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Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes

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Drucksache 14/9852 – 28 – Deutscher B<strong>und</strong>estag – 14. Wahlperiodewerden. Indikatoren werden im Zusammenhang mitUmweltzielen insbesondere von der OECD zur Messung<strong>des</strong> Zustan<strong>des</strong> <strong>und</strong> der Entwicklung der Umwelt in denMitgliedsländern verwendet. Dabei werden Belastungs-(„pressure“), Zustands- („state“ bzw. „conditions“) <strong>und</strong>Maßnahmen- („response“) Indikatoren unterschieden(OECD, 2001a). Indikatoren verleiten allerdings offenbardazu, sie in Ziele zu verwandeln. Ein Beispiel dafürist die Beschränkung <strong>des</strong> Biodiversitätszieles der deutschenNachhaltigkeitsstrategie auf die Bestandsverbesserungvon nur elf in dieser geringen Zahl naturschutzfachlichproblematischen Indikatorarten anstelle derFormulierung <strong>eine</strong>s Zieles, das sich auf die gesamte Biodiversitätbezieht. Durch die Aufwertung der Indikatorenzu Zielen gewinnen sie <strong>eine</strong> Bedeutung, die ihnen alsMessgrößen nicht zukommt. Auch der Fall, dass Ziele,die den politischen Willen zur Erreichung <strong>eine</strong>s bestimmtenNiveaus der Umwelterhaltung verdeutlichen, alsIndikatoren bezeichnet werden, trägt zur Verwirrung bei.Eine Konzentration auf Indikatoren, die zwangsläufignur <strong>eine</strong> unvollständige Abbildung der Situation leistenkönnen (s. Tz. 53 f.), darf auch nicht dazu führen, dass<strong>eine</strong> umfangreiche Umweltbeobachtung an der Basis,die allein die notwendigen Informationen zu <strong>eine</strong>r umfassendenEinschätzung der tatsächlichen Umweltentwicklungliefern kann, vernachlässigt wird (Abschnitt5.2.8).Anforderungen an Ziele auf der B<strong>und</strong>esebene45. Zweck <strong>eine</strong>s Naturschutzzielkonzepts auf B<strong>und</strong>esebenesollte es sein, die Naturschutzbelange von nationaler<strong>und</strong> internationaler Bedeutung handlungsbezogenzu konkretisieren. Damit entsteht ein Orientierungsrahmenhandlungsleitender Zielvorgaben (Min<strong>des</strong>tziele)für die Integration von Naturschutzbelangen in anderenaturschutzrelevante Politiken <strong>und</strong> Planungen auf B<strong>und</strong>esebene(z. B. Projekte <strong>und</strong> Pläne der Verkehrsentwicklung)wie auch für die Europäische Raumordnungskonzeption.Ein solcher Orientierungsrahmen <strong>des</strong> B<strong>und</strong>eswürde den Ländern die über Ländergrenzen hinweg abgestimmteBewertung der Situation von Natur <strong>und</strong> Landschaft<strong>und</strong> die Erarbeitung von perspektivischen Zielenfür deren Verbesserung erleichtern. Ebenso würden Standardsfür <strong>eine</strong> einheitliche Handhabung ihrer natur- <strong>und</strong>landschaftspflegerischen Pflichtaufgaben, wie z. B. derEingriffsregelung, vorgegeben. Dies betrifft z. B. Orientierungswertezu Flächengrößen <strong>und</strong> -anteilen unzerschnittenerRäume. Durch b<strong>und</strong>esweite Zielvorgabenkann <strong>eine</strong>m „Ökodumping“ im Rahmen der Standortkonkurrenzder Länder entgegengewirkt werden. Auchfür Förderaktivitäten <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es in gesamtstaatlich repräsentativenRäumen (derzeit 28 Großschutzvorhabeneinschließlich der Gebiete nach dem Gewässerrandstreifenprogramm;s. SCHERFOSE, 2001; SCHERFOSEet al., 1998), im Bereich der Entwicklungs- <strong>und</strong> Erprobungs-Vorhabenoder der Förderung durch die