CVUAS JB 2003 Gesamtdokument
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34 CVUA Stuttgart Jahresbericht <strong>2003</strong><br />
[36] Bier<br />
Von 298 Proben waren 29 (10 %) zu beanstanden.<br />
Verbraucherbeschwerden<br />
Insgesamt wurden 8 Beschwerdeproben vorgelegt, von de-<br />
nen sich 5 als begründet erwiesen. Zum einen handelte es<br />
sich um original verschlossenes Flaschenbier, das Trübun-<br />
gen und Fehlgeschmack aufwies. In anderen Fällen ent-<br />
hielten Bierflaschen im Anbruch Verunreinigungen wie<br />
ein Laubblatt oder abgerissene Schnürsenkel-Reste. Die<br />
genaue Ursache von Kontaminationen dieser Art, ob etwa<br />
ein Fehler bei der Flaschenabfüllung oder eine nachträgli-<br />
che Manipulation beim Verbraucher vorliegt, kann selbst<br />
nach Kontrollen vor Ort im Betrieb oft nicht zweifelsfrei<br />
geklärt werden.<br />
Offen entnommene Biere aus Schankanlagen<br />
Der Hauptteil der 66 mikrobiologisch untersuchten Biere<br />
wurde aus offenen Schankanlagen entnommen. Zu bean-<br />
standen waren 8 (12 %). Dabei handelte es sich meist um<br />
Biere, die zum Teil erhebliche Keimgehalte, z. B. durch un-<br />
erwünschte Hefen und Escherichia coli, aufwiesen. Ursa-<br />
che der Keimbelastungen waren immer mangelhafte Reini-<br />
gung der Zapfhähne und Schlauchverbindungen. Nur durch<br />
regelmäßige gründliche Reinigung dieser mit dem Bier in<br />
Berührung kommenden Bedarfsgegenstände können der-<br />
artige Probleme vermieden werden. In einem Fall einer Ver-<br />
braucherbeschwerde war ein Pilsner deutlich getrübt und<br />
hatte einen unangenehmen Geschmacks- und Geruchs-<br />
fehler (Kloakengeruch). Als Ursache war der Bierschädling<br />
Pectinatus species, der zwar nicht als obligat pathogen<br />
einzustufen ist, aber doch die Qualität des befallenen Bie-<br />
res durch eine unerwünschte Trübung sowie Veränderung<br />
des Aromas bis zur Ungenießbarkeit beeinträchtigen kann.<br />
Pectinatus sp. weist auf Mängel in der Brauereihygiene hin<br />
und tritt fast ausschließlich im Flaschenbier auf. Die Keime<br />
werden möglicherweise über Luftströmungen und schmut-<br />
ziges Leergut in die Betriebe eingeschleppt.<br />
Kein Acrylamid in Bier<br />
Acrylamid, das sich im Tierversuch u. a. als krebserregend<br />
erwiesen hat, konnte in Bier nicht nachgewiesen werden.<br />
Als mögliche Kontaminationsquelle wurde das Malzdarren<br />
in Erwägung gezogen, da sich Acrylamid aus der Amino-<br />
säure Asparagin und reduzierenden Zuckern bei Erhitzung<br />
auf 110 °C und bei weitgehender Wasserfreiheit des Le-<br />
bensmittels bilden kann.<br />
[37] Spirituosen<br />
Von 181 Proben waren 74 (41 %) zu beanstanden.<br />
Kuriose Beschwerdeprobe<br />
Eine Probe „Obstwasser“, die aus Scherz einigen Gästen<br />
in einer Gaststätte vorgesetzt wurde, entpuppte sich als<br />
Frostschutzmittel-haltige Flüssigkeit. Die Gehalte an Iso-<br />
propanol und Ethylenglykol lagen im Prozentbereich. Der<br />
für ein Obstwasser deutlich fremdartige Geruch nach Iso-<br />
propanol hält aber vom Verzehr größerer Mengen ab. Die<br />
Probe wurde als verdorben beurteilt.<br />
Alcopops<br />
Bei den in jüngster Zeit zu Recht in den Brennpunkt der Me-<br />
dien und der Suchtforscher geratenen alkoholhaltigen Sze-<br />
negetränken handelt es sich um fertig gemixte Getränke in<br />
Flaschen, die als Hauptbestandteil neben Limonadengrund-<br />
stoff und Zucker meist Wodka, Tequila und Rum enthalten.<br />
Kauf und Konsum dieser Mischgetränke fallen zwar un-<br />
ter das Jugendschutzgesetz, Kritiker sehen aber Werbung<br />
und Design dieser auf Grund ihres süßen Geschmacks und<br />
fruchtigen Aromas harmlos anmutenden Trend-Getränke<br />
speziell auf Jugendliche abgestimmt. Die Untersuchung der<br />
stofflichen Beschaffenheit und der Kennzeichnung erga-<br />
ben in keinem Fall Anlass zur förmlichen Beanstandung.<br />
Soweit aber in der Werbung, auch im Internet, von Seiten<br />
der Hersteller versucht wird, gezielt Jugendliche anzuspre-<br />
chen und dadurch zum Alkoholkonsum zu verleiten, wird<br />
damit zu rechnen sein, dass Beanstandungen im Sinne der<br />
sogenannten EG-Basis-Verordnung Nr. 178 / 2002 erfolgen<br />
werden. Laut den ab 01.01.2005 geltenden Anforderun-<br />
gen des Art. 14 Abs. 4 dieser Verordnung sind nämlich bei<br />
der Entschei dung der Frage, ob ein Lebensmittel gesund-<br />
heitsschädlich ist oder nicht, auch die langfristigen Aus-<br />
wirkungen und die besondere Empfindlichkeit bestimmter<br />
Verbrauchergruppen zu berücksichtigen.<br />
Ethylcarbamat<br />
Nach wie vor stellen erhöhte Ethylcarbamat-Gehalte in<br />
Steinobstbränden ein Problem dar. Ethylcarbamat wird<br />
vom BgVV als Stoff mit gentoxischen und krebserregen-<br />
den Eigenschaften eingestuft und soll in Lebensmitteln so<br />
niedrig wie möglich gehalten werden. Die Beanstandungs-<br />
quoten liegen wie auch in den letzten beiden Jahren ver-<br />
gleichsweise hoch. <strong>2003</strong> mussten 30 % der untersuchten<br />
Proben (2002: 33 %; 2001: 39 %) wegen Überschreitung<br />
des technischen Grenzwertes von 0,8 mg / L beanstandet