CVUAS JB 2003 Gesamtdokument
CVUAS JB 2003 Gesamtdokument
CVUAS JB 2003 Gesamtdokument
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Jahresbericht <strong>2003</strong><br />
Mittel als gesundheitsschädlich im Sinne von § 24 LMBG<br />
beurteilt. Bei Keimbefunden, bei denen spezifisch patho-<br />
gene Keime wie Pseudomonas aeruginosa, Staphylococcus<br />
aureus, Escherichia coli und Hefen durch Differenzierung<br />
ausgeschlossen worden waren, wurde der Lebensmittel-<br />
überwachungsbehörde empfohlen, die Hersteller auf die<br />
Pflicht zur Eigenkontrolle hinzuweisen. Bei Überschreitung<br />
der empfohlenen Grenzkonzentrationen des wissenschaft-<br />
lichen Beirates für Kosmetik bei der EU-Kommission (SC-<br />
CNFP) wurde im Gutachten vermerkt, dass die Proben of-<br />
fensichtlich nicht GMP-gerecht hergestellt worden seien.<br />
Auffällige Befunde:<br />
Anlässlich eines Keimbefunds in einer Sonnenschutz-Emul-<br />
sion im Bereich von 10 5 KbE / g wurde eine Nachprobe un-<br />
tersucht. In dieser ebenfalls verkeimten Probe wurde Pseu-<br />
domomas aeruginosa als pathogener Keim identifiziert.<br />
Aus Österreich eingeführte Kosmetik mit Tiefenmoorbe-<br />
standteilen wies ein für kosmetische Mittel ungewöhnliches<br />
Keimspektrum auf. So wurden in einer Tagescreme Hefen<br />
der Gattung Candida, hier speziell Candida famata, und<br />
in einer Gesichtsmaske mit grenzwertigem Keimbefund<br />
(10 3 KbE / g) Enterobakterien und zwar Klebsiella ornithino-<br />
lytica festgestellt. Ebenfalls auffällig waren die Keimbefun-<br />
de in 2 Bio-Kennenlernsets aus unterschiedlichen Chargen<br />
mit jeweils vier kosmetischen Produkten in kleinen 5 bis 10<br />
ml-Behältnissen aus Glas und Kunststoff. Verkeimt waren<br />
Antifaltenserum und Creme Konzentrat. Neben mesophi-<br />
len aeroben Keimen, die in einem Bereich von 10 6 KbE / g<br />
lagen, wurde im Antifaltenserum Candida pelliculosa iden-<br />
tifiziert. Dieser Keim kommt seltener vor und gehört zu den<br />
relevanten Erregern von Hautpilzerkrankungen.<br />
Sheabutter aus Ghana in Kunststoffbeuteln wurde nach<br />
Mitteilung des Wirtschaftskontrolldienstes als „Creme zum<br />
Einreiben des Körpers“ in den Verkehr gebracht. In dem<br />
Produkt wurden Enterobakterien und zwar Enterobacter<br />
aerogenes bzw. Enterobacter cloacae festgestellt. Bei She-<br />
abutter handelt es sich um das Fett aus den Fruchtkernen<br />
des Shea-Butterbaumes (Butyrospermum Parkii), das in<br />
Westafrika auf primitive Weise gewonnen wird und daher<br />
in der Regel auch stärker verkeimt ist. Sheabutter wird nach<br />
unserer Kenntnis überwiegend als kosmetischer Rohstoff in<br />
den Verkehr gebracht. Ohne vorangehende keimreduzie-<br />
rende Maßnahme darf die naturbelassene und nach primi-<br />
tiven Herstellungsverfahren gewonnene Sheabutter nicht<br />
direkt auf der Haut angewendet werden. Dies wurde dem<br />
Vertreiber mitgeteilt.<br />
CVUA Stuttgart<br />
51<br />
Betriebskontrollen bei Kosmetikherstellern<br />
Zusammen mit der Lebensmittelüberwachungsbehörde<br />
und dem Wirtschaftskontrolldienst wurden im Berichts-<br />
jahr 2 kleine und 2 sehr große Betriebe aufgesucht, die<br />
kosmetische Mittel herstellen. Bei den großen Firmen wird<br />
– zumindest in den überprüften Bereichen – das Qualitäts-<br />
system gepflegt. In einem kleinen, schon seit 1991 pro-<br />
duzierenden Herstellerbetrieb war die aktuelle Rechtslage<br />
nicht bekannt. So wurde nicht nach den Grundsätzen der<br />
guten Herstellungspraxis gearbeitet, die Unterlagen wa-<br />
ren nicht vollständig und auch den Meldepflichten nach<br />
§ 5 d Kosmetik-Verordnung war man noch nicht nachge-<br />
kommen. Ein anderer kleinerer Betrieb war anlässlich eines<br />
Keimbefundes aufgesucht worden. Dabei wurden metho-<br />
dische Fehler bei der betriebseigenen mikrobiologischen<br />
Prüfung festgestellt.<br />
Bedarfsgegenstände zur Reinigung<br />
und Pfl ege sowie sonstige<br />
Haushaltschemikalien [83]<br />
Von 206 Proben waren 77 (37 %) zu beanstanden.<br />
Im modernen Haushalt findet eine Vielzahl an chemischen<br />
Erzeugnissen Anwendung, die Bedarfsgegenstände im Sin-<br />
ne des LMBG darstellen. Das LMBG enthält in § 30 Vor-<br />
schriften zum Schutz von Personen im häuslichen Bereich,<br />
insbesondere auch von kleinen Kindern. Vor dem Hinter-<br />
grund des vorsorglichen Verbraucherschutzes wird deshalb<br />
bei diesen Produkten neben der chemischen Zusammenset-<br />
zung geprüft, ob Verbraucher ausreichend über Gefahren<br />
bei der Anwendung informiert werden und ob durch eine<br />
entsprechende Aufmachung der Produkte das Risiko einer<br />
Gesundheitsschädigung deutlich gemindert wird. Bevor-<br />
zugt werden solche Produkte ausgesucht, bei denen ein<br />
Gefährdungspotential angenommen wird.<br />
Reinigungs- und Pfl egemittel von Messen, Märkten,<br />
Wanderlagern und Sonderverkäufen<br />
An Marktständen verschiedener Verkaufsveranstaltungen<br />
werden Verbrauchern Reinigungs- und Pflegemittel, oft auf<br />
natürlicher Basis, mit wohlklingenden Namen oder groß-<br />
artigen Wirkungsversprechen angeboten. Solche Produkte<br />
werden insbesondere auf ihr Gefährdungspotential über-<br />
prüft. Übertriebene Werbeaussagen und überhöhte Preise<br />
können von uns mangels entsprechender rechtlicher Rege-<br />
lungen derzeit nicht beurteilt werden.