Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
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auch verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber. Eine Verletzung<br />
in <strong>der</strong> Gleichmäßigkeit <strong>der</strong> <strong>Besteuerung</strong> verschiedener<br />
Alterseinkünfte wird vor allem am Beispiel <strong>des</strong><br />
Quasi - Splittings eindrucksvoll deutlich. Aber auch im<br />
Vergleich <strong>der</strong> Steuerbelastung von Pensionären und SV -<br />
Rentnern werden Begünstigungen <strong>der</strong> <strong>Renten</strong>bezieher vermutet,<br />
wie <strong>der</strong> Beschluß <strong>des</strong> BVG belegt.<br />
Alle Maßnahmen <strong>des</strong> Gesetzgebers, diesen Ungleichheiten<br />
entgegenzutreten, führen jedoch dazu, daß sich die<br />
Belastungsdifferenzen <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en durch die Vorschrift <strong>des</strong><br />
§ 22 EStG erfaßten Leibrenten zu den <strong>Renten</strong> <strong>der</strong> GRV, aber<br />
auch zu den übrigen Alterseinkünften vergrößern ( vgl.<br />
Tabelle 6; Seite 34 ).<br />
<strong>Die</strong> Anwendung <strong>des</strong> § 22 EStG wirkt sich für die Bezieher von<br />
Sozialversicherungsrenten umso günstiger aus, je höher die<br />
jährlichen <strong>Renten</strong>steigerungsrate liegt. 1 Tarifanpassungen,<br />
die u.a. eine Erhöhung <strong>des</strong> Grundfreibetrags vorsehen,<br />
begünstigen die Rentner <strong>der</strong> GRV mehr als die übrigen<br />
Steuerpflichtigen. Ursache hierfür sind die sich mit<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>einer</strong> Basisgröße ergebenden Mulitiplikativwirkungen,<br />
die Resultate bestehen<strong>der</strong> Ungleichmäßigkeiten<br />
sind.<br />
Darüber hinaus ergeben sich verteilungspolitische Vorteile<br />
für all die Steuerpflichtigen, die kumulierte Alterseinkünfte<br />
beziehen. Neben <strong>der</strong> systematisch fragwürdigen<br />
kumulierten Inanspruchnahme von Leibrentenbesteuerung und<br />
Freibeträgen nach § 19 Abs. 2 und § 24 a EStG, ergibt sich<br />
hieraus eine vermin<strong>der</strong>te Bemessungsgrundlage, die <strong>unter</strong><br />
Zugrundelegung eines progressiven Tarifs wie<strong>der</strong>um zu einem<br />
vermin<strong>der</strong>ten Grenzsteuersatz führt. <strong>Die</strong>s ist noch<br />
bedenklicher wenn man <strong>unter</strong>stellt, daß die benannten Freibeträge<br />
ausschließlich zur Abmil<strong>der</strong>ung entstandener<br />
Ungleichheiten eingeführt wurden. <strong>Die</strong> Kumulation von<br />
Altersentlastungsbetrag bzw. Versorgungs - Freibetrag und<br />
Leibrentenbesteuerung <strong>des</strong> § 22 EStG für <strong>Renten</strong> <strong>der</strong> GRV<br />
führt dazu, daß sich die oben dargestellten Ungleichheiten<br />
um den multiplikativen Wert <strong>der</strong> in Anspruch genommenen<br />
kumulierten Freibeträge erhöht. <strong>Die</strong>s führt zu erheblichen<br />
Begünstigungen, da sich die Wirkung eines vermin<strong>der</strong>ten<br />
Grenzsteuersatzes mit steigen<strong>der</strong> Bemessungsgrundlage<br />
vervielfacht.<br />
In ähnlicher Weise wirken die Begünstigungen <strong>der</strong> Sozialversicherungsrentner<br />
über den Maßcharakter <strong>der</strong> Einkommensteuer<br />
auf an<strong>der</strong>e Steuerarten ( z.B. Kirchensteuer ) und<br />
die Sozialtransfers ( z.B. BaföG ).<