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Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes

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Deutscher B<strong>und</strong>estag – 14. Wahlperiode – 121 – Drucksache 14/9852der neuen Schutzgüter zu achten, um den Arbeitsbereichder Landschaftsplanung nicht zu sehr auszuweiten);– Pflicht zur Fortschreibung der Landschaftsplanung(Änderung <strong>und</strong> Anpassung <strong>des</strong> Landschaftsplans) inBezug auf neue SUP-pflichtige Pläne <strong>und</strong> Programme;– Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung von Alternativen bei inAufstellung befindlichen Plänen <strong>und</strong> Programmen;Beschreibung von Maßnahmen zum Monitoring <strong>und</strong>Durchführung der Nachkontrollen <strong>und</strong>– Sicherstellung <strong>eine</strong>r teils vorlaufenden, teils parallelenPlanaufstellung zwischen räumlicher Gesamtplanung(einschließlich Bauleitplanung) <strong>und</strong> Landschaftsplanung(vgl. von HAAREN et al., 2000, S. 46). <strong>Für</strong> zeitlichnachfolgende Fachplanungen kann die Landschaftsplanungals Gr<strong>und</strong>lage für den Umweltberichtherangezogen werden. Alternativ kann sie durch zeitlichnachgezogene Module erweitert werden, die alsUmweltbericht der SUP dienen können. Die Landschaftsplanungdarf dabei jedoch nicht auf ihre Funktionin der SUP verkürzt werden. Sie muss auchweiterhin ihrer vorrangigen Aufgabe, <strong>eine</strong>r auch perspektivischenDarstellung der Erfordernisse <strong>und</strong> Maßnahmenzur Verwirklichung der Ziele <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong><strong>und</strong> der Landschaftspflege, gerecht werden.5.2.4 SchutzgebieteSchutzgebietskategorien290. Als Kernflächen <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong> stellen dieSchutzgebiete <strong>eine</strong> wichtige Gr<strong>und</strong>lage für die Erhaltungder biologischen Vielfalt dar. Ihre Ausweisung erfolgtdurch die Länder <strong>und</strong> – bei den kl<strong>eine</strong>ren Gebieten –durch die kommunale Ebene. Daneben gibt es im internationalenRahmen Unterschutzstellungen nach Maßgabevon Konventionen <strong>und</strong> durch Prädikate.Ein Problem für die Akzeptanz von Schutzgebieten stellendie vielfältigen Bezeichnungen <strong>und</strong> intransparentenSchutzinhalte dar. Die in den verschiedenen Novellierungen<strong>des</strong> B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes erfolgte Einführungneuer Schutzgebietskategorien, bei denen <strong>eine</strong> Nutzungmöglich, erwünscht oder sogar erforderlich ist, hat in derTat zu unklaren Inhalten <strong>und</strong> Abgrenzungen, Verunsicherungbei den Betroffenen <strong>und</strong> zu Sonderwegen in einzelnenB<strong>und</strong>esländern geführt. Zudem sind die häufigvorkommenden Doppel- <strong>und</strong> Mehrfachbezeichnungen<strong>des</strong>selben Gebietes verwirrend. So kann in <strong>eine</strong>m Naturparkein Landschaftsschutzgebiet liegen oder mit diesemdeckungsgleich sein <strong>und</strong> in diesem wiederum können sichmehrere Naturschutzgebiete, Naturdenkmale <strong>und</strong> gesetzlichgeschützte Biotope (§ 30 BNatSchG n. F.) befinden.Gleichzeitig ist ein Schutz als Biosphärenreservat (mit<strong>und</strong> ohne internationalem Prädikat) <strong>und</strong> weiterhin <strong>eine</strong>Meldung als Vogelschutz- oder FFH-Gebiet möglich. Darüberhinaus können noch internationale Prädikate verliehenworden sein, z. B. „Europäischer Waldpark“ oder„Internationalpark“. Die verschiedenen durch dieseSchutzregime, Schutzkategorien <strong>und</strong> Prädikate beschriebenenSchutzinhalte lassen sich in