08.12.2012 Aufrufe

CVUAS JB 2003 Gesamtdokument

CVUAS JB 2003 Gesamtdokument

CVUAS JB 2003 Gesamtdokument

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Jahresbericht <strong>2003</strong><br />

stich). Den Vogel schoss ein Wein ab, der sage und schreibe<br />

15 g / L an flüchtiger Säure enthielt. Auch überschwefelte<br />

Weine wurden wieder identifiziert und aus dem Verkehr<br />

genommen.<br />

Eine Partie Wein aus einer Besenwirtschaft wies überhöhte<br />

Kupfergehalte auf, möglicherweise verursacht durch kor-<br />

rosive Einwirkung auf die Beschläge und den Fasshahn aus<br />

Bronzelegierung. Weißer Landwein war mit dem für Kenner<br />

widerwärtigen untypischen Alterungston (UTA) stark behaf-<br />

tet. Dieser Fehler ist nach unserer Beobachtung neuerdings<br />

häufig anzutreffen bei Wein, der in weißen Glasflaschen<br />

abgefüllt wurde. Diese gelten zwar als schick, sind aber<br />

ganz unzweckmäßig, da sie keinen Schutz vor den negati-<br />

ven Einflüssen des Lichtes bieten.<br />

Qualitätsweine waren mit deutlich über der gesetzlichen<br />

Grenze liegenden Mengen an Ascorbinsäure behandelt<br />

worden. Perlweine wiesen zu hohe Drücke von Kohlendi-<br />

oxid auf und entsprachen so nicht der Definition. In Likör-<br />

wein aus Marsala waren ungewöhnlich hohe Konzentrati-<br />

onen an Natrium enthalten.<br />

Rotwein wies ein intensives Eichenholzaroma auf und war,<br />

wie der Weinkontrolleur (siehe auch dessen Bericht) ent-<br />

deckt hat, mit Eichenholzspänen aromatisiert worden. Die-<br />

se hatte der Eigentümer der Weine vorher aus einer Schrei-<br />

nerei beschafft, in der Paella-Pfanne geröstet, dann in lange<br />

Damenstrümpfe eingefüllt und in der Art eines Teebeutels<br />

in die Stahltanks mit Wein eingehängt. Die Verfehlung lag<br />

hier aber lediglich darin, dass das Verfahren vom Wenger-<br />

ter auf eigene Faust angewandt worden ist, denn dieser<br />

Zweig zukunftsweisender „Weinkultur“ wird derzeit hier-<br />

zulande im Rahmen von Versuchen durchaus ganz offiziell<br />

erforscht und gefördert.<br />

Weinbezeichnungsrecht und Buchführungsvorschriften<br />

Aufgrund von Verstößen gegen Weinbezeichnungsrecht<br />

und Buchführungsvorschriften ergaben sich insgesamt 99<br />

Beanstandungen.<br />

Das umfangreiche Weinbezeichnungsrecht hat für die<br />

Weinwirtschaft eine große Bedeutung, denn der wirt-<br />

schaftliche Wert eines Weines bemisst sich in starkem<br />

Maße an seiner Bezeichnung. Unvollständige, unrichtige<br />

oder irreführende Bezeichnungen führen deshalb bei die-<br />

sem Lebensmittel besonders leicht zu ungerechtfertigten<br />

Vorteilen. Die Kontrolle der Weinbezeichnung liegt deshalb<br />

sowohl im Interesse der Verbraucher als auch der redlichen<br />

Erzeuger. Oft erfordert der Nachweis unkorrekter Angaben<br />

erheblichen Aufwand und das enge Zusammenwirken zwi-<br />

schen Weinkontrolleur und Labor.<br />

Beanstandungsgründe:<br />

CVUA Stuttgart<br />

33<br />

• Weinfl aschen und -kanister, die ohne Etikettierung in<br />

den Verkehr gebracht worden sind, falsche Orts- und<br />

Lagebezeichnungen, fehlende Abfüllerangaben.<br />

• Angabe von Lagenamen ohne den dazugehörigen Orts-<br />

namen; Angabe von geographischen Einheiten, die<br />

nicht in die Weinbergsrolle eingetragen sind; Bezeich-<br />

nung von Sekt mit dem Namen eines Weinbauortes,<br />

obwohl der Grundwein nicht aus diesem Orte war.<br />

• Markenartige Bezeichnungen, die irreführend auf eine<br />

Terrassenlage oder Steillage schließen lassen, während<br />

das Lesegut lediglich teilweise in derartigen Lagen ge-<br />

wachsen ist.<br />

• Werbung für einen Wein mit Ortsangabe und mit dem<br />

Emblem der Genossenschaft, obwohl der Wein gar nicht<br />

dorther stammt.<br />

• Loskennzeichnungen werden immer wieder nachlässig<br />

und lückenhaft vorgenommen, es scheint, als ob die<br />

Verpfl ichtung zu deren Angabe noch nicht hinreichend<br />

bekannt wäre.<br />

Die zahlreichen, unablässig in Veränderung begriffenen<br />

und nicht ausreichend bekannten Regelungen des Wein-<br />

und Schaumweinbezeichnungsrechts führen regelmäßig<br />

zu formellen Fehlern, deren Abstellung, gemessen an der<br />

objektiven Verfehlung, viel Arbeit bereitet. Im Verlaufe des<br />

Berichtsjahres ist das Verbotsprinzip im Weinbezeichnungs-<br />

recht gefallen. Die neue Rechtslage brachte manche Unsi-<br />

cherheiten; Kommentare oder gar Gerichtsurteile existie-<br />

ren noch nicht.<br />

Verbraucherbeschwerden<br />

Verbraucher beklagten sich in 10 Fällen über Weine, die<br />

nicht regelrecht beschaffen oder Auslöser von gesund-<br />

heitlichen Störungen sein sollten: Sie bezogen sich auf<br />

Weine, die angeblich Kopfschmerzen, Kreis laufstörungen<br />

oder Verätzungen verursachten oder gefärbt sein sollten;<br />

die Beschwerden erwiesen sich aufgrund der chemischen<br />

Untersuchung allesamt als nicht belegbar. Klagen über „zä-<br />

hen“ Bordeaux-Rotwein und essig stichigen Wein aus Chile<br />

bestanden hingegen zurecht.<br />

Auslandsweinkontrolle<br />

Im Berichtsjahr haben die Zollämter 21 Proben zur Einfuhr-<br />

untersuchung vorgelegt, eine Probe musste wegen Bezeich-<br />

nungsmängeln zurückgewiesen werden. Wein kontrolleure<br />

und WKD haben insgesamt 80 Auslandsweine aus EG und<br />

Drittstaaten zur Begutachtung eingesandt. Davon war, wie<br />

im Vorjahr, ein relativ hoher Anteil von 23 % zu beanstan-<br />

den. Die Gründe sind oben mit aufgeführt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!