CVUAS JB 2003 Gesamtdokument
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52 CVUA Stuttgart Jahresbericht <strong>2003</strong><br />
Mehrere Orangenölreiniger von Messen und Märkten<br />
wurden untersucht und geprüft, ob Verbraucher ausrei-<br />
chend über die Gefahren informiert werden. Ein Produkt<br />
bestand überwiegend aus Orangen- und Zitrusölen (82<br />
Gew. % Limonen) und beinhaltete aufgrund seiner chemi-<br />
schen Zusammensetzung und physikalischen Eigenschaften<br />
ein Aspirationsrisiko. Dieses Risiko war nicht mit dem Warn-<br />
hinweis R 65 „Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlu-<br />
cken Lungenschäden verursachen“ kenntlich gemacht. Au-<br />
ßerdem war das Behältnis nicht mit einem kindergesicher-<br />
ten Verschluss und ertastbaren Warnzeichen ausgestattet.<br />
Da der Orangenölreiniger geeignet war die Gesundheit zu<br />
schädigen, wurde er beanstandet und aus dem Verkehr<br />
gezogen. Das gleiche Produkt wurde mit unveränderter<br />
Aufmachung 2 Monate später auf einem Krämermarkt<br />
entdeckt und erneut beanstandet.<br />
Ein anderer Orangenreiniger mit einem Limonengehalt<br />
von ca. 70 Gew. % war hinsichtlich des Aspirationsrisikos<br />
rechtskonform gekennzeichnet und verpackt, die Gefahr<br />
einer Sensibilisierung durch den Bestandteil Limonen war in<br />
der Kennzeichnung jedoch noch nicht mit einem Warnhin-<br />
weis berücksichtigt. Limonen kommt in vielen ätherischen<br />
Ölen, hauptsächlich in Schalenölen von Orangen und Zitro-<br />
nen, als mengenmäßig wichtigster Bestandteil vor. Limonen<br />
(auch p-Mentha-1,8-dien) ist als Gefahrstoff innerhalb des<br />
europäischen Gemeinschaftsrechts in Anhang I der Richt-<br />
linie 67 / 548 / EWG aufgeführt und als reizend mit dem<br />
Symbol Xi und den Warnhinweisen für den Gesundheits-<br />
schutz: R10: Entzündlich, R38: Reizt die Haut, R43: Sensi-<br />
bilisierung durch Hautkontakt möglich, eingestuft. Der für<br />
Stoffe mit sensibilisierend wirkenden Eigenschaften festge-<br />
legte Konzentrationsgrenzwert in Zubereitungen beträgt<br />
1 %. Bei dem Orangenreiniger mit ca. 70 % Limonen war<br />
der Warnhinweis „R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt<br />
möglich“ obligatorisch.<br />
Weil in alternativen Reinigungsmitteln oft Orangenöle als<br />
Parfümierung oder als natürliche Lösungsmittel eingesetzt<br />
werden, wurde auch in anderen Produkten mit dem typi-<br />
schen Orangengeruch Limonen bestimmt. Ein Milbenrei-<br />
nigungsmittel für Heimtextilien wie Polster, Gardinen und<br />
Matratzen war mit Aussagen „für den gesunden Schlaf“,<br />
„vermindert das Allergierisiko“ beworben und enthielt 9<br />
Gew. % Limonen. Der obligatorische Warnhinweis R43:<br />
„Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich“ hätte der<br />
Werbeaussage kräftig widersprochen.<br />
Bei einem als Orange Pur Superkonzentrat bezeichneten<br />
Allzweckreiniger war Orangenöl als einziger Inhaltsstoff<br />
angegeben. Der Reiniger entpuppte sich als gelborange<br />
gefärbte Tensidlösung, Orangenölbestandteile wie Limo-<br />
nen waren nur in Spuren nachweisbar.<br />
Zur Beanstandung einer solchen Täuschung fehlen im Le-<br />
bensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz derzeit ver-<br />
bindliche Regelungen.<br />
Duftöle zur Wohnraumaromatisierung<br />
Im Herbst und in der Weihnachtszeit wurden nun schon<br />
im dritten Jahr Duftöle im Rahmen eines Projektes unter-<br />
sucht. Befunde aus den vergangenen beiden Jahren hat-<br />
ten gezeigt, dass gerade das Aspirationsrisiko nicht mit<br />
dem Warnhinweis R 65 „Gesundheitsschädlich: Kann beim<br />
Verschlucken Lungenschäden verursachen“ ausreichend<br />
kenntlich gemacht wurde und viele solcher Proben auch<br />
nicht mit einem kindergesicherten Verschluss und ertastba-<br />
ren Warnzeichen ausgestattet waren. Vor 3 Jahren fehlten<br />
noch bei 15 von 19 Proben (79 %) die Gefahrenkennzeich-<br />
nung und der wichtige Warnhinweis R 65. Im Jahr 2002<br />
waren 11 von 23 Proben (48 %) zu beanstanden und im<br />
Jahr <strong>2003</strong> sank die Beanstandungsquote hinsichtlich dieser<br />
Kennzeichnungsmerkmale auf 5 von 31 Proben (16 %).<br />
Probenzahl<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
Duftöle<br />
Gesamtzahl der Proben<br />
Proben ohne Warnung vor dem Aspirationsrisiko<br />
2001 2002 <strong>2003</strong><br />
Abb.: Beanstandungen von Duftölen