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Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

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<strong>Die</strong> Zusammenfassung meherer Freibeträge zu einem<br />

modifizierten Altersfreibetrag zeigt <strong>unter</strong>schiedliche<br />

Wirkung auf die Belastungsverläufe verschiedener Gruppen.<br />

Während dieser Freibetrag bei den Gruppen <strong>der</strong> Rentner, <strong>der</strong><br />

Pensionäre und <strong>der</strong> Arbeitnehmer in Wechselbeziehung zu<br />

an<strong>der</strong>en Maßnahmen steht, die nur als Ganzes betrachtet<br />

werden sollen, ist er bei den LV - Rentnern und den<br />

Selbständigen als einzige Größe zu sehen, die das nachgelagerte<br />

Verfahren mit sich bringt. Entsprechend dem<br />

Differenzbetrag zwischen dem modifizierten Altersfreibetrag<br />

und den zuvor gewährten Einzelfreibeträgen fallen die<br />

Verteilungswirkungen aus. <strong>Die</strong> Höhe <strong>der</strong> tatsächlichen<br />

Steuerersparnis ist das Produkt aus zusätzlicher Freibetragshöhe<br />

und marginalem Steuersatz. <strong>Die</strong> größsten<br />

Entlastungswirkungen erfahren die Personen, die durch die<br />

Erhöhung <strong>des</strong> absoluten Freibetragspotenials aus <strong>der</strong><br />

<strong>Besteuerung</strong> herausfallen ( vgl. Tabellen 15 a, 15 b ).<br />

Ansonsten än<strong>der</strong>t sich <strong>der</strong> Belastungsverlauf <strong>der</strong><br />

Selbständigen in <strong>der</strong> für absolute Freibeträge konstatierten<br />

Form. Für die Gruppe <strong>der</strong> LV - Rentner gestalten sich die<br />

Entlastungswirkungen umfangreicher.<br />

<strong>Die</strong> einkommensteuersenkende Wirkung <strong>des</strong> Ertragsanteilsverfahren<br />

wurde in den vorangegangenen Kapiteln bereits<br />

hinlänglich beschrieben. Der aus Gleichheitsgründen auch<br />

auf die Bezieher von LV - <strong>Renten</strong> anzuwendende modifizierte<br />

Altersfreibetrag, <strong>der</strong> um 6.080,-- DM höher liegt als die<br />

zuvor gewährten Abzugsbeträge, wirkt in Umkehrung <strong>des</strong><br />

Ertragsanteilverfahrens auf die <strong>Renten</strong>zahlungen<br />

entsprechend multiplikativ. <strong>Die</strong>s wird in Tabelle 15 a<br />

beson<strong>der</strong>s deutlich. Der um 25.333,-- DM/p.a. verzögerte<br />

<strong>Besteuerung</strong>sbeginn ist das Produkt aus reziprokem Ertragsanteil<br />

und zusätzlicher Freibetragshöhe. <strong>Die</strong>se Wirkung<br />

tritt in voller Höhe nur ein, soweit keine weiteren<br />

Einkünfte bezogen werden.<br />

<strong>Die</strong> augenscheinlich bestehende überdurchschnittliche<br />

Begünstigung <strong>der</strong> LV - Rentner ist nur gegeben, wenn man die<br />

Steuerersparnisse <strong>des</strong> nachgelagerten Verfahrens in Relation<br />

zur <strong>Renten</strong>zahlung setzt. Berücksichtigt man, daß die<br />

Beitragszahlungen aus voll versteuertem Einkommens- und<br />

Vermögensteilen erfolgten, so ergibt sich ein an<strong>der</strong>es Bild.<br />

<strong>Die</strong> steuerliche Belastung <strong>der</strong> zuvor unbesteuert gebliebenen<br />

Zinsanteile <strong>der</strong> <strong>Renten</strong>zahlung ( Ertragsanteil ) entspricht<br />

nahezu <strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Alterseinkünfte, wie Tabelle 15 a<br />

belegt.<br />

<strong>Die</strong>s stellt insoweit einen Fortschritt in Richtung <strong>einer</strong><br />

gleichmäßigen <strong>Besteuerung</strong> dar, als diese Situation gegenwärtig<br />

nicht gegeben ist. ( Siehe Tabelle 5, Seite 30 )<br />

<strong>Die</strong> zusätzlichen Belastungswirkungen, denen die Sozialversicherungsrentner<br />

durch das nachgelagerte Verfahren<br />

ausgesetzt werden, sind aufgrund <strong>der</strong> vorangegangenen<br />

detailierten Betrachtung bekannt und bedürfen von daher<br />

k<strong>einer</strong> weiteren Diskussion.

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