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Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes

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Drucksache 14/9852 – 124 – Deutscher B<strong>und</strong>estag – 14. Wahlperiodenun an dafür zuständig, potenzielle Flächen zu benennen,die dann vom B<strong>und</strong>esumweltministerium als Schutzgebieteausgewiesen werden können. Dies ist der erste Bereich,bei dem der B<strong>und</strong> die Ausweisung <strong>und</strong> das Managementvon Schutzgebieten direkt wahrnehmen muss. Esist jedoch zu bedauern, dass im B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzk<strong>eine</strong> Regelungen zur Ausweisung von Schutzgebietennach regionalem Meeresumweltvölkerrecht, also im Rahmen<strong>des</strong> HELCOM- <strong>und</strong> <strong>des</strong> OSPAR-Prozesses, geschaffenwurden. Statt<strong>des</strong>sen bezieht sich § 38 BNatSchG n. F.dem Wortlaut nach unmittelbar nur auf Gebiete nachFFH- <strong>und</strong> Vogelschutz-Richtlinie. Eine Anwendung <strong>des</strong>§ 38 Abs. 2 Satz 1 auf die Ausweisung geschützter Meeresflächenaußerhalb <strong>des</strong> Netzes Natura 2000 ist damitallerdings nicht ausgeschlossen; <strong>eine</strong> optimale Vorbereitungder B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland auf <strong>eine</strong> Mitwirkungan der Errichtung von regionalvölkerrechtlichenSchutzgebietssystemen in der Nordsee (Marine ProtectedAreas) <strong>und</strong> in der Ostsee (Baltic Sea Protected Areas)wurde mit der Novelle <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes jedochnicht erreicht (CZYBULKA, 2002).Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG n. F.303. Die vom Umweltrat (SRU, 2000, Tz. 368 f.) empfohleneEinbeziehung der naturschutzfachlichen Inhalteder „Rote Liste Biotoptypen“ <strong>und</strong> der Lebensraumtypenvon gemeinschaftlichem Interesse (Anhang I der FFH-Richtlinie) mit <strong>eine</strong>r Konzentration auch auf die typischenmitteleuropäischen Lebensräume ist bei der Neufassungder gesetzlich geschützten Biotope in § 30 BNatSchG n. F.nicht in dem gewünschten Maß aufgegriffen <strong>und</strong> umgesetztworden. Sowohl die weitgehend naturnahen Lebensräumeder Wälder als auch die vielfältigen Lebensräume<strong>des</strong> meist extensiv genutzten Grünlan<strong>des</strong> mögen zwar mitallgem<strong>eine</strong>n Formulierungen vom Gr<strong>und</strong>satz her verstärkterfasst worden sein, die inhaltliche Ausgestaltung,um welche Waldbiotoptypen oder welche Biotoptypen<strong>des</strong> mesophilen Grünlands es sich im Einzelnen handelt,bleibt jedoch offen.Gesetzlich geschützte Biotope <strong>und</strong> prioritäre Lebensraumtypengemäß Anhang I der FFH-Richtlinie weisengroße Überschneidungsbereiche auf, ohne identisch zusein. Bei den Wald- <strong>und</strong> Grünlandlebensräumen ist diesesProblem besonders augenfällig. Die FFH-Richtlinie enthältVorgaben, z. B. für den Schutz von verschiedenenBuchenwaldgesellschaften, Eichen- <strong>und</strong> Eichen-Hainbuchen-Waldgesellschaften<strong>und</strong> Auwaldgesellschaften entlanggroßer Flüsse sowie von Moorwäldern, die bei dengesetzlich geschützten Biotopen fehlen. Verschiedenedurch die FFH-Richtlinie geschützte Lebensräume <strong>des</strong>mesophilen <strong>und</strong> trockenen mageren Grünlan<strong>des</strong> – einschließlichnaturnaher Mähwiesen – sind ebenfalls durchdie gesetzlich geschützten Biotope nicht abgedeckt.Diese Lebensraumtypen waren z. T. in Entwürfen derNovelle zum B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz (B<strong>und</strong>estagsdrucksache14/6378) als gesetzlich geschützte