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CVUAS JB 2003 Gesamtdokument

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34 CVUA Stuttgart Jahresbericht <strong>2003</strong><br />

[36] Bier<br />

Von 298 Proben waren 29 (10 %) zu beanstanden.<br />

Verbraucherbeschwerden<br />

Insgesamt wurden 8 Beschwerdeproben vorgelegt, von de-<br />

nen sich 5 als begründet erwiesen. Zum einen handelte es<br />

sich um original verschlossenes Flaschenbier, das Trübun-<br />

gen und Fehlgeschmack aufwies. In anderen Fällen ent-<br />

hielten Bierflaschen im Anbruch Verunreinigungen wie<br />

ein Laubblatt oder abgerissene Schnürsenkel-Reste. Die<br />

genaue Ursache von Kontaminationen dieser Art, ob etwa<br />

ein Fehler bei der Flaschenabfüllung oder eine nachträgli-<br />

che Manipulation beim Verbraucher vorliegt, kann selbst<br />

nach Kontrollen vor Ort im Betrieb oft nicht zweifelsfrei<br />

geklärt werden.<br />

Offen entnommene Biere aus Schankanlagen<br />

Der Hauptteil der 66 mikrobiologisch untersuchten Biere<br />

wurde aus offenen Schankanlagen entnommen. Zu bean-<br />

standen waren 8 (12 %). Dabei handelte es sich meist um<br />

Biere, die zum Teil erhebliche Keimgehalte, z. B. durch un-<br />

erwünschte Hefen und Escherichia coli, aufwiesen. Ursa-<br />

che der Keimbelastungen waren immer mangelhafte Reini-<br />

gung der Zapfhähne und Schlauchverbindungen. Nur durch<br />

regelmäßige gründliche Reinigung dieser mit dem Bier in<br />

Berührung kommenden Bedarfsgegenstände können der-<br />

artige Probleme vermieden werden. In einem Fall einer Ver-<br />

braucherbeschwerde war ein Pilsner deutlich getrübt und<br />

hatte einen unangenehmen Geschmacks- und Geruchs-<br />

fehler (Kloakengeruch). Als Ursache war der Bierschädling<br />

Pectinatus species, der zwar nicht als obligat pathogen<br />

einzustufen ist, aber doch die Qualität des befallenen Bie-<br />

res durch eine unerwünschte Trübung sowie Veränderung<br />

des Aromas bis zur Ungenießbarkeit beeinträchtigen kann.<br />

Pectinatus sp. weist auf Mängel in der Brauereihygiene hin<br />

und tritt fast ausschließlich im Flaschenbier auf. Die Keime<br />

werden möglicherweise über Luftströmungen und schmut-<br />

ziges Leergut in die Betriebe eingeschleppt.<br />

Kein Acrylamid in Bier<br />

Acrylamid, das sich im Tierversuch u. a. als krebserregend<br />

erwiesen hat, konnte in Bier nicht nachgewiesen werden.<br />

Als mögliche Kontaminationsquelle wurde das Malzdarren<br />

in Erwägung gezogen, da sich Acrylamid aus der Amino-<br />

säure Asparagin und reduzierenden Zuckern bei Erhitzung<br />

auf 110 °C und bei weitgehender Wasserfreiheit des Le-<br />

bensmittels bilden kann.<br />

[37] Spirituosen<br />

Von 181 Proben waren 74 (41 %) zu beanstanden.<br />

Kuriose Beschwerdeprobe<br />

Eine Probe „Obstwasser“, die aus Scherz einigen Gästen<br />

in einer Gaststätte vorgesetzt wurde, entpuppte sich als<br />

Frostschutzmittel-haltige Flüssigkeit. Die Gehalte an Iso-<br />

propanol und Ethylenglykol lagen im Prozentbereich. Der<br />

für ein Obstwasser deutlich fremdartige Geruch nach Iso-<br />

propanol hält aber vom Verzehr größerer Mengen ab. Die<br />

Probe wurde als verdorben beurteilt.<br />

Alcopops<br />

Bei den in jüngster Zeit zu Recht in den Brennpunkt der Me-<br />

dien und der Suchtforscher geratenen alkoholhaltigen Sze-<br />

negetränken handelt es sich um fertig gemixte Getränke in<br />

Flaschen, die als Hauptbestandteil neben Limonadengrund-<br />

stoff und Zucker meist Wodka, Tequila und Rum enthalten.<br />

Kauf und Konsum dieser Mischgetränke fallen zwar un-<br />

ter das Jugendschutzgesetz, Kritiker sehen aber Werbung<br />

und Design dieser auf Grund ihres süßen Geschmacks und<br />

fruchtigen Aromas harmlos anmutenden Trend-Getränke<br />

speziell auf Jugendliche abgestimmt. Die Untersuchung der<br />

stofflichen Beschaffenheit und der Kennzeichnung erga-<br />

ben in keinem Fall Anlass zur förmlichen Beanstandung.<br />

Soweit aber in der Werbung, auch im Internet, von Seiten<br />

der Hersteller versucht wird, gezielt Jugendliche anzuspre-<br />

chen und dadurch zum Alkoholkonsum zu verleiten, wird<br />

damit zu rechnen sein, dass Beanstandungen im Sinne der<br />

sogenannten EG-Basis-Verordnung Nr. 178 / 2002 erfolgen<br />

werden. Laut den ab 01.01.2005 geltenden Anforderun-<br />

gen des Art. 14 Abs. 4 dieser Verordnung sind nämlich bei<br />

der Entschei dung der Frage, ob ein Lebensmittel gesund-<br />

heitsschädlich ist oder nicht, auch die langfristigen Aus-<br />

wirkungen und die besondere Empfindlichkeit bestimmter<br />

Verbrauchergruppen zu berücksichtigen.<br />

Ethylcarbamat<br />

Nach wie vor stellen erhöhte Ethylcarbamat-Gehalte in<br />

Steinobstbränden ein Problem dar. Ethylcarbamat wird<br />

vom BgVV als Stoff mit gentoxischen und krebserregen-<br />

den Eigenschaften eingestuft und soll in Lebensmitteln so<br />

niedrig wie möglich gehalten werden. Die Beanstandungs-<br />

quoten liegen wie auch in den letzten beiden Jahren ver-<br />

gleichsweise hoch. <strong>2003</strong> mussten 30 % der untersuchten<br />

Proben (2002: 33 %; 2001: 39 %) wegen Überschreitung<br />

des technischen Grenzwertes von 0,8 mg / L beanstandet

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