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Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes

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Drucksache 14/9852 – 44 – Deutscher B<strong>und</strong>estag – 14. Wahlperiode75. <strong>Für</strong> den Prozess der Zielfestlegung in konkreten Fällenvor Ort sollten Leitlinien auf B<strong>und</strong>esebene zur Verfügunggestellt werden. Die Transparenz der Zielfindung,die Darstellung von Zielalternativen <strong>und</strong> die Einbeziehungsozio-ökonomischer Informationen wären hierbeizu berücksichtigen. Alle Stufen der Landschaftsplanung<strong>und</strong> anderer Naturschutzplanungen sollten <strong>eine</strong> Beteiligungder Träger öffentlicher Belange <strong>und</strong> auf der unterenEbene <strong>eine</strong> Beteiligung der Öffentlichkeit vorsehen.76. Derzeit existieren k<strong>eine</strong> räumlichen Darstellungenvon Zielen nationaler <strong>und</strong> internationaler Bedeutung aufder B<strong>und</strong>esebene. <strong>Für</strong> bestimmte Zieltypen sollte <strong>eine</strong> solcheDarstellung angestrebt werden, unter anderem um<strong>eine</strong> Gr<strong>und</strong>lage für die Lokalisierung weiterer gesamtstaatlichrepräsentativer Gebiete zu erhalten. Damit solltenden Ländern auch Hinweise auf ihre besondere Verantwortungfür bestimmte Räume <strong>und</strong> deren Inventargegeben werden. Eine Darstellung in Form <strong>eine</strong>s derNaturschutzstrategie zugeordneten B<strong>und</strong>eslandschaftskonzepteskönnte zumin<strong>des</strong>t die Aussagen der Landschaftsprogrammeder Länder zusammenfassen (zu denmöglichen Inhalten <strong>eine</strong>s solchen LandschaftskonzeptesTz. 273 ff.). In den b<strong>und</strong>esweit bedeutsamen Gebietensollten Min<strong>des</strong>tziele für die Entwicklung <strong>und</strong> Erhaltungder b<strong>und</strong>esrelevanten Eigenschaften der Einzelgebietefestgelegt werden. Auch die Dokumentation der Zielerreichungsollte auf B<strong>und</strong>esebene erfolgen.Die angesprochenen Aufgaben auf B<strong>und</strong>esebene bei derZielbildung (sowie Probleme im instrumentellen Bereich,s. Abschnitt 5.1.3 <strong>und</strong> 5.2.6) legen <strong>eine</strong> aktivere Rolle <strong>des</strong>B<strong>und</strong>es im <strong>Naturschutzes</strong> nahe. Aufgr<strong>und</strong> der derzeitigenrechtlichen Lage sind s<strong>eine</strong> Handlungsmöglichkeiten jedochauf die Rahmengesetzgebungskompetenz beschränkt.Eine Verfassungsänderung, die der B<strong>und</strong>esebeneweitergehende Kompetenzen verschaffen würde,ist derzeit nicht in Sicht. Umso mehr müssen sich die B<strong>und</strong>esländerihrer Verantwortung bewusst werden, auch nationale<strong>und</strong> europäische Belange <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong> zuvertreten <strong>und</strong> <strong>eine</strong> weit gehende Koordinierung der Strategienauf Länderebene zu erreichen. Die Rolle der LänderarbeitsgemeinschaftNaturschutz sollte dazu gestärkt werden.Auf B<strong>und</strong>esebene sollten gleichzeitig die Spielräumeim Bereich der konzeptionellen Unterstützung der Ländersowie der Informationszusammenführung, Koordination<strong>und</strong> Moderation ausgeschöpft werden.

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