CVUAS JB 2003 Gesamtdokument
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Jahresbericht <strong>2003</strong><br />
stich). Den Vogel schoss ein Wein ab, der sage und schreibe<br />
15 g / L an flüchtiger Säure enthielt. Auch überschwefelte<br />
Weine wurden wieder identifiziert und aus dem Verkehr<br />
genommen.<br />
Eine Partie Wein aus einer Besenwirtschaft wies überhöhte<br />
Kupfergehalte auf, möglicherweise verursacht durch kor-<br />
rosive Einwirkung auf die Beschläge und den Fasshahn aus<br />
Bronzelegierung. Weißer Landwein war mit dem für Kenner<br />
widerwärtigen untypischen Alterungston (UTA) stark behaf-<br />
tet. Dieser Fehler ist nach unserer Beobachtung neuerdings<br />
häufig anzutreffen bei Wein, der in weißen Glasflaschen<br />
abgefüllt wurde. Diese gelten zwar als schick, sind aber<br />
ganz unzweckmäßig, da sie keinen Schutz vor den negati-<br />
ven Einflüssen des Lichtes bieten.<br />
Qualitätsweine waren mit deutlich über der gesetzlichen<br />
Grenze liegenden Mengen an Ascorbinsäure behandelt<br />
worden. Perlweine wiesen zu hohe Drücke von Kohlendi-<br />
oxid auf und entsprachen so nicht der Definition. In Likör-<br />
wein aus Marsala waren ungewöhnlich hohe Konzentrati-<br />
onen an Natrium enthalten.<br />
Rotwein wies ein intensives Eichenholzaroma auf und war,<br />
wie der Weinkontrolleur (siehe auch dessen Bericht) ent-<br />
deckt hat, mit Eichenholzspänen aromatisiert worden. Die-<br />
se hatte der Eigentümer der Weine vorher aus einer Schrei-<br />
nerei beschafft, in der Paella-Pfanne geröstet, dann in lange<br />
Damenstrümpfe eingefüllt und in der Art eines Teebeutels<br />
in die Stahltanks mit Wein eingehängt. Die Verfehlung lag<br />
hier aber lediglich darin, dass das Verfahren vom Wenger-<br />
ter auf eigene Faust angewandt worden ist, denn dieser<br />
Zweig zukunftsweisender „Weinkultur“ wird derzeit hier-<br />
zulande im Rahmen von Versuchen durchaus ganz offiziell<br />
erforscht und gefördert.<br />
Weinbezeichnungsrecht und Buchführungsvorschriften<br />
Aufgrund von Verstößen gegen Weinbezeichnungsrecht<br />
und Buchführungsvorschriften ergaben sich insgesamt 99<br />
Beanstandungen.<br />
Das umfangreiche Weinbezeichnungsrecht hat für die<br />
Weinwirtschaft eine große Bedeutung, denn der wirt-<br />
schaftliche Wert eines Weines bemisst sich in starkem<br />
Maße an seiner Bezeichnung. Unvollständige, unrichtige<br />
oder irreführende Bezeichnungen führen deshalb bei die-<br />
sem Lebensmittel besonders leicht zu ungerechtfertigten<br />
Vorteilen. Die Kontrolle der Weinbezeichnung liegt deshalb<br />
sowohl im Interesse der Verbraucher als auch der redlichen<br />
Erzeuger. Oft erfordert der Nachweis unkorrekter Angaben<br />
erheblichen Aufwand und das enge Zusammenwirken zwi-<br />
schen Weinkontrolleur und Labor.<br />
Beanstandungsgründe:<br />
CVUA Stuttgart<br />
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• Weinfl aschen und -kanister, die ohne Etikettierung in<br />
den Verkehr gebracht worden sind, falsche Orts- und<br />
Lagebezeichnungen, fehlende Abfüllerangaben.<br />
• Angabe von Lagenamen ohne den dazugehörigen Orts-<br />
namen; Angabe von geographischen Einheiten, die<br />
nicht in die Weinbergsrolle eingetragen sind; Bezeich-<br />
nung von Sekt mit dem Namen eines Weinbauortes,<br />
obwohl der Grundwein nicht aus diesem Orte war.<br />
• Markenartige Bezeichnungen, die irreführend auf eine<br />
Terrassenlage oder Steillage schließen lassen, während<br />
das Lesegut lediglich teilweise in derartigen Lagen ge-<br />
wachsen ist.<br />
• Werbung für einen Wein mit Ortsangabe und mit dem<br />
Emblem der Genossenschaft, obwohl der Wein gar nicht<br />
dorther stammt.<br />
• Loskennzeichnungen werden immer wieder nachlässig<br />
und lückenhaft vorgenommen, es scheint, als ob die<br />
Verpfl ichtung zu deren Angabe noch nicht hinreichend<br />
bekannt wäre.<br />
Die zahlreichen, unablässig in Veränderung begriffenen<br />
und nicht ausreichend bekannten Regelungen des Wein-<br />
und Schaumweinbezeichnungsrechts führen regelmäßig<br />
zu formellen Fehlern, deren Abstellung, gemessen an der<br />
objektiven Verfehlung, viel Arbeit bereitet. Im Verlaufe des<br />
Berichtsjahres ist das Verbotsprinzip im Weinbezeichnungs-<br />
recht gefallen. Die neue Rechtslage brachte manche Unsi-<br />
cherheiten; Kommentare oder gar Gerichtsurteile existie-<br />
ren noch nicht.<br />
Verbraucherbeschwerden<br />
Verbraucher beklagten sich in 10 Fällen über Weine, die<br />
nicht regelrecht beschaffen oder Auslöser von gesund-<br />
heitlichen Störungen sein sollten: Sie bezogen sich auf<br />
Weine, die angeblich Kopfschmerzen, Kreis laufstörungen<br />
oder Verätzungen verursachten oder gefärbt sein sollten;<br />
die Beschwerden erwiesen sich aufgrund der chemischen<br />
Untersuchung allesamt als nicht belegbar. Klagen über „zä-<br />
hen“ Bordeaux-Rotwein und essig stichigen Wein aus Chile<br />
bestanden hingegen zurecht.<br />
Auslandsweinkontrolle<br />
Im Berichtsjahr haben die Zollämter 21 Proben zur Einfuhr-<br />
untersuchung vorgelegt, eine Probe musste wegen Bezeich-<br />
nungsmängeln zurückgewiesen werden. Wein kontrolleure<br />
und WKD haben insgesamt 80 Auslandsweine aus EG und<br />
Drittstaaten zur Begutachtung eingesandt. Davon war, wie<br />
im Vorjahr, ein relativ hoher Anteil von 23 % zu beanstan-<br />
den. Die Gründe sind oben mit aufgeführt.