DeutscheB<strong>und</strong>esstiftung Umwelt wird ein entsprechender fachlicherOrientierungsrahmen benötigt. Ein Orientierungsrahmeninsbesondere über besondere nationale Schutzbedarfeist schließlich auch zur Umsetzung der FFH-Richtlinie erforderlich. Deutschland, das <strong>eine</strong>n erheblichenTeil der Verantwortung für die laut FFH-Richtlinieeuropaweit schutzwürdigen Arten <strong>und</strong> Biotope der atlantischen<strong>und</strong> kontinentalen Region trägt (s. EEA, 1999,Fig. 3.11.6), kann dieser Verantwortung nicht gerechtwerden, wenn auf B<strong>und</strong>esebene nicht einmal die gr<strong>und</strong>legendenInformationen über Arten- <strong>und</strong> Biotopbeständevorliegen.Zur Erfüllung der genannten Zwecke sollten die Ziele sowohlräumlich als auch zeitlich spezifiziert <strong>und</strong> durchrechtliche Standards ergänzt sein (s. Tabelle 2-1). RäumlicherKonkretisierungsbedarf auf B<strong>und</strong>esebene bestehtin Bezug auf Ökosysteme mit b<strong>und</strong>esweiter bzw. europäischerBedeutung wie das Wattenmeer, die alpinen Ökosysteme,Hochmoore <strong>und</strong> Buchenwälder. So sollte dieDarstellung von geeigneten Räumen für <strong>eine</strong>n BuchenwaldnationalparkBestandteil <strong>eine</strong>s B<strong>und</strong>eszielkonzeptessein. Um <strong>eine</strong> hohe Verbindlichkeit <strong>und</strong> <strong>eine</strong>n weitgehendenKonkretisierungsgrad <strong>des</strong> Zielkonzeptes zu gewährleisten,sollte der B<strong>und</strong> s<strong>eine</strong> Rahmenkompetenz imNaturschutz in enger Zusammenarbeit mit den Ländernvoll ausschöpfen. Die Erarbeitung <strong>eine</strong>s solchen Zielkonzeptssollte in die Entwicklung <strong>eine</strong>r nationalen Naturschutzstrategieeingebettet werden, die zugleich dieNachhaltigkeitsstrategie auf B<strong>und</strong>esebene ergänzt <strong>und</strong>hinsichtlich naturschutzrelevanter Ziele präzisiert. Einesolche Naturschutzstrategie wäre auch ein adäquates Instrumentzur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie;sie ginge aber über den Gesichtspunkt der Biodiversitäthinaus <strong>und</strong> sollte auch andere Naturgüter <strong>und</strong> Landschaftsfunktioneneinbeziehen.Anforderungen an Ziele auf den unterenPolitikebenen46. Flächenspezifische Ziele müssen an Zahl <strong>und</strong>Dichte auf den unteren Politikebenen tendenziell zunehmen,da die Naturgüter <strong>und</strong> ihre Empfindlichkeit gegenüberNutzungen sehr unterschiedlich im Raum verteiltsind. Die ortspezifischen Zielformulierungen <strong>des</strong><strong>Naturschutzes</strong> sowie die daraus abgeleiteten Erfordernisse<strong>und</strong> Maßnahmen (vgl. § 14 BNatSchG n. F.) stellendie Voraussetzung dafür dar, dass ein nach dem Handlungsbedarfaus Naturschutzsicht differenziertes Landnutzungsmuster(HABER, 1972 <strong>und</strong> 1971) entwickeltwerden kann.Regionale oder lokale quantitative Zielvorgaben solltensolche raumkonkreten Ziele begleiten. Die Verbindungder Ziele mit Prioritäten <strong>und</strong> die Formulierung vonEtappenzielen erleichtert darüber hinaus die Umsetzungin Teilschritten. Die beschriebene Konkretisierung derZiele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>des</strong> Naturschutzgesetzes auf derLan<strong>des</strong>-, Regionen- <strong>und</strong> Gemeindeebene sollte durch dieLandschaftsplanung vorgenommen werden.47. Tabelle 2-1 fasst die hierarchischen Zielvorgaben aufden verschiedenen politischen Entscheidungsebenen zusammen.

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