Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
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<strong>Die</strong> Zusammenfassung meherer Freibeträge zu einem<br />
modifizierten Altersfreibetrag zeigt <strong>unter</strong>schiedliche<br />
Wirkung auf die Belastungsverläufe verschiedener Gruppen.<br />
Während dieser Freibetrag bei den Gruppen <strong>der</strong> Rentner, <strong>der</strong><br />
Pensionäre und <strong>der</strong> Arbeitnehmer in Wechselbeziehung zu<br />
an<strong>der</strong>en Maßnahmen steht, die nur als Ganzes betrachtet<br />
werden sollen, ist er bei den LV - Rentnern und den<br />
Selbständigen als einzige Größe zu sehen, die das nachgelagerte<br />
Verfahren mit sich bringt. Entsprechend dem<br />
Differenzbetrag zwischen dem modifizierten Altersfreibetrag<br />
und den zuvor gewährten Einzelfreibeträgen fallen die<br />
Verteilungswirkungen aus. <strong>Die</strong> Höhe <strong>der</strong> tatsächlichen<br />
Steuerersparnis ist das Produkt aus zusätzlicher Freibetragshöhe<br />
und marginalem Steuersatz. <strong>Die</strong> größsten<br />
Entlastungswirkungen erfahren die Personen, die durch die<br />
Erhöhung <strong>des</strong> absoluten Freibetragspotenials aus <strong>der</strong><br />
<strong>Besteuerung</strong> herausfallen ( vgl. Tabellen 15 a, 15 b ).<br />
Ansonsten än<strong>der</strong>t sich <strong>der</strong> Belastungsverlauf <strong>der</strong><br />
Selbständigen in <strong>der</strong> für absolute Freibeträge konstatierten<br />
Form. Für die Gruppe <strong>der</strong> LV - Rentner gestalten sich die<br />
Entlastungswirkungen umfangreicher.<br />
<strong>Die</strong> einkommensteuersenkende Wirkung <strong>des</strong> Ertragsanteilsverfahren<br />
wurde in den vorangegangenen Kapiteln bereits<br />
hinlänglich beschrieben. Der aus Gleichheitsgründen auch<br />
auf die Bezieher von LV - <strong>Renten</strong> anzuwendende modifizierte<br />
Altersfreibetrag, <strong>der</strong> um 6.080,-- DM höher liegt als die<br />
zuvor gewährten Abzugsbeträge, wirkt in Umkehrung <strong>des</strong><br />
Ertragsanteilverfahrens auf die <strong>Renten</strong>zahlungen<br />
entsprechend multiplikativ. <strong>Die</strong>s wird in Tabelle 15 a<br />
beson<strong>der</strong>s deutlich. Der um 25.333,-- DM/p.a. verzögerte<br />
<strong>Besteuerung</strong>sbeginn ist das Produkt aus reziprokem Ertragsanteil<br />
und zusätzlicher Freibetragshöhe. <strong>Die</strong>se Wirkung<br />
tritt in voller Höhe nur ein, soweit keine weiteren<br />
Einkünfte bezogen werden.<br />
<strong>Die</strong> augenscheinlich bestehende überdurchschnittliche<br />
Begünstigung <strong>der</strong> LV - Rentner ist nur gegeben, wenn man die<br />
Steuerersparnisse <strong>des</strong> nachgelagerten Verfahrens in Relation<br />
zur <strong>Renten</strong>zahlung setzt. Berücksichtigt man, daß die<br />
Beitragszahlungen aus voll versteuertem Einkommens- und<br />
Vermögensteilen erfolgten, so ergibt sich ein an<strong>der</strong>es Bild.<br />
<strong>Die</strong> steuerliche Belastung <strong>der</strong> zuvor unbesteuert gebliebenen<br />
Zinsanteile <strong>der</strong> <strong>Renten</strong>zahlung ( Ertragsanteil ) entspricht<br />
nahezu <strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Alterseinkünfte, wie Tabelle 15 a<br />
belegt.<br />
<strong>Die</strong>s stellt insoweit einen Fortschritt in Richtung <strong>einer</strong><br />
gleichmäßigen <strong>Besteuerung</strong> dar, als diese Situation gegenwärtig<br />
nicht gegeben ist. ( Siehe Tabelle 5, Seite 30 )<br />
<strong>Die</strong> zusätzlichen Belastungswirkungen, denen die Sozialversicherungsrentner<br />
durch das nachgelagerte Verfahren<br />
ausgesetzt werden, sind aufgrund <strong>der</strong> vorangegangenen<br />
detailierten Betrachtung bekannt und bedürfen von daher<br />
k<strong>einer</strong> weiteren Diskussion.