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CVUAS JB 2003 Gesamtdokument

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Jahresbericht <strong>2003</strong><br />

4. Toxische Elemente (Schwermetalle)<br />

und ernährungsphysiologisch<br />

bedeutsame Elemente<br />

Dem Gehalt an toxischen Schwermetallen und Elementen<br />

in unserer Nahrung, wie Blei, Cadmium und Quecksilber<br />

wird ein hoher gesundheitlicher Stellenwert zugemessen.<br />

Im Jahr <strong>2003</strong> wurden daher 1295 Proben auf 8098 Ele-<br />

ment-Einzelparameter untersucht. Eine einheitliche Be-<br />

urteilungsgrundlage für viele Lebensmittel sind dabei die<br />

Grenzwerte der Kontaminanten-Höchstgehalt-Verordnung<br />

VO(EG) Nr. 466 / 2001.<br />

Schwerpunkte in <strong>2003</strong> waren die Untersuchung von Uran<br />

in Trinkwasser, von Kupfer in Kalbsleber, von Aluminium<br />

in Laugengebäck sowie von Cadmium in Pilzen und fri-<br />

schem Gemüse.<br />

Die Situation der Belastungen mit toxischen Elementen<br />

kann für das Jahr <strong>2003</strong> als günstig eingeschätzt werden.<br />

Von 829 untersuchten Proben überschritten nur elf den<br />

Grenzwert für Cadmium. Bei Blei und Quecksilber wurden<br />

jeweils zwei Überschreitungen festgestellt.<br />

Kupfer in Kalbsleber<br />

In der Vergangenheit waren erhöhte Kupfergehalte insbe-<br />

sondere bei Kalbslebern auffällig. Dies war auch im Jahr<br />

<strong>2003</strong> Anlass zur Untersuchung von 45 Proben auf ihren<br />

Gehalt an Kupfer. Mit einem Gehalt unter 75 mg / kg kön-<br />

nen über die Hälfte der Proben als niedrig belastet einge-<br />

stuft werden. Kupfergehalte oberhalb 300 mg / kg werden<br />

in Baden-Württem berg als „toxikologisch nicht mehr ver-<br />

tretbare Menge“ eingestuft. Dies war im Gegensatz zu<br />

den Vorjahren bei lediglich einer der untersuchten Kalbs-<br />

leberproben der Fall.<br />

Toxische Schwermetalle in Fischen, Meeresfrüchten und<br />

Pilzen<br />

Es ist bekannt, dass Weichtiere Schwermetalle (vor allem<br />

Blei, Cadmium und Quecksilber) leicht aufnehmen können.<br />

Seefische können durch Umweltkontaminationen ebenfalls<br />

mit Schwermetallen belastet sein. Von den im Jahr <strong>2003</strong><br />

untersuchten Proben dieser Warengruppen zeigten ledig-<br />

lich 4 % erhöhte Gehalte an Quecksilber und 4 % an Cad-<br />

mium. Auffällige Bleigehalte wurden nicht festgestellt.<br />

Schwermetalle in Pilzen<br />

CVUA Stuttgart<br />

81<br />

Auch Pilze gehören zu den Lebensmitteln, die gattungs-<br />

abhängig erhöhte Aufnahmen von insbesondere Blei und<br />

Cadmium zeigen können. Im Berichtsjahr wurden bei<br />

dieser Produktgruppe keine Überschreitungen der in der<br />

Kontaminanten-Verordnung vorgegebenen Höchstgehal-<br />

te verzeichnet.<br />

5. Mykotoxine<br />

Derzeit sind über 200 Mykotoxine (Schimmelpilzgifte) be-<br />

kannt, die beim Wachstum unterschiedlicher Pilzspezies<br />

(u. a. Penicillium-, Aspergillus-, Fusarium-Arten) auf pflanz-<br />

lichen Substraten gebildet werden können. Aus Sicht des<br />

Verbraucherschutzes sind jedoch lediglich einige wenige<br />

Toxine (u. a. Aflatoxine, Ochratoxin A, Patulin, Fumonisine,<br />

Deoxynivalenol, Zearalenon) von Bedeutung.<br />

Für diese Mykotoxine wurden zwischenzeitlich in ausge-<br />

wählten Lebensmitteln EU-weit (Kontaminanten-Verord-<br />

nung) bzw. national (Mykotoxin-Höchstmengen-Verord-<br />

nung) Höchstmengen festgelegt.<br />

Basierend auf diesen Vorgaben wurden im Berichtszeitraum<br />

in ca. 1000 Toxin-Einzelbestimmungen insgesamt 530 Pro-<br />

ben Lebensmittel pflanzlicher Herkunft auf die oben ge-<br />

nannten Mykotoxine untersucht.<br />

Afl atoxine<br />

Aflatoxine (B 1 , B 2 , G 1 , G 2 ) zählen zu den sogenannten La-<br />

gertoxinen (Bildung erst nach der Ernte). Sie werden über-<br />

wiegend durch Aspergillus flavus und Aspergillus parasi-<br />

ticus gebildet. Diese Pilze können sich ausschließlich in<br />

feucht-warmen Klimazonen (u. a. Iran, Türkei) entwickeln.<br />

Daher kommen Aflatoxine ausschließlich in bestimmten Le-<br />

bensmitteln aus diesen Regionen vor.<br />

Aufgrund ihrer krebserzeugenden Wirkung wurde der zu-<br />

lässige Gehalt an Aflatoxin B 1 in Lebensmitteln EU-weit auf<br />

2 µg / kg (Gewürze 5 µg / kg) und die Summe der Aflatoxine<br />

(Aflatoxin B 1 , B 2 , G 1 , G 2 ) auf 4 µg / kg (Gewürze 10 µg / kg)<br />

begrenzt. In Säuglings- und Kleinkindnahrung wurde mit<br />

jeweils 0,05 µg / kg ein Grenzwert im Bereich der analyti-<br />

schen Nachweisgrenze festgelegt.

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