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Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes

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Deutscher B<strong>und</strong>estag – 14. Wahlperiode – 105 – Drucksache 14/9852Damit wird die Attraktivität der allgem<strong>eine</strong>n Agrarumweltmaßnahmengegenüber Naturschutzmaßnahmen fürdie B<strong>und</strong>esländer erheblich gesteigert. Allerdings sind mitder Kofinanzierung durch die GAK auch konkrete Vorgabenfür die Ausgestaltung der Maßnahmen verb<strong>und</strong>en,was für einige B<strong>und</strong>esländer ein Anlass ist, GAK-Mittelbevorzugt an anderen Stellen einzusetzen <strong>und</strong> bei denAgrarumweltprogrammen auf <strong>eine</strong> Kofinanzierung zuverzichten (s. OSTERBURG, 2002, S. 25).Zwar wurde in der derzeitigen Förderperiode der formaleAusschluss von Maßnahmen <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong> <strong>und</strong> derLandschaftspflege nicht mehr so strikt ausgelegt, diegr<strong>und</strong>sätzlichen Probleme bleiben jedoch bestehen. DieDiskussion darüber, ob <strong>eine</strong> Erweiterung der GAK <strong>eine</strong>Verfassungsänderung erfordert, ist noch nicht abgeschlossen.Allerdings könnte kurzfristig <strong>eine</strong> Verbesserung derFördermöglichkeiten für den Naturschutz durch <strong>eine</strong> verstärkteFörderung multifunktionaler Maßnahmen erreichtwerden. Solche Maßnahmen sollten Ziele <strong>des</strong> engeren<strong>Naturschutzes</strong> mit dem Schutz abiotischer Naturgüter <strong>und</strong>der Agrarstrukturförderung verbinden <strong>und</strong> primär inGebieten mit erhöhtem Handlungsbedarf eingesetzt werden(Entwicklung gemeinsamer Gebietskulissen, Standortvorgaben).Zuständigkeiten <strong>und</strong> Durchführung239. In der derzeitigen Förderperiode hatte nach wie vordie Agrarverwaltung die Federführung bei der Gestaltungder Agrarumweltprogramme, doch waren nunmehr dieUmweltbehörden maßgeblich an der Erstellung der Plänebeteiligt. Diese Zusammenarbeit schafft neue Chancen,die Förderkonditionen der einzelnen Maßnahmen in derZukunft so gut aufeinander abzustimmen, dass <strong>eine</strong> imVerhältnis zu den Naturschutzmaßnahmen attraktiverePrämiengestaltung für einfache Extensivierungsmaßnahmen,die von der Agrarverwaltung entwickelt wurden(GÜTHLER, 2001 in OSTERBURG, 2002), vermiedenwird. Eine intensive gemeinsame Gestaltung <strong>und</strong> Umsetzungder Programme kann auch die Gefahr <strong>eine</strong>r Doppelförderungbei Kombinationsmodellen (OSTERBURG,2002, S. 30) vermindern. In der Umsetzung <strong>und</strong> Kontrolleder Maßnahmen nach VO(EG) Nr. 1257/1999 dominiertder-zeit die Agrarverwaltung (siehe Zusammenstellung inOSTERBURG, 2002, S. 94 ff.), die für die GAK-Mittelzuständig <strong>und</strong> mit größeren Personalkapazitäten ausgestattetist. In einigen Ländern werden auch die Naturschutzmaßnahmenvon der Agrarverwaltung kontrolliert.Aufgr<strong>und</strong> der größeren fachlichen Nähe zu den Landwirtenkann sich dies sowohl vorteilhaft (bessere Akzeptanzder Maßnahmen) als auch nachteilig aufgr<strong>und</strong> <strong>eine</strong>r zugroßen Toleranz gegenüber der eigenen Klientel (sieheAHRENS et al., 2000) auswirken. Eine Entschlackung<strong>und</strong> technische Unterstützung der Kontrollen würde denWeg für <strong>eine</strong>n stärkeren Personaleinsatz in der Beratungfrei machen. In besonderem Maße sollte dabei die naturschutzfachlicheBeratung gefördert werden, die in vielenLändern zu wenig institutionalisiert ist (OSTERBURG,2002, S. 64). In einigen Ländern wurden gute Erfahrungenmit der Auslagerung der Beratung aus den Behördengemacht. Biologische Stationen, spezialisierte Fachberateroder Landschaftspflegeverbände übernehmen dortdiese Aufgabe (s. dazu Tz. 125).5.1.4 Honorierung ökologischer Leistungender Landwirtschaft240. Der Umweltrat hat sich bereits 1996 in s<strong>eine</strong>mSondergutachten zu <strong>eine</strong>r dauerhaft-umweltgerechtenLandnutzung (SRU, 1996, Tz. 240 ff.) gr<strong>und</strong>sätzlich mitden Strategien zur Honorierung von Umweltleistungen inder Landwirtschaft befasst. Eine nach traditionellemMuster handlungsorientierte, an der spezifischen Bodennutzungansetzende Honorierungsstrategie wurde als ineffizientbeurteilt <strong>und</strong> daher statt<strong>des</strong>sen für <strong>eine</strong> ergebnisorientierte,direkt an Umweltqualitätszielen orientierteHonorierungsstrategie plädiert. Der Vorteil gegenüber <strong>eine</strong>rhandlungsorientierten, einseitig kostenbezogenen Honorierungwurde vor allem in der Kosteneffizienz <strong>und</strong>höheren Anreizwirkung auf die Leistungsersteller gesehen.Mit <strong>eine</strong>r ergebnisorientierten Honorierungsstrategiewerden bei konstantem Honorierungsbetrag pro ökologischerLeistungseinheit günstige Leistung-Kosten-Relationenbelohnt <strong>und</strong> ungünstige Relationen bestraft. EineKofinanzierungssätze in der Agrarumweltförderung gemäß VO(EWG) Nr. 2078/1992<strong>und</strong> VO(EG) Nr. 1257/1999(in % vom Gesamtbetrag)Tabelle 5-7Kofinanzierung durchAlte LänderNeue Länder(Ziel-1-Gebiet)EU 50 % 75 %GAK (optional) 1 30 % 15 %B<strong>und</strong>esland (mit GAK-Kofinanzierung) 20 % 10 %B<strong>und</strong>esland (ohne GAK-Kofinanzierung) 50 % 25 %1Gemäß der „Gr<strong>und</strong>sätze für <strong>eine</strong> markt- <strong>und</strong> standortangepasste Landbewirtschaftung“, Kofinanzierung von 60 % der nationalen Mittel.Quelle: MEHL <strong>und</strong> PLANKL, 1995

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