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Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes

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Drucksache 14/9852 – 74 – Deutscher B<strong>und</strong>estag – 14. Wahlperiode148. Im Folgenden werden zunächst die ökonomischenSteuerungsinstrumente dargestellt. Am Beispiel derFlächeninanspruchnahme werden die Defizite der fehlendenTendenzsteuerung besonders deutlich. Ähnliches giltfür die landwirtschaftliche Nutzung. Zwar sind die Defiziteim Bereich der Feinsteuerung weniger gravierend,doch sind auch hier immer noch Schwächen <strong>und</strong> Steuerungsmängelfestzustellen, die im Anschluss insbesonderefür die planerischen Instrumente in Kapitel 5.2 diskutiertwerden.5.1 Ökonomische Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong>Steuerungsinstrumente5.1.1 Instrumente zur Tendenzsteuerungder Flächeninanspruchnahme149. Der Umweltrat hat bereits im Umweltgutachten2000 darauf hingewiesen, dass die nach wie vor ungebremsteFlächeninanspruchnahme von inzwischen ca.130 ha pro Tag <strong>eine</strong>s der dringlichsten umweltpolitischenProbleme in Deutschland darstellt (SRU, 2000,Abschn. 2.4.2.5). Derzeit werden etwas über 6 % derFläche der B<strong>und</strong>esrepublik durch Gebäude <strong>und</strong> ihnenuntergeordnete Freiflächen beansprucht; hinzu kommenVerkehrsflächen, die b<strong>und</strong>esweit knapp 5 % der Flächeeinnehmen (berechnet nach Statistisches B<strong>und</strong>esamt,2000, S. 162 f., Stand 1997). Die Auswirkungen derFlächeninanspruchnahme auf alle Schutzgüter <strong>des</strong>BNatSchG sind gravierend, sodass für dieses Problemvordringlich nach Lösungen gesucht werden muss. Bisherlässt sich kein Ansatz zu <strong>eine</strong>r gr<strong>und</strong>sätzlichenTrendwende erkennen, <strong>und</strong> die Realisierung der anzustrebendenZiele – Verminderung der Flächeninanspruchnahmeauf 30 ha pro Tag in der mittelfristigenSicht <strong>und</strong> Nullwachstum in der langfristigen Sicht(SRU, 2000, Tz. 532) – liegt nach wie vor in weiterFerne. Der Umweltrat erneuert <strong>des</strong>halb s<strong>eine</strong> Forderung,die unumgängliche Weiterentwicklung der einschlägigenplanungsrechtlichen Regelungen durch dieRücknahme von Anreizen für <strong>eine</strong> steigende Flächeninanspruchnahmedurch Subventionen <strong>und</strong> Fördermaßnahmensowie durch den Einsatz neuer ökonomischerSteuerungsinstrumente zu flankieren.150. Die Forderung nach <strong>eine</strong>r Rücknahme von Anreizenzur Flächeninanspruchnahme durch Wohnen, Gewerbe<strong>und</strong> Industrie sowie Verkehr zielt auf <strong>eine</strong> ökologischeFinanzreform in diesem Bereich ab, die auf <strong>eine</strong>rAnalyse aller gegenwärtig wirksamen relevanten Instrumentegründen muss. Im Folgenden werden aus diesemFeld die für die Umwandlung von Freiflächen in städtebaulicheFlächen besonders bedeutsamen Instrumenteder Wohnbau- <strong>und</strong> Städtebauförderung herausgegriffen<strong>und</strong> auf der Gr<strong>und</strong>lage von aktuellen Analysen(EWRINGMANN et al., 2001) diskutiert. Wichtigstes Ergebnisdabei ist, dass die derzeitigen Instrumente zurWohnungs- <strong>und</strong> Städtebauförderung häufig dem Ziel <strong>eine</strong>rVerminderung der Flächeninanspruchnahme entgegenwirkenoder es zumin<strong>des</strong>t nicht ausreichend eindeutigverfolgen.In <strong>eine</strong>m zweiten Schritt werden neue Instrumentenoptionenbehandelt, die aktiv auf die Reduzierung derFlächeninanspruchnahme hinwirken könnten.151. Als besonders vorteilhaft für die Tendenzsteuerungder Flächeninanspruchnahme auf nationaler Ebene erweisensich handelbare Flächenausweisungsrechte, die zurergänzenden qualitativen Steuerung mit Abgaben auf dieFlächeninanspruchnahme <strong>und</strong> <strong>eine</strong>r Restrukturierung <strong>des</strong>kommunalen Finanzausgleichs kombiniert werden sollten(SRU, 2000, Tz. 534). Das so geschaffene Instrumentariumwürde in s<strong>eine</strong>r Wirkung auch <strong>eine</strong>n Beitrag zu <strong>eine</strong>rTendenzsteuerung der Art der Flächennutzung darstellen.Die Wirksamkeit wird allerdings infrage gestellt, wennnicht auch die derzeitigen Rahmenbedingungen so verändertwerden, dass die Kommunen durch das Steuersystemnicht weiterhin indirekt für <strong>eine</strong> Flächeninanspruchnahmebelohnt werden. Die näheren Ausgestaltungsmöglichkeiten<strong>und</strong> Wirkungspotenziale der neuen <strong>und</strong> stärker zu nutzendenInstrumente werden in Abschnitt 5.1.3 <strong>eine</strong>r vertiefendenAnalyse unterzogen (vgl. auch MICHAELIS,2002).5.1.1.1 Defizite der flächenwirksamen Subventionen<strong>und</strong> Fördermaßnahmenim Wohn- <strong>und</strong> Städtebau5.1.1.1.1 Wohnungsbauförderung von B<strong>und</strong><strong>und</strong> Ländern152. Der Wohnungsbau wird in Deutschland – auchwenn die Mittel rückläufig sind – intensiv <strong>und</strong> mithilfeunterschiedlicher Programme <strong>und</strong> Instrumente gefördert.Besondere Bedeutung – auch für die Flächenbeanspruchung– besitzen dabei die Maßnahmen zum sozialenWohnungsbau <strong>und</strong> die Eigenheimzulage.Sozialer Wohnungsbau153. Durch den sozialen Wohnungsbau wollen B<strong>und</strong>,Länder <strong>und</strong> Gemeinden <strong>eine</strong>rseits die Bevölkerung mitausreichendem <strong>und</strong> angemessenem Wohnraum versorgen<strong>und</strong> ihr andererseits breit gestreutes Wohneigentum ermöglichen.Gefördert werden dazu der Bau von Mietwohnungen,die Modernisierung <strong>und</strong> Instandhaltung <strong>des</strong>Wohnungsbestan<strong>des</strong> sowie die Schaffung von Wohneigentum.Dem sozialen Aspekt dieser Fördermaßnahmenentsprechend werden nur solche Personen gefördert, diebestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. DieFörderung der Maßnahmen kann je nach Art <strong>des</strong> Vorhabens<strong>und</strong> Förderweg als Darlehen oder als Zuschuss gewährtwerden. Die konkrete Ausgestaltung <strong>und</strong> die Mittelverteilungzwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern ist in <strong>eine</strong>rVerwaltungsvereinbarung festgelegt. Im Jahr 2001 erhieltendie alten Länder insgesamt 275 Mio. DM <strong>und</strong> dieneuen Länder 175 Mio. DM, wobei <strong>eine</strong> Kofinanzierungdurch die Länder selbst in min<strong>des</strong>tens gleicher Höhe vereinbartwurde. Der B<strong>und</strong> kann für den sozialen Wohnungsbauüber s<strong>eine</strong> Rahmenkompetenz Vorgaben fürdie Förderkriterien machen, auf deren Gr<strong>und</strong>lage danndie Länder die Förderbestimmungen ausformulieren. Sofordert der B<strong>und</strong> auch, die Wohnbauförderung vom

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