CVUAS JB 2003 Gesamtdokument
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Jahresbericht <strong>2003</strong><br />
Positiv war, dass der Schadstoff Pentachlorphenol (PCP)<br />
in den untersuchten Handschuhen nicht gefunden wur-<br />
de. Der Einsatz von PCP ist in Deutschland generell verbo-<br />
ten. Dies schließt jedoch nicht aus, dass in anderen Län-<br />
dern PCP noch im Einsatz ist (z. B. zur Konservierung der<br />
Latexrohmasse).<br />
Vorsicht: Ungeeignete Materialien<br />
Aufgrund der großen Fülle verschiedener Materialien und<br />
ihren Eigenschaften ist die Wahl des richtigen Materialtyps<br />
für einen bestimmten Verwendungszweck schwierig. In der<br />
Praxis fallen falsch gewählte Materialien bzw. Materialkom-<br />
binationen dadurch auf, dass sich z. B. der Bedarfsgegen-<br />
stand verformt, verändert und / oder Partikel abgelöst wer-<br />
den. Bei einer von drei Gewürzmühlen kam es zu Materi-<br />
alabsplitterungen, bei 5 von 7 Pfannenwendern schmolz<br />
der Kunststoff im Praxistest. Bei einer Probe wurden sogar<br />
faserige Kunststoffstücke im Testbratgut gefunden.<br />
Generell ist festzustellen, dass zur Herstellung oder Be-<br />
handlung von Lebensmitteln nur Gegenstände verwendet<br />
werden dürfen, die vom Hersteller für diesen Kontakt be-<br />
stimmt wurden. Auch in diesem Jahr fanden sich Beispiele<br />
der falschen Verwendung: Ein aus dem Baumarkt gekaufter<br />
Malerpinsel zum Glasieren von Kuchen und eine nicht für<br />
den Lebensmittelkontakt geeignete Laminierfolie zur Her-<br />
stellung von Preisschildern, die in Verkaufstheken in offene<br />
Lebensmittel gesteckt werden sollten.<br />
Kein Täuschungsverbot für Bedarfsgegenstände?<br />
Kontrovers diskutiert wird momentan die Frage der Irrefüh-<br />
rung des Verbrauchers im Bereich der Bedarfsgegenstän-<br />
de. Diese ist bei Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln<br />
gesetzlich so geregelt, dass der Hersteller keine Angaben<br />
auf der Verpackung oder in der Werbung machen darf, die<br />
nicht wissenschaftlich nachgewiesen sind. Für Bedarfsge-<br />
genstände gibt es eine solche rechtliche Regelung derzeit<br />
nicht. Jedoch zeigt die Überwachungspraxis, dass dies auch<br />
für Bedarfsgegenstände dringend notwendig ist. So wurde<br />
beispielsweise ein sogenannter „Wasserreiniger“ als „po-<br />
sitives Energiesystem“ angeboten, wobei der Wirkmecha-<br />
nismus so beschrieben wurde, dass das Wasser durch den<br />
direkten Kontakt gereinigt bzw. in die richtige Schwingung<br />
versetzt wird. Nach den Untersuchungen im Labor konnten<br />
in chemischer und sensorischer Hinsicht keinerlei Verbesse-<br />
rungen an dem so behandelten Wasser festgestellt werden.<br />
Eine wissenschaftliche Erklärung oder ein entsprechender<br />
Beweis für diese vom Hersteller ausgelobten Eigenschaften<br />
gibt es nicht. Dennoch konnte das Erzeugnis mangels ge-<br />
setzlicher Grundlage nicht beanstandet werden.<br />
Gefahrenhinweise, die keine sind<br />
CVUA Stuttgart<br />
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Viele Hersteller haben mittlerweile festgestellt, dass es ver-<br />
kaufsfördernd ist, Spielzeuge und Lebensmittel zusammen<br />
zu vermarkten. Gemäß dem Werbespruch: „zum Spielen,<br />
Naschen und zur Überraschung“ wird insbesondere Süß-<br />
waren oft kleines, verschluckbares Spielzeug zum Sam-<br />
meln beigelegt. Die zweite Verordnung zum Gerätesi-<br />
cherheitsgesetz (Spielzeugverordnung) fordert hier be-<br />
sondere Kennzeichnungselemente. Unter anderem eine<br />
Altersgruppenangabe („Nicht für Kinder unter …“) und<br />
einen Hinweis, der die eigentliche, konkrete Gesundheits-<br />
gefahr beschreibt. Der mittlerweile übliche Hinweis „…<br />
kann verschluckt werden“ stellt aber keinen Gefahrenhin-<br />
weis dar. Es gibt Spielzeug, dessen Teile im Magen verhär-<br />
ten und bei dem sich so scharfe Kanten bilden, die unter<br />
Umständen zu inneren Verletzungen führen können. Eine<br />
derartige Gefahr wird dem Verbraucher durch den harm-<br />
los klingenden Hinweis „kann verschluckt werden“ nicht<br />
signalisiert. Wie eine Untersuchungsreihe im Berichtsjahr<br />
zeigte, haben viele Hersteller den akuten konkreten Ge-<br />
fahrenhinweis bei der Verwendung des Spielzeugs nicht<br />
in der vorgeschriebenen Art und Weise formuliert bzw. in<br />
die deutsche Sprache übersetzt. Unsere Untersuchungser-<br />
gebnisse zeigen, dass hier verstärkter Überwachungs- und<br />
Vollzugsbedarf besteht.<br />
Wenn das Essen nach Verpackung schmeckt …<br />
Viele Bedarfsgegenstände, die direkt mit Lebensmitteln in<br />
Kontakt kommen, werden aus Kunststoff hergestellt. Die<br />
Vorteile, die damit verbunden sind, sprechen für sich (z. B.<br />
Bruchstabilität, einfache Verarbeitung, leichte Reinigung).<br />
In Abhängigkeit des Verwendungszweckes kann jedoch<br />
der Stoffübergang vom Kunststoffmaterial auf das Le-<br />
bensmittel Ursache dafür sein, dass das Lebensmittel ge-<br />
ruchlich und geschmacklich beeinflusst wird. Der Gesetz-<br />
geber fordert jedoch, dass eine sensorische Beeinflussung<br />
nicht stattfinden darf. Wie in den vorangegangenen Jahren<br />
fielen auch in diesem Jahr sehr viele Proben aufgrund ihres<br />
Eigengeruchs auf. Im sensorischen Test entsprachen von<br />
insgesamt 7 Eiswürfelbereitern und 13 Gefrierbeuteln<br />
nur 2 Proben den gesetzlichen Anforderungen.<br />
Einkochringe (Gummidichtungen für Einkochgläser) und<br />
Dampfkochtopfdichtungen aus Gummi sind bei der Le-<br />
bensmittelzubereitung extremen Bedingungen ausgesetzt<br />
(Hitze / Druck). Daher wurden diese beiden Produktgruppen<br />
näher beleuchtet. 6 von 10 Einkochringen fielen durch die<br />
negative sensorische Beeinflussung der damit kontaktierten<br />
Lebensmittel auf (Gummigeschmack / -geruch).