der Landschaft nurschwer gegeneinander abgrenzen <strong>und</strong> sind kaum nochnach außen vermittelbar (Tz. 88 ff.). Als besonders problematischsind dabei die abgestuften Möglichkeiten derNutzung für Land-, Forst-, Fischereiwirtschaft, Freizeit,Erholung <strong>und</strong> Tourismus hervorzuheben.291. Gebiete mit höchstem Schutzanspruch, die Nationalparke,sind vom Namen her leicht mit solchen vonniedrigstem Schutzniveau, den Naturparken (diese sind ineinzelnen B<strong>und</strong>esländern eher <strong>eine</strong> Planungskategorie alsein Instrument <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong>), zu verwechseln. DieNaturparke in den östlichen B<strong>und</strong>esländern haben im Vergleichmit westdeutschen Naturparken wegen ihrer vielfältigenNaturausstattung <strong>und</strong> ihrer geringen Ausrichtungauf Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsnutzung allerdings für den Naturschutz<strong>eine</strong>n besonders hohen Stellenwert.292. Die Kategorien „Schutzgebiet“ <strong>und</strong> „Reservat“vermitteln eher den Eindruck von „Verbot“ <strong>und</strong> „konservierendemSchutz“, auch wenn im „Biosphärenreservat“gerade die naturverträgliche Nutzung Schutzinhalt ist <strong>und</strong>mit der Schutzkategorie „Landschaftsschutzgebiet“ nurrelativ geringe Möglichkeiten für Nutzungseinschränkungenzur Verfügung stehen. Die Kategorie „Park“ erwecktdagegen den Eindruck der Eignung für menschliche Inanspruchnahme<strong>und</strong> Nutzung, obwohl „Nationalpark“ <strong>eine</strong>besonders strenge <strong>und</strong> großflächige Schutzkategorie ist(in den östlichen B<strong>und</strong>esländern gleichermaßen „Naturpark“).Dieses unklare sprachliche Profil steht in <strong>eine</strong>mgewissen Widerspruch zu den gesetzlich geforderten, speziellenSchutzinhalten.293. Unter Gesichtspunkten der Kommunikation gegenüberder Öffentlichkeit wäre <strong>des</strong>halb durchaus <strong>eine</strong>Vereinfachung der Schutzkategorien, <strong>eine</strong> sprachlicheKlarstellung <strong>und</strong> <strong>eine</strong> Klarstellung <strong>des</strong> Schutzprofilswünschenswert. Da die bestehenden Schutzgebietskategorienüber Jahre hinweg gewachsen <strong>und</strong> durch immerwieder neue wissenschaftliche Konzepte <strong>und</strong> politischeStrategien sowie in Folge internationaler Vorgaben ergänzt<strong>und</strong> verbessert worden sind, wird vom Umweltratdie Realisierbarkeit von wesentlichen Veränderungen <strong>und</strong>Straffungen der Kategorien jedoch als gering eingeschätzt.In den B<strong>und</strong>esländern haben die Umsetzung derKategorien in die Lan<strong>des</strong>naturschutzgesetze, die behördlicheAusweisung der Gebiete, die bestehenden Schutzgebietsverordnungen<strong>und</strong> die Gebietsbeschreibung <strong>eine</strong>lange Tradition. Dieser eingespielte Umgang mit den bereitsausgewiesenen Gebieten sollte durch Änderungennicht leichtfertig aufgegeben werden.294. Die Vielfalt der Schutzkategorien <strong>und</strong> der großeFlächenanteil insbesondere der Landschaftsschutzgebiete<strong>und</strong> der Naturparke westlicher Prägung führen auch dazu,dass in der Öffentlichkeit der irrtümliche Eindruck entsteht,als seien 30 % der Lan<strong>des</strong>fläche bereits unter Naturschutzgestellt. Dies erzeugt Unverständnis gegenüberweiter gehenden Forderungen <strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong>.Dem Eindruck, große Anteile der Lan<strong>des</strong>fläche stündenunter strengem Naturschutz, kann durch <strong>eine</strong> vereinfachteBilanzierung nach der Erheblichkeit der mit den

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