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Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes

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Deutscher B<strong>und</strong>estag – 14. Wahlperiode – 77 – Drucksache 14/9852<strong>und</strong> durch geeignete Vorkehrungen gemildert werdenkann. Im Sinne nachhaltiger Flächenbewirtschaftung <strong>und</strong>-nutzung kommt es dabei zumin<strong>des</strong>t darauf an, die Beanspruchungneuer Flächen erst dann zu genehmigen odergar zu fördern, wenn bereits genutzte <strong>und</strong> vorbelasteteFlächen nicht mehr zur Verfügung stehen. Zudem solltenneu in Anspruch genommene Flächen möglichst effizientfür die Wohnraumbereitstellung genutzt werden.164. Die Wohnungsbauförderung verstößt gegen solcheMinimalanforderungen nachhaltigen Flächenschutzes.Programmatisch <strong>und</strong> konzeptionell ist sie aufdie Bereitstellung von in quantitativer <strong>und</strong> qualitativerHinsicht hinreichendem Wohnraum <strong>und</strong> auf die Begründungvon Wohn- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>eigentum als Maßnahme derVermögensbildung ausgerichtet. Im Vergleich dazu spielt– trotz durchaus vorhandener „Flächen- <strong>und</strong> Nachhaltigkeitsklauseln“– ein nachhaltiger Flächenschutz k<strong>eine</strong>wirkliche Rolle. Die konkrete Förderung unterstützt damitdie weitere großzügige Flächeninanspruchnahme<strong>und</strong> die Zersiedelung der Landschaft. Die Programmeschaffen insoweit kein Gegengewicht gegen die durchfehlende Internalisierung der gesellschaftlichen Folgekostender Flächennutzung ohnehin verbilligten <strong>und</strong> bereitszur Gewohnheit gewordenen Nutzungstendenzen.Sie unterstützen sie sogar noch.165. In ihrer Wirkung hebt die Wohnungsbauförderungbestehende Restriktionen in den Budgets der Förderadressatenauf <strong>und</strong> bringt über diesen Einkommenseffektzusätzliche Grenznachfrage(r) an den Wohnungs- <strong>und</strong>Gr<strong>und</strong>stücksmarkt; dabei lässt sie die stärkste Förderungdem Eigenheim zugute kommen <strong>und</strong> verzerrt so die Preisezulasten anderer, in der Regel weniger flächenintensiverWohnformen. Auf diese Weise wird die Nachfrage zur Befriedigungzusätzlicher Wohnbedürfnisse im gegebenenRahmen nahezu zwangsläufig auf Formen mit hoherFlächeninanspruchnahme gelenkt. Der Flächenschutz istzwar durchaus ein anerkanntes Ziel in der Förderprogrammatik,im Gr<strong>und</strong>konflikt mit den wohnungs- <strong>und</strong>vermögenspolitischen Teilzielen ist er jedoch von absolutnachrangiger Bedeutung. Die starke Eigenheim- <strong>und</strong>Neubauförderung ist – auch wenn in jedem Einzelfallflächensparend gebaut werden sollte – mit <strong>eine</strong>r starkenFlächeninanspruchnahme verb<strong>und</strong>en. Dies gilt nicht nurfür die unmittelbar mit dem Wohnungsbau zusammenhängendenFlächen, sondern auch für die damit einhergehendeAusdehnung der ergänzenden Siedlungs- <strong>und</strong> Verkehrsflächen.166. Zwar gibt es auch bestandsorientierte Fördermaßnahmenzugunsten <strong>des</strong> Erwerbs von Altwohnungen <strong>und</strong>zum Ausbau <strong>und</strong> zur Erweiterung bestehender Wohnungsbautenoder zur Bebauung von Altflächen. Eineeindeutige Differenzierung zugunsten solcher flächensparenderEntwicklungen findet jedoch nicht statt. Diegleichberechtigte Aufnahme in Förderkataloge schafftnicht den notwendigen preislichen Anreiz, um