CVUAS JB 2003 Gesamtdokument
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Jahresbericht <strong>2003</strong><br />
4. Toxische Elemente (Schwermetalle)<br />
und ernährungsphysiologisch<br />
bedeutsame Elemente<br />
Dem Gehalt an toxischen Schwermetallen und Elementen<br />
in unserer Nahrung, wie Blei, Cadmium und Quecksilber<br />
wird ein hoher gesundheitlicher Stellenwert zugemessen.<br />
Im Jahr <strong>2003</strong> wurden daher 1295 Proben auf 8098 Ele-<br />
ment-Einzelparameter untersucht. Eine einheitliche Be-<br />
urteilungsgrundlage für viele Lebensmittel sind dabei die<br />
Grenzwerte der Kontaminanten-Höchstgehalt-Verordnung<br />
VO(EG) Nr. 466 / 2001.<br />
Schwerpunkte in <strong>2003</strong> waren die Untersuchung von Uran<br />
in Trinkwasser, von Kupfer in Kalbsleber, von Aluminium<br />
in Laugengebäck sowie von Cadmium in Pilzen und fri-<br />
schem Gemüse.<br />
Die Situation der Belastungen mit toxischen Elementen<br />
kann für das Jahr <strong>2003</strong> als günstig eingeschätzt werden.<br />
Von 829 untersuchten Proben überschritten nur elf den<br />
Grenzwert für Cadmium. Bei Blei und Quecksilber wurden<br />
jeweils zwei Überschreitungen festgestellt.<br />
Kupfer in Kalbsleber<br />
In der Vergangenheit waren erhöhte Kupfergehalte insbe-<br />
sondere bei Kalbslebern auffällig. Dies war auch im Jahr<br />
<strong>2003</strong> Anlass zur Untersuchung von 45 Proben auf ihren<br />
Gehalt an Kupfer. Mit einem Gehalt unter 75 mg / kg kön-<br />
nen über die Hälfte der Proben als niedrig belastet einge-<br />
stuft werden. Kupfergehalte oberhalb 300 mg / kg werden<br />
in Baden-Württem berg als „toxikologisch nicht mehr ver-<br />
tretbare Menge“ eingestuft. Dies war im Gegensatz zu<br />
den Vorjahren bei lediglich einer der untersuchten Kalbs-<br />
leberproben der Fall.<br />
Toxische Schwermetalle in Fischen, Meeresfrüchten und<br />
Pilzen<br />
Es ist bekannt, dass Weichtiere Schwermetalle (vor allem<br />
Blei, Cadmium und Quecksilber) leicht aufnehmen können.<br />
Seefische können durch Umweltkontaminationen ebenfalls<br />
mit Schwermetallen belastet sein. Von den im Jahr <strong>2003</strong><br />
untersuchten Proben dieser Warengruppen zeigten ledig-<br />
lich 4 % erhöhte Gehalte an Quecksilber und 4 % an Cad-<br />
mium. Auffällige Bleigehalte wurden nicht festgestellt.<br />
Schwermetalle in Pilzen<br />
CVUA Stuttgart<br />
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Auch Pilze gehören zu den Lebensmitteln, die gattungs-<br />
abhängig erhöhte Aufnahmen von insbesondere Blei und<br />
Cadmium zeigen können. Im Berichtsjahr wurden bei<br />
dieser Produktgruppe keine Überschreitungen der in der<br />
Kontaminanten-Verordnung vorgegebenen Höchstgehal-<br />
te verzeichnet.<br />
5. Mykotoxine<br />
Derzeit sind über 200 Mykotoxine (Schimmelpilzgifte) be-<br />
kannt, die beim Wachstum unterschiedlicher Pilzspezies<br />
(u. a. Penicillium-, Aspergillus-, Fusarium-Arten) auf pflanz-<br />
lichen Substraten gebildet werden können. Aus Sicht des<br />
Verbraucherschutzes sind jedoch lediglich einige wenige<br />
Toxine (u. a. Aflatoxine, Ochratoxin A, Patulin, Fumonisine,<br />
Deoxynivalenol, Zearalenon) von Bedeutung.<br />
Für diese Mykotoxine wurden zwischenzeitlich in ausge-<br />
wählten Lebensmitteln EU-weit (Kontaminanten-Verord-<br />
nung) bzw. national (Mykotoxin-Höchstmengen-Verord-<br />
nung) Höchstmengen festgelegt.<br />
Basierend auf diesen Vorgaben wurden im Berichtszeitraum<br />
in ca. 1000 Toxin-Einzelbestimmungen insgesamt 530 Pro-<br />
ben Lebensmittel pflanzlicher Herkunft auf die oben ge-<br />
nannten Mykotoxine untersucht.<br />
Afl atoxine<br />
Aflatoxine (B 1 , B 2 , G 1 , G 2 ) zählen zu den sogenannten La-<br />
gertoxinen (Bildung erst nach der Ernte). Sie werden über-<br />
wiegend durch Aspergillus flavus und Aspergillus parasi-<br />
ticus gebildet. Diese Pilze können sich ausschließlich in<br />
feucht-warmen Klimazonen (u. a. Iran, Türkei) entwickeln.<br />
Daher kommen Aflatoxine ausschließlich in bestimmten Le-<br />
bensmitteln aus diesen Regionen vor.<br />
Aufgrund ihrer krebserzeugenden Wirkung wurde der zu-<br />
lässige Gehalt an Aflatoxin B 1 in Lebensmitteln EU-weit auf<br />
2 µg / kg (Gewürze 5 µg / kg) und die Summe der Aflatoxine<br />
(Aflatoxin B 1 , B 2 , G 1 , G 2 ) auf 4 µg / kg (Gewürze 10 µg / kg)<br />
begrenzt. In Säuglings- und Kleinkindnahrung wurde mit<br />
jeweils 0,05 µg / kg ein Grenzwert im Bereich der analyti-<br />
schen Nachweisgrenze festgelegt.