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CVUAS JB 2003 Gesamtdokument

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Jahresbericht <strong>2003</strong><br />

Mittel als gesundheitsschädlich im Sinne von § 24 LMBG<br />

beurteilt. Bei Keimbefunden, bei denen spezifisch patho-<br />

gene Keime wie Pseudomonas aeruginosa, Staphylococcus<br />

aureus, Escherichia coli und Hefen durch Differenzierung<br />

ausgeschlossen worden waren, wurde der Lebensmittel-<br />

überwachungsbehörde empfohlen, die Hersteller auf die<br />

Pflicht zur Eigenkontrolle hinzuweisen. Bei Überschreitung<br />

der empfohlenen Grenzkonzentrationen des wissenschaft-<br />

lichen Beirates für Kosmetik bei der EU-Kommission (SC-<br />

CNFP) wurde im Gutachten vermerkt, dass die Proben of-<br />

fensichtlich nicht GMP-gerecht hergestellt worden seien.<br />

Auffällige Befunde:<br />

Anlässlich eines Keimbefunds in einer Sonnenschutz-Emul-<br />

sion im Bereich von 10 5 KbE / g wurde eine Nachprobe un-<br />

tersucht. In dieser ebenfalls verkeimten Probe wurde Pseu-<br />

domomas aeruginosa als pathogener Keim identifiziert.<br />

Aus Österreich eingeführte Kosmetik mit Tiefenmoorbe-<br />

standteilen wies ein für kosmetische Mittel ungewöhnliches<br />

Keimspektrum auf. So wurden in einer Tagescreme Hefen<br />

der Gattung Candida, hier speziell Candida famata, und<br />

in einer Gesichtsmaske mit grenzwertigem Keimbefund<br />

(10 3 KbE / g) Enterobakterien und zwar Klebsiella ornithino-<br />

lytica festgestellt. Ebenfalls auffällig waren die Keimbefun-<br />

de in 2 Bio-Kennenlernsets aus unterschiedlichen Chargen<br />

mit jeweils vier kosmetischen Produkten in kleinen 5 bis 10<br />

ml-Behältnissen aus Glas und Kunststoff. Verkeimt waren<br />

Antifaltenserum und Creme Konzentrat. Neben mesophi-<br />

len aeroben Keimen, die in einem Bereich von 10 6 KbE / g<br />

lagen, wurde im Antifaltenserum Candida pelliculosa iden-<br />

tifiziert. Dieser Keim kommt seltener vor und gehört zu den<br />

relevanten Erregern von Hautpilzerkrankungen.<br />

Sheabutter aus Ghana in Kunststoffbeuteln wurde nach<br />

Mitteilung des Wirtschaftskontrolldienstes als „Creme zum<br />

Einreiben des Körpers“ in den Verkehr gebracht. In dem<br />

Produkt wurden Enterobakterien und zwar Enterobacter<br />

aerogenes bzw. Enterobacter cloacae festgestellt. Bei She-<br />

abutter handelt es sich um das Fett aus den Fruchtkernen<br />

des Shea-Butterbaumes (Butyrospermum Parkii), das in<br />

Westafrika auf primitive Weise gewonnen wird und daher<br />

in der Regel auch stärker verkeimt ist. Sheabutter wird nach<br />

unserer Kenntnis überwiegend als kosmetischer Rohstoff in<br />

den Verkehr gebracht. Ohne vorangehende keimreduzie-<br />

rende Maßnahme darf die naturbelassene und nach primi-<br />

tiven Herstellungsverfahren gewonnene Sheabutter nicht<br />

direkt auf der Haut angewendet werden. Dies wurde dem<br />

Vertreiber mitgeteilt.<br />

CVUA Stuttgart<br />

51<br />

Betriebskontrollen bei Kosmetikherstellern<br />

Zusammen mit der Lebensmittelüberwachungsbehörde<br />

und dem Wirtschaftskontrolldienst wurden im Berichts-<br />

jahr 2 kleine und 2 sehr große Betriebe aufgesucht, die<br />

kosmetische Mittel herstellen. Bei den großen Firmen wird<br />

– zumindest in den überprüften Bereichen – das Qualitäts-<br />

system gepflegt. In einem kleinen, schon seit 1991 pro-<br />

duzierenden Herstellerbetrieb war die aktuelle Rechtslage<br />

nicht bekannt. So wurde nicht nach den Grundsätzen der<br />

guten Herstellungspraxis gearbeitet, die Unterlagen wa-<br />

ren nicht vollständig und auch den Meldepflichten nach<br />

§ 5 d Kosmetik-Verordnung war man noch nicht nachge-<br />

kommen. Ein anderer kleinerer Betrieb war anlässlich eines<br />

Keimbefundes aufgesucht worden. Dabei wurden metho-<br />

dische Fehler bei der betriebseigenen mikrobiologischen<br />

Prüfung festgestellt.<br />

Bedarfsgegenstände zur Reinigung<br />

und Pfl ege sowie sonstige<br />

Haushaltschemikalien [83]<br />

Von 206 Proben waren 77 (37 %) zu beanstanden.<br />

Im modernen Haushalt findet eine Vielzahl an chemischen<br />

Erzeugnissen Anwendung, die Bedarfsgegenstände im Sin-<br />

ne des LMBG darstellen. Das LMBG enthält in § 30 Vor-<br />

schriften zum Schutz von Personen im häuslichen Bereich,<br />

insbesondere auch von kleinen Kindern. Vor dem Hinter-<br />

grund des vorsorglichen Verbraucherschutzes wird deshalb<br />

bei diesen Produkten neben der chemischen Zusammenset-<br />

zung geprüft, ob Verbraucher ausreichend über Gefahren<br />

bei der Anwendung informiert werden und ob durch eine<br />

entsprechende Aufmachung der Produkte das Risiko einer<br />

Gesundheitsschädigung deutlich gemindert wird. Bevor-<br />

zugt werden solche Produkte ausgesucht, bei denen ein<br />

Gefährdungspotential angenommen wird.<br />

Reinigungs- und Pfl egemittel von Messen, Märkten,<br />

Wanderlagern und Sonderverkäufen<br />

An Marktständen verschiedener Verkaufsveranstaltungen<br />

werden Verbrauchern Reinigungs- und Pflegemittel, oft auf<br />

natürlicher Basis, mit wohlklingenden Namen oder groß-<br />

artigen Wirkungsversprechen angeboten. Solche Produkte<br />

werden insbesondere auf ihr Gefährdungspotential über-<br />

prüft. Übertriebene Werbeaussagen und überhöhte Preise<br />

können von uns mangels entsprechender rechtlicher Rege-<br />

lungen derzeit nicht beurteilt werden.

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