denFlächenschutz gegen die allgem<strong>eine</strong>n Tendenzen durchzusetzen.So wird insgesamt ein starker Druck ausgeübt,immer neue Flächen auszuweisen. Diese Tendenz wirddurch die kommunale Interessenlage noch unterstützt:Gemeinden halten an der nicht immer realistischen Annahmefest, dass sie neue Kommunaleinnahmen nurdurch neue Flächenangebote für Wohnungs- <strong>und</strong> Gewerbezweckeerschließen können.167. Angesichts dieser Gr<strong>und</strong>konstellation erschienees vermessen, wollte man die Entwicklung der Flächeninanspruchnahmedurch einzelne instrumentelle Änderungenallein „in den Griff“ bekommen. Der wesentlicheReformbedarf liegt nicht primär auf der Ebeneinstrumenteller Feinsteuerung. Die Instrumentarien – wiesie heute bestehen – drücken vielmehr ziemlich exaktdie gesellschaftliche <strong>und</strong> politische Zielgewichtung <strong>und</strong>die dahinter stehenden dominanten Hypothesen aus:Die angemessene, d. h. den Bedürfnissen der Bevölkerungentsprechende Bereitstellung von Wohnraum <strong>und</strong>die dabei anzustrebende hohe Eigentumsquote sindgr<strong>und</strong>sätzlich mit Flächeninanspruchnahme verb<strong>und</strong>en,so die übliche Gr<strong>und</strong>haltung. Das wird zwar inzwischendurchaus als Konflikt wahrgenommen, auch gibt es Informationendarüber, dass sich Wohnungs- <strong>und</strong> Vermögenszieledurchaus mit geringerer Flächenbeanspruchungerzielen lassen. Solange jedoch kein breiterKonsens darüber erreichbar ist, dass der Neubau auf dergrünen Wiese nur förderungswürdig ist, soweit im Innenbereichk<strong>eine</strong> Leerstände existieren, die sinnvolleNachverdichtung noch nicht erschöpft ist <strong>und</strong> Altflächennoch zur Bebauung bereit stehen, solange werden Vorschlägezur Reform <strong>des</strong> Förderinstrumentariums wohl ergebnislosbleiben.5.1.1.2 Neue Instrumente zur Tendenzsteuerungder Flächeninanspruchnahme5.1.1.2.1 Handelbare Rechte168. Der ursprünglich zur Begrenzung von Schadstoffemissionenin Luft <strong>und</strong> Wasser entwickelte Ansatzhandelbarer Umweltnutzungsrechte (vgl. gr<strong>und</strong>legendBONUS, 1990) wird in jüngerer Zeit verstärkt auch alsmögliches Instrument zur Steuerung der Flächennutzungdiskutiert (z. B. BIZER, 1999; BIZER, 1997; BIZERet al., 1998a; EINIG, 1999 a <strong>und</strong> b, EINIG <strong>und</strong> HUTTER,1999; WEISE, 1999). So hat der Umweltrat bereits ins<strong>eine</strong>m Umweltgutachten 2000 darauf hingewiesen, dasshandelbare Flächenausweisungsrechte das einzige ökonomischeffiziente Instrument darstellen, um die von derräumlichen Planung vorgegebenen quantitativen Zieleauszufüllen (SRU, 2000, Tz. 534). Der Gr<strong>und</strong>gedankedieses Instrumentes besteht darin, die auf Ebene der B<strong>und</strong>esländermaximal ausweisbare Fläche festzulegen <strong>und</strong>in handelbare Flächenausweisungsrechte aufzuteilen.Die Erstverteilung der Rechte unter den Kommunen kannentweder durch <strong>eine</strong> Versteigerung oder durch <strong>eine</strong> kostenloseZuteilung auf Basis <strong>eine</strong>s vorab festgelegten Verteilungsschlüsselserfolgen. Benötigt <strong>eine</strong> Gemeinde zusätzlicheRechte, muss sie diese an <strong>eine</strong>r vom Landeinzurichtenden Börse erwerben; nicht benötigte Rechtekönnen über die Börse an andere Gemeinden verkauftwerden. Der so zwischen den Gemeinden induzierte

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