13.07.2015 Aufrufe

Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes

Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes

Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Drucksache 14/9852 – 62 – Deutscher B<strong>und</strong>estag – 14. Wahlperiodepersonell eher schlecht ausgestattete UNB repräsentieren,wird deutlich, dass die Personalausstattung vermutlichnicht nur hier besser sein müsste, um <strong>eine</strong> sachgerechteBearbeitung allein der Pflichtaufgaben zu gewährleisten.Bei den in den Fallbeispielen ermittelten durchschnittlichenBearbeitungszeiten pro Fall von zwei bis dreiSt<strong>und</strong>en ist <strong>eine</strong> ordnungsgemäße Behandlung der Fälleausgeschlossen. Selbst <strong>eine</strong> verhältnismäßig kl<strong>eine</strong> Aufgabewie die Abgabe <strong>eine</strong>r Stellungnahme zu <strong>eine</strong>mBauvorhaben im Außenbereich erfordert zumin<strong>des</strong>t folgendeArbeitsschritte: Erfassung <strong>des</strong> Falls <strong>und</strong> Durchsichtder eingereichten Unterlagen, Abgleich mit vorliegendennaturschutzfachlichen Planwerken wie Landschaftsplan,Landschaftsrahmenplan, lan<strong>des</strong>weite Biotopkartierung,in der Regel <strong>eine</strong> Ortsbesichtigung, Erarbeitung <strong>eine</strong>rStellungnahme mit Gebührenbescheid, Überwachung <strong>des</strong>Gebühreneingangs <strong>und</strong> Kontrolle der festgesetzten Maßnahmen.Häufig kommen hierzu noch mehrere Telefonatemit den Antragstellern, Vor-Ort- <strong>und</strong> Abstimmungsgespräche,mehrmaliges Durchsehen der vorgelegten Unterlagenauf Vollständigkeit <strong>und</strong> Nachforderung der unzureichendenUnterlagen. Teilweise müssen auch nocheventuelle Widerspruchsverfahren behandelt werden, die<strong>eine</strong> erneute Einarbeitung in den jeweiligen Fall <strong>und</strong> <strong>eine</strong>Vertretung der Naturschutzbelange vor der Widerspruchsbehördeumfassen. Bei größeren Fällen mit UVP- <strong>und</strong>gegebenenfalls FFH-Pflicht kommen u. a. Screening-,Scoping-, Abstimmungs-, Erörterungs- <strong>und</strong> Beteiligungstermine,mehrere Ortsbesichtigungen <strong>und</strong> Ortstermine sowiebehördeninterne Abstimmungsgespräche zwischenden einzelnen Fachämtern <strong>und</strong> der Behördenleitunghinzu.Dieses Aufgabenspektrum erfordert <strong>eine</strong> Bearbeitungszeitweit über dem in den Beispielen veranschlagtenUmfang. Erste Ansätze zur Standardisierung der Arbeitskapazitäten<strong>des</strong> Personals in Naturschutzbehördenwurden z. B. im Rahmen der Untersuchung <strong>des</strong> RechnungshofesRheinland-Pfalz zu Organisation <strong>und</strong> Personalbedarfder Kreisverwaltungen (Rechnungshof Rheinland-Pfalz,2001; vgl. zu entsprechenden Ansätzen inNordrhein-Westfalen ROLL, 1997, S. 22) gemacht. Dortwurden Anhaltswerte für die zumutbare Arbeitsquote jeVollzeitkraft <strong>und</strong> Jahr vorgeschlagen, in die bereits 25 %persönlich bedingter Ausfallzeiten <strong>und</strong> Zeiten für nichtunmittelbar aufgabenbezogene Tätigkeiten einbezogensind. Die dort genannte Zahl von 230 Fällen pro Arbeitskraft<strong>und</strong> Jahr ergibt <strong>eine</strong> Arbeitszeit von 309 Minutenpro Fall im Durchschnitt aller Falltypen. UnterBerücksichtigung <strong>des</strong> beschriebenen Anforderungsprofils<strong>und</strong> der Daten aus der zweiten Behörde der Fallbeispielein Tabelle 4-1 (UNB B), in der einige Fälle überhauptnicht <strong>und</strong> viele aufgr<strong>und</strong> von Zeitmangel nichtsachgerecht bearbeitet werden können <strong>und</strong> Kontrollenüberhaupt nicht stattfinden, erscheint jedoch der vomRechnungshof Rheinland-Pfalz vorgegebene Anhaltswertvon 230 Fällen pro Arbeitskraft <strong>und</strong> Jahr zu hoch.Um solchen unzureichend f<strong>und</strong>ierten Standardisierungstendenzen,die <strong>eine</strong>n sachgerechten Vollzug <strong>des</strong> Naturschutzrechteskonterkarieren, entgegenzuwirken, solltedringend <strong>eine</strong> f<strong>und</strong>ierte Datenbasis erarbeitet werden,die auch qualitative Anforderungen einbezieht <strong>und</strong> dokumentiert.Auch Naturschutzbehörden mit erheblich besserer Personalausstattungdürften angesichts der bereits für diePflichtaufgaben notwendigen Arbeitskapazitäten kaumin der Lage sein, <strong>eine</strong> sorgfältige Informationspolitikoder die zeitaufwendige Organisation von Kooperationsprojektenzu gewährleisten.Schlussfolgerung <strong>und</strong> Empfehlungen122. Die <strong>Neuorientierung</strong> <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong> hin zu integrativenStrategien erfordert in verstärktem Ausmaßein kooperatives <strong>und</strong> kommunikatives Vorgehen. Dazu ist<strong>eine</strong>rseits die Weiterbildung <strong>des</strong> Naturschutzpersonalsin Kommunikation <strong>und</strong> konzeptionellem Denken notwendig.Hierfür bietet beispielsweise der Leitfadenzur Kommunikation im Naturschutz (KARGER <strong>und</strong>WIEDEMANN, 2000) für die bayerische Naturschutzverwaltung<strong>eine</strong> Hilfestellung. Andererseits sind für dieanstehenden Aufgaben sowohl im hoheitlichen Vollzugals auch für integrative Projekte ausreichende Arbeitskapazitätenmit qualifizierten Personen bereitzustellen.Im Verlauf der letzten Jahrzehnte ist zwar <strong>eine</strong> durchschnittlichpositive Personalentwicklung für die UNBfestzustellen. Da sich im gleichen Zeitraum aber der Umfangder Aufgaben der UNB in erheblichem Maß erweiterthat, ist die Arbeitsbelastung nicht kl<strong>eine</strong>r, sondernsogar größer geworden. Der Personalabbau der letztenJahre wirkt sich in diesem Zusammenhang problemverschärfendaus.123. Zur Sicherstellung <strong>eine</strong>s ordnungsgemäßen Vollzugs<strong>des</strong> Naturschutzrechtes sollten vorbehaltlich derVorlage besserer empirischer Daten über Fallzahlen,Falltypen <strong>und</strong> deren Bearbeitungsumfang zumin<strong>des</strong>t diederzeit durchschnittliche Personalausstattung von ca. fünfbis sieben Arbeitskräften pro UNB für alle UNB erreichtwerden, die unterhalb dieser Durchschnittsgröße liegen.Der Personalbestand der übrigen UNB sollte so weit wiemöglich erhalten bleiben. Anzustreben sind aber höhereArbeitskapazitäten (laut ERZ, 1983, S. 29: acht biszwölf Mitarbeiter pro UNB). Gr<strong>und</strong>sätzlich ist ein gleichesVerhältnis von Mitarbeitern <strong>des</strong> höheren <strong>und</strong> <strong>des</strong>gehobenen Dienstes angemessen.124. Darüber hinaus sind dringend Untersuchungen zurQualitätssicherung von Naturschutzverwaltungshandelnerforderlich, um in der bereits in Verwaltungskreisenbegonnenen Diskussion über die Etablierung von Produktbeschreibungen,mittleren Bearbeitungszeiten <strong>und</strong>Fallzahlen pro Arbeitskraft (vgl. z. B. RechnungshofRheinland-Pfalz, 2001, Anlage 7, S. 13; ROLL, 1997) <strong>eine</strong>nangemessenen Beitrag leisten zu können. Wichtig ist,dass den verfahrensorientierten Indikatoren fachlich orientierteLeistungsindikatoren zugeordnet werden. Hiersind B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder gefordert, fachliche Min<strong>des</strong>tstandardsder Aufgabenerfüllung in den Produktbeschreibungendurchzusetzen oder zumin<strong>des</strong>t die Diskussion <strong>und</strong>Vereinbarungen der Naturschutzbehörden untereinanderdarüber anzuregen <strong>und</strong> zu moderieren (vgl. ROLL, 1997,S. 39).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!