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Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes

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Drucksache 14/9852 – 40 – Deutscher B<strong>und</strong>estag – 14. WahlperiodeSie zeigt, wie auf der Basis von Daten über den Zustandvon Natur <strong>und</strong> Landschaft quantifizierte Ziele formuliertwerden können. Diese können auch auf B<strong>und</strong>esebeneräumlich spezifiziert (s. ARUM, 1998) <strong>und</strong> mit Maßnahmen(sowie Kostenabschätzungen) verb<strong>und</strong>en werden.Die Bereitstellung der Voraussetzungen für die Zielrealisierungdurch die B<strong>und</strong>esländer (Instrumente, Mittel,Verwaltungskapazitäten) <strong>und</strong> die Nennung konkreter Umsetzungszeiträumekann als Prüfstein für die Ernsthaftigkeitder Zielverfolgung gewertet werden.69. Da sich Naturschutzziele gr<strong>und</strong>sätzlich nicht reinwissenschaftlich ableiten lassen, sondern immer normativeSetzungen erfordern, sind sie häufig dem Vorwurfausgesetzt, willkürlich gesetzt zu sein. Dieser Einwandwurde z. B. gegen die Festsetzung <strong>eine</strong>s Min<strong>des</strong>tflächenanteilsfür den Biotopverb<strong>und</strong> vorgebracht. Solche quantitativenFestlegungen sind in vielen Fällen kein Ausdruck<strong>eine</strong>s exakt ableitbaren Schwellenwertes, sondern vor allemAusdruck <strong>eine</strong>s politischen Willens zu <strong>eine</strong>m bestimmtenMaß der Naturerhaltung. Auch in anderen Disziplinenwerden Richtwerte, die von Fachleuten <strong>und</strong>Expertengremien erarbeitet <strong>und</strong> häufig in der Form <strong>eine</strong>sKompromisses fixiert worden sind, allgemein akzeptiert<strong>und</strong> zum Teil als rechtsverbindliche Standards anerkannt.Dies gilt für technische Regeln, aber auch für umweltbezogeneGrenzwerte. Bei allen sachlichen Unterschiedenist nicht ersichtlich, warum Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflegebei der Festlegung <strong>und</strong> Umsetzung von quantifiziertenZielen weiter reichende Begründungslasten auferlegtwerden sollten.2.2.4 Zusammenfassung <strong>und</strong> Empfehlungen70. Die vorangegangenen Ausführungen verdeutlichennicht nur, dass derzeit erhebliche Defizite in der Formulierungvon Naturschutzzielen auf B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Länderebenebestehen, sondern auch, dass der Weg hin zu <strong>eine</strong>rf<strong>und</strong>ierten Formulierung der benötigten Ziele <strong>und</strong>Standards noch methodischer Arbeiten <strong>und</strong> <strong>eine</strong>r gezieltenUmweltbeobachtung bedarf. Gleichwohl sollte nichtauf einfache, gut vermittelbare Ziele verzichtet werden.Vielmehr sollten die naturschutzrelevanten Ansätze derdeutschen Nachhaltigkeitsstrategie durch <strong>eine</strong> nationaleNaturschutzstrategie ausgebaut <strong>und</strong> ergänzt werden. Diesesdient dazu,– den durch national <strong>und</strong> international bedeutsame Belange<strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong> gebildeten Rahmen der Umsetzung<strong>und</strong> Ausgestaltung von Naturschutzzielen inden Ländern klar zu definieren,– <strong>eine</strong>n Orientierungsrahmen für die Integration vonNaturschutzzielen in andere Fachpolitiken auf B<strong>und</strong>esebenebereitzustellen <strong>und</strong>– die Fortschritte in Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflegein den Ländern auch b<strong>und</strong>esweit dokumentieren zukönnen.71. Die Naturschutzstrategie sollte Elemente nicht nur<strong>des</strong> Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzes, sondern auch <strong>des</strong> Ökosystemschutzes,<strong>des</strong> Schutzes von Landschaften, von abiotischenNaturgütern <strong>und</strong> von Funktionen <strong>und</strong> Prozessenenthalten. Ebenso sollten in ihr übergreifende Ziele für dieIntegration von Naturschutzbelangen in andere Politikbereicheformuliert werden, um zu besser auf den Naturschutzabgestimmten gemeinsamen Strategien zu kommen.In <strong>eine</strong>m ersten Schritt sollten Ziele definiertwerden, deren Verfolgung Priorität genießt. Sinnvoll erscheint<strong>eine</strong> Konzentration auf diejenigen Problembereiche,bei denen internationale Verpflichtungen bestehenoder drohende schwer wiegende Schäden praktisch nichtreversibel sind.72. Derzeit schon vorliegende Hinweise zum Ausmaßbestimmter Schäden <strong>und</strong> Risiken für die Naturgüter solltenin Qualitäts- <strong>und</strong> Handlungsziele übersetzt werden,die Anhaltspunkte für entsprechende Instrumente <strong>und</strong> denMittelbedarf für die Umsetzung auf Lan<strong>des</strong>ebene geben.Über Fortschritte im Naturschutz kann mithilfe <strong>eine</strong>s Naturschutzbarometersberichtet werden.73. Da nicht alle Ziele direkt messbar sind oder <strong>eine</strong> direkteMessung zu aufwendig wäre, sollten zur Messungder Fortschritte bei der Zielumsetzung Indikatorensystemeentwickelt <strong>und</strong> durch <strong>eine</strong> auf sie ausgerichteteUmweltbeobachtung gestützt werden. Im Bereich derQualitätsmaßstäbe insbesondere für Ökosysteme ist nochin erheblichem Maße Entwicklungsarbeit zur Gewinnungaussagekräftiger Indikatoren zu leisten. Die Belastungsindikatorenebenso wie Indikatoren zur Integration vonUmweltaspekten in Verursacherbereiche sind demgegenüberbesser ausgebaut. Die Erfassungs- <strong>und</strong> Bewertungsstandardsfür Landschaftsfunktionen <strong>und</strong> Schutzgüter inden B<strong>und</strong>esländern sollten angeglichen werden, wenn aufB<strong>und</strong>esebene <strong>eine</strong> zufriedenstellende Informationszusammenführunggelingen soll.74. In der nachfolgenden Tabelle 2-6 werden unterRückgriff auf Ziele der EU-Nachhaltigkeitsstrategie, aufDaten aus Tabelle 2-5 <strong>und</strong> auf Angaben der weiterenFachliteratur exemplarisch öffentlichkeitswirksame Naturschutzziele<strong>und</strong> Indikatoren für die B<strong>und</strong>esebene vorgeschlagen.Diese Ziele sind <strong>eine</strong> geeignete Diskussionsgr<strong>und</strong>lagefür die Entwicklung <strong>eine</strong>r nationalenNaturschutzstrategie. Die ungefähren Kosten der Umsetzung<strong>eine</strong>s solchen Zielsystems sollten abgeschätzt werden.In Abschnitt 5.1.2.2.2 werden Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten<strong>des</strong> <strong>Naturschutzes</strong> gegeben.

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