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CVUAS JB 2003 Gesamtdokument

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Jahresbericht <strong>2003</strong><br />

Positiv war, dass der Schadstoff Pentachlorphenol (PCP)<br />

in den untersuchten Handschuhen nicht gefunden wur-<br />

de. Der Einsatz von PCP ist in Deutschland generell verbo-<br />

ten. Dies schließt jedoch nicht aus, dass in anderen Län-<br />

dern PCP noch im Einsatz ist (z. B. zur Konservierung der<br />

Latexrohmasse).<br />

Vorsicht: Ungeeignete Materialien<br />

Aufgrund der großen Fülle verschiedener Materialien und<br />

ihren Eigenschaften ist die Wahl des richtigen Materialtyps<br />

für einen bestimmten Verwendungszweck schwierig. In der<br />

Praxis fallen falsch gewählte Materialien bzw. Materialkom-<br />

binationen dadurch auf, dass sich z. B. der Bedarfsgegen-<br />

stand verformt, verändert und / oder Partikel abgelöst wer-<br />

den. Bei einer von drei Gewürzmühlen kam es zu Materi-<br />

alabsplitterungen, bei 5 von 7 Pfannenwendern schmolz<br />

der Kunststoff im Praxistest. Bei einer Probe wurden sogar<br />

faserige Kunststoffstücke im Testbratgut gefunden.<br />

Generell ist festzustellen, dass zur Herstellung oder Be-<br />

handlung von Lebensmitteln nur Gegenstände verwendet<br />

werden dürfen, die vom Hersteller für diesen Kontakt be-<br />

stimmt wurden. Auch in diesem Jahr fanden sich Beispiele<br />

der falschen Verwendung: Ein aus dem Baumarkt gekaufter<br />

Malerpinsel zum Glasieren von Kuchen und eine nicht für<br />

den Lebensmittelkontakt geeignete Laminierfolie zur Her-<br />

stellung von Preisschildern, die in Verkaufstheken in offene<br />

Lebensmittel gesteckt werden sollten.<br />

Kein Täuschungsverbot für Bedarfsgegenstände?<br />

Kontrovers diskutiert wird momentan die Frage der Irrefüh-<br />

rung des Verbrauchers im Bereich der Bedarfsgegenstän-<br />

de. Diese ist bei Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln<br />

gesetzlich so geregelt, dass der Hersteller keine Angaben<br />

auf der Verpackung oder in der Werbung machen darf, die<br />

nicht wissenschaftlich nachgewiesen sind. Für Bedarfsge-<br />

genstände gibt es eine solche rechtliche Regelung derzeit<br />

nicht. Jedoch zeigt die Überwachungspraxis, dass dies auch<br />

für Bedarfsgegenstände dringend notwendig ist. So wurde<br />

beispielsweise ein sogenannter „Wasserreiniger“ als „po-<br />

sitives Energiesystem“ angeboten, wobei der Wirkmecha-<br />

nismus so beschrieben wurde, dass das Wasser durch den<br />

direkten Kontakt gereinigt bzw. in die richtige Schwingung<br />

versetzt wird. Nach den Untersuchungen im Labor konnten<br />

in chemischer und sensorischer Hinsicht keinerlei Verbesse-<br />

rungen an dem so behandelten Wasser festgestellt werden.<br />

Eine wissenschaftliche Erklärung oder ein entsprechender<br />

Beweis für diese vom Hersteller ausgelobten Eigenschaften<br />

gibt es nicht. Dennoch konnte das Erzeugnis mangels ge-<br />

setzlicher Grundlage nicht beanstandet werden.<br />

Gefahrenhinweise, die keine sind<br />

CVUA Stuttgart<br />

47<br />

Viele Hersteller haben mittlerweile festgestellt, dass es ver-<br />

kaufsfördernd ist, Spielzeuge und Lebensmittel zusammen<br />

zu vermarkten. Gemäß dem Werbespruch: „zum Spielen,<br />

Naschen und zur Überraschung“ wird insbesondere Süß-<br />

waren oft kleines, verschluckbares Spielzeug zum Sam-<br />

meln beigelegt. Die zweite Verordnung zum Gerätesi-<br />

cherheitsgesetz (Spielzeugverordnung) fordert hier be-<br />

sondere Kennzeichnungselemente. Unter anderem eine<br />

Altersgruppenangabe („Nicht für Kinder unter …“) und<br />

einen Hinweis, der die eigentliche, konkrete Gesundheits-<br />

gefahr beschreibt. Der mittlerweile übliche Hinweis „…<br />

kann verschluckt werden“ stellt aber keinen Gefahrenhin-<br />

weis dar. Es gibt Spielzeug, dessen Teile im Magen verhär-<br />

ten und bei dem sich so scharfe Kanten bilden, die unter<br />

Umständen zu inneren Verletzungen führen können. Eine<br />

derartige Gefahr wird dem Verbraucher durch den harm-<br />

los klingenden Hinweis „kann verschluckt werden“ nicht<br />

signalisiert. Wie eine Untersuchungsreihe im Berichtsjahr<br />

zeigte, haben viele Hersteller den akuten konkreten Ge-<br />

fahrenhinweis bei der Verwendung des Spielzeugs nicht<br />

in der vorgeschriebenen Art und Weise formuliert bzw. in<br />

die deutsche Sprache übersetzt. Unsere Untersuchungser-<br />

gebnisse zeigen, dass hier verstärkter Überwachungs- und<br />

Vollzugsbedarf besteht.<br />

Wenn das Essen nach Verpackung schmeckt …<br />

Viele Bedarfsgegenstände, die direkt mit Lebensmitteln in<br />

Kontakt kommen, werden aus Kunststoff hergestellt. Die<br />

Vorteile, die damit verbunden sind, sprechen für sich (z. B.<br />

Bruchstabilität, einfache Verarbeitung, leichte Reinigung).<br />

In Abhängigkeit des Verwendungszweckes kann jedoch<br />

der Stoffübergang vom Kunststoffmaterial auf das Le-<br />

bensmittel Ursache dafür sein, dass das Lebensmittel ge-<br />

ruchlich und geschmacklich beeinflusst wird. Der Gesetz-<br />

geber fordert jedoch, dass eine sensorische Beeinflussung<br />

nicht stattfinden darf. Wie in den vorangegangenen Jahren<br />

fielen auch in diesem Jahr sehr viele Proben aufgrund ihres<br />

Eigengeruchs auf. Im sensorischen Test entsprachen von<br />

insgesamt 7 Eiswürfelbereitern und 13 Gefrierbeuteln<br />

nur 2 Proben den gesetzlichen Anforderungen.<br />

Einkochringe (Gummidichtungen für Einkochgläser) und<br />

Dampfkochtopfdichtungen aus Gummi sind bei der Le-<br />

bensmittelzubereitung extremen Bedingungen ausgesetzt<br />

(Hitze / Druck). Daher wurden diese beiden Produktgruppen<br />

näher beleuchtet. 6 von 10 Einkochringen fielen durch die<br />

negative sensorische Beeinflussung der damit kontaktierten<br />

Lebensmittel auf (Gummigeschmack / -geruch).

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