahrungenaus Pilotprojekten, wie sie z. B. mit demProgramm zum Marktentlastungs- <strong>und</strong> Kulturlandschaftsausgleich(MEKA) in Baden-Württemberg seit 1992 gemachtwurden, <strong>und</strong> Vorschläge zu <strong>eine</strong>r stärkeren Ökologisierungdieses Programms (RUPP, 1993; ZEDDIES<strong>und</strong> DOLUSCHITZ, 1996; BRONNER et al., 1997;BRONNER, 2000) könnten bei der Entwicklung von Leistungskriterienwichtige Anregungen liefern. Ebenfallslösbar erscheint das Problem möglicher Informationsdefizitebei den landwirtschaftlichen Leistungserstellern,denen trotz ihrer genauen Orts- <strong>und</strong> Unternehmenskenntnisnicht immer bewusst sein dürfte, welche Möglichkeiten<strong>eine</strong>r ergebnisorientierten ökologischen Leistungshonorierungsich ihnen eröffnen. Die Darstellungen derLandschaftsplanung über erwünschte Naturschutzleistungensowie Gebiete mit Biotopentwicklungspotenzialenkönnen hier <strong>eine</strong> Hilfestellung geben. Aufklärung <strong>und</strong> Beratungbis hin zur späteren Leistungskontrolle könntenfach- <strong>und</strong> ortsk<strong>und</strong>igen Vertrauensleuten, Verbänden oderAgenturen übertragen werden, die dadurch <strong>eine</strong> Mittlerrolleübernehmen <strong>und</strong> in ihrer Stellung gestärkt würden.242. Die Honorierung ökologischer Leistungen führtbei den Leistungserstellern zu <strong>eine</strong>m Renteneinkommen,das ihnen als Zusatzeinkommen zufließt <strong>und</strong> umso höherausfällt, je niedriger die Kosten der Leistungserstellungsind. Ist die ökologische Leistungserstellung kostenlos,weil sie als Nebeneffekt bei der bisherigen Produktionsweiseanfällt, so ist mit Mitnahmeeffekten zu rechnen,die beträchtlich sein können (AHRENS et al., 2000,S. 105 ff.). Gegen Mitnahmeeffekte auf der Anbieterseiteist zwar gr<strong>und</strong>sätzlich nichts einzuwenden, da sie normalerweisebei jedem Markt- <strong>und</strong> Preismechanismus inForm der Produzentenrente auftreten. Sie ersch<strong>eine</strong>n jedochinsofern in <strong>eine</strong>m negativen Licht, als sie auf derstaatlichen Gegenseite mit Ausgaben verb<strong>und</strong>en sind, diebei gegebenem Finanzierungsbudget die Möglichkeiten<strong>eine</strong>r ökologischen Leistungshonorierung <strong>und</strong> damit dasinsgesamt realisierbare Leistungsergebnis einschränken.Nach Artikel 18 der VO(EG) Nr. 1750/1999 zur Durchführungder VO(EG) Nr. 1257/1999 heißt es, dass die Mitgliedstaatenanhand objektiver Kriterien die Notwendigkeitfür <strong>eine</strong>n Anreiz dienenden Teilbetrag der Beihilfebestimmen sollen. Dieser Teilbetrag darf 20 % der Einkommenseinbußen<strong>und</strong> der aufgr<strong>und</strong> der Verpflichtunganfallenden Zusatzkosten nicht überschreiten, außerwenn bei einzelnen Verpflichtungen ein höherer Satz fürunerlässlich gehalten wird, um die Wirksamkeit der Maßnahmesicherzustellen.Unabhängig davon, ob dieser Grenzwert als zu niedrig zukritisieren ist, so ist er doch zu beachten, sofern auch EU-Mittel zur Honorierung herangezogen werden sollen(WILHELM, 1999a). Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> unterder Zielsetzung ökologischer Effektivität bei ökonomischerEffizienz sollte besonderes Augenmerk auf das konkreteHonorierungsverfahren gelegt werden.243. Der Umweltrat schlägt <strong>des</strong>halb <strong>eine</strong> ergebnisorientierteLeistungshonorierung der Landwirtschaft auf Basis<strong>eine</strong>s Ökopunktesystems mit Bieterverfahren vor, das imFolgenden kurz skizziert wird (vgl. hierzu auch von

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