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Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes

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Drucksache 14/9852 – 84 – Deutscher B<strong>und</strong>estag – 14. WahlperiodeKommunaler FinanzausgleichDer kommunale Finanzausgleich dient primär dazu, Finanzbedarf <strong>und</strong> Finanzausstattung der einzelnen Kommune inÜbereinstimmung zu bringen (Fiskalfunktion) <strong>und</strong> Finanzkraftunterschiede zwischen den verschiedenen Kommunenauszugleichen (Redistributionsfunktion). Weitere Zielsetzungen bestehen darin, externe Nutzeffekte kommunaler Investitionen(so genannte Nutzen-Spillover) zwischen den Kommunen zu internalisieren <strong>und</strong> den Kommunen <strong>eine</strong>nAnreiz zu geben, auch solche Aufgaben zu übernehmen, die von den Kommunen selbst als nachrangig, durch dasLand jedoch als notwendig erachtet werden (Lenkungsfunktion). Instrumente <strong>des</strong> kommunalen Finanzausgleichs sindSchlüssel- <strong>und</strong> Zweckzuweisungen.Schlüsselzuweisungen, die k<strong>eine</strong> Zweckbindung aufweisen <strong>und</strong> zur allgem<strong>eine</strong>n Deckung kommunaler Aufgabeneingesetzt werden können, dienen dem Ausgleich von Finanzbedarf <strong>und</strong> Finanzausstattung, wobei insbesondere denaus der zentralörtlichen Funktion resultierenden Mehrbelastungen von Verdichtungsräumen Rechnung getragen wird.Da kein objektiver Indikator für den aus der Wahrnehmung zentralörtlicher Aufgaben resultierenden Finanzbedarf besteht,wird hier auf Hilfsgrößen zurückgegriffen. Als Hauptansatz wird gr<strong>und</strong>sätzlich die Einwohnerzahl der Gemeindeherangezogen, wobei in der Mehrzahl der B<strong>und</strong>esländer mit steigender Einwohnerzahl die Kennzahl für denPro-Kopf-Bedarf zunimmt (so genannte veredelte Einwohnerzahl). Ergänzend zum Hauptansatz sehen die Lan<strong>des</strong>gesetzgebungenverschiedene Nebenansätze vor, mit deren Hilfe bedarfssteigernde Tatbestände (z. B. hohe Sozialhilfebelastungen)berücksichtigt werden. Der sich aus der Summe von Haupt- <strong>und</strong> Nebenansätzen ergebenden Bedarfskennzahlwird die aus den Steuereinnahmen der Kommune berechnete Steuerkraftmesszahl gegenübergestellt,wobei etwaige Unterdeckungen durch Schlüsselzuweisungen ganz oder zu <strong>eine</strong>m zuvor festgelegten Anteil ausgeglichenwerden. So genannte ab<strong>und</strong>ante Kommunen, deren Steuerkraft über dem Bedarf liegt, erhalten k<strong>eine</strong> Schlüsselzuweisungen.Zweckzuweisungen, die mit entsprechenden Verwendungsauflagen verb<strong>und</strong>en sind, sollen im Gegensatz zu Schlüsselzuweisungendas Verhalten der Kommunen im Sinne <strong>des</strong> Zuweisungsgebers beeinflussen. Neben allgem<strong>eine</strong>n Investitionszuweisungen,bei denen lediglich der Bereich, in dem diese zu verausgaben sind, festgelegt wird, bestehenzahlreiche Ansätze für einzelobjektbezogene Zuweisungen (z. B. Errichtung von Krankenhäusern, Schulen <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen).184. Da die Erbringung ökologischer Ausgleichsleistungennur unzureichend honoriert wird, besteht für die Umlandgemeindenein entsprechend starker ökonomischerAnreiz zur gewerblich-infrastrukturellen Nutzung ihrerFreiflächen. Hinzu kommt, dass der Nutzen ökologischerAusgleichsleistungen <strong>eine</strong>n weitgehend überregionalenCharakter aufweist <strong>und</strong> damit auch der Bevölkerung in denangrenzenden Gemeinden ohne entsprechende Gegenleistungzur Verfügung steht. Aufgr<strong>und</strong> dieser mangelndenMarktfähigkeit ökologischer Ausgleichsleistungen kommtes zu <strong>eine</strong>r Fehlallokation, die sich in <strong>eine</strong>m entsprechendenUnterangebot manifestiert (vgl. z. B. ROSE, 1999,S. 268 f.). Maßnahmen zur Korrektur dieser Fehlallokationbeschränken sich bisher auf zögerliche Ansätze etwa in derRaum- <strong>und</strong> Landschaftsplanung oder im Rahmen der Eingriffsregelung(SRU, 1996, Tz. 272).185. Aufgr<strong>und</strong> der skizzierten Problemlage wurden bereitsseit Ende der Siebzigerjahre konzeptionelle Überlegungenzur Berücksichtigung ökologischer Ausgleichsleistungenim kommunalen Finanzausgleich angestellt(vgl. BENKERT <strong>und</strong> POSTLEP, 1979; ROTTMANN,1982). Den verschiedenen hierzu entwickelten Modellen(zu <strong>eine</strong>r Übersicht BAUER et al., 1999, S. 125 ff.) ist gemein,dass bei den kommunalen Entscheidungsträgerndurch die zielgerichtete Bereitstellung finanzieller Mittelein ökonomisches Eigeninteresse an der Erbringung ökologischerAusgleichsleistungen hervorgerufen werden soll.186. Bei <strong>eine</strong>r Analyse der Möglichkeiten <strong>und</strong> Grenzen<strong>eine</strong>r ökologischen Erweiterung <strong>des</strong> kommunalen Finanzausgleichsist zunächst zu untersuchen, ob die Erbringungökologischer Ausgleichsleistungen im Rahmen vonSchlüssel- oder Zweckzuweisungen honoriert werdensollte. Der wesentliche Unterschied zwischen diesen beidenZuweisungsarten besteht in der Verwendbarkeit derMittel: Während Schlüsselzuweisungen zur allgem<strong>eine</strong>nDeckung kommunaler Aufgaben eingesetzt werden können,sind Zweckzuweisungen mit entsprechenden Verwendungsauflagenversehen.187. Steht die punktgenaue Realisierung der Lenkungsabsicht<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> im Vordergr<strong>und</strong>, ausgewählte Gemeindenzu <strong>eine</strong>m Angebot bestimmter öffentlicher Güter mitNaturschutzbezug zu bewegen, wie beispielsweise zur Bereitstellungrenaturierter Bachläufe (kommunaler Finanzausgleichin Hessen), so sind Zweckzuweisungen mit Verwendungsauflagenam geeignetsten. Voraussetzung fürderen Einsatz ist allerdings, dass direkte Kosten entstandensind, d. h. Kosten, die tatsächlich in der Gemeinde zu Ausgabengeführt haben, <strong>und</strong> nicht nur Opportunitätskostenvorliegen. Daher sollte diese Zuweisungsart als Transferzahlungzwischen dem Land <strong>und</strong> s<strong>eine</strong>n Gemeinden fürprojektbezogene Investitionen konzipiert sein <strong>und</strong> <strong>eine</strong>nEigenanteil der Gemeinden vorsehen, da diese selbst vonder Maßnahme profitieren. Aus haushaltstechnischer Sichtliegt der Vorzug dieser monetären Übertragungen nebender räumlich genauen Zielführung in der exakten jährlichenBudgetierung der Mittel für den jeweiligen Zweck. Außerdemerweisen sich projektbezogene Investitionszuweisungenin solchen Fällen als einziges Mittel, in denenflächenbezogene Maßnahmen in naturräumlich zusammengehörigenRäumen, die jedoch unterschiedlichenB<strong>und</strong>esländern angehören, getätigt werden sollen. Denn

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