Biotope(§ 30) noch mit aufgenommen worden, sind aber im Gesetzestextnicht mehr enthalten. Bei in Deutschland nochhäufig vorkommenden Lebensraumtypen, die nach FFH-Richtlinie geschützt werden sollen, beispielsweise verschiedeneBuchenwälder, gibt es bestimmte Anforderungenan die Ausprägung der zu schützenden Buchenbestände(wie Hainsimsen-Buchenwald, Waldmeister-Buchenwald, Orchideen-Buchenwald u. a.), die auch beiden gesetzlich geschützten Biotoptypen berücksichtigtwerden sollten. Hiermit würde der europaweiten Bedeutungdieser Biotoptypen auf B<strong>und</strong>esebene teilweiseRechnung getragen. Es sollte künftig gr<strong>und</strong>sätzlich auf<strong>eine</strong> Integration der prioritären Lebensräume nach FFH-Richtlinie in die Liste der gesetzlich geschützten Biotopemit entsprechender naturschutzfachlicher Konkretisierunghingearbeitet werden.Zuständigkeiten304. Gebiete von nationaler <strong>und</strong> internationaler Bedeutungfür den Naturschutz, d. h. das nationale Naturerbe,werden in Deutschland allein durch die B<strong>und</strong>esländer geschützt,während deren Schutz in anderen Staaten auf nationalerEbene erfolgt. In den USA können z. B. besonderswertvolle Gebiete durch den Präsidenten zumnational bedeutsamen Gebiet erklärt werden, in dem NaturschutzVorrang genießt. Umso mehr sollten sich dieB<strong>und</strong>esländer ihrer Verantwortung für den Naturschutzbewusst werden, <strong>und</strong> gegebenenfalls sollte auch der B<strong>und</strong>im Rahmen s<strong>eine</strong>r Möglichkeiten <strong>eine</strong> moderierendeRolle einnehmen.305. Weiterhin stellen die Kosten für die Schutzgebietsverwaltungenin solchen B<strong>und</strong>esländern, die <strong>eine</strong>n hohenSchutzflächenanteil – z. T. in mehreren großen Schutzgebieten– betreuen müssen, <strong>eine</strong> Benachteiligung gegenüberweniger ausweisungsfreudigen B<strong>und</strong>esländern odersolchen mit geringeren Anteilen schutzwürdiger Gebietedar. Im Rahmen <strong>eine</strong>s ökologischen Finanzausgleichssollte hier <strong>eine</strong> Kompensation erfolgen (vgl. Tz. 183 ff.;SRU, 1996b, Kapitel 2.6).306. Die Gebietsauswahl, -anzahl <strong>und</strong> -größe betreffendenDefizite <strong>des</strong> Gebietsschutzes hat der Umweltrat bereitsmehrfach benannt (SRU, 2000, Tz. 418 ff.; SRU,1996a; SRU, 1987). An erster Stelle ist die immer nochbestehende mangelnde Repräsentativität bei der Auswahlder Kernflächen <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong> zu nennen.Eine repräsentative Auswahl sollte die naturräumlichenEigenschaften <strong>und</strong> Bezüge sowie Knappheiten in Bezugauf die verschiedenen naturräumlichen Bezugsebenen widerspiegeln.Das heißt, die Ableitung der Schutzwürdigkeit<strong>und</strong> der Schutz erfolgen sowohl auf der Basis der Verteilungvon Biotoptypen auf internationaler, nationaler<strong>und</strong> regionaler Ebene <strong>und</strong> deren Schutzerfordernissen alsauch unter Berücksichtigung ihrer Gefährdung. Darüberhinaus müssen Flächen, zwischen denen Funktionsbezügehergestellt werden sollten, um die schutzwürdigenBestände langfristig zu sichern <strong>und</strong> zu entwickeln, mit geeignetenVerbindungselementen vernetzt werden. Handlungsbedarfbesteht sowohl im Bereich der Auswahl,Sicherung <strong>und</strong> Verbindung der Kernflächen als auch hinsichtlichder Aktualisierung der derzeit noch unzureichendenDatenlage. Hier sind jedoch für die Zukunftdurch die Umsetzung <strong>des</strong> Netzes Natura 2000 wesentlicheFortschritte zu erwarten (z. B. ELLWANGER et al., 2002<strong>und</strong> 2000; Tz. 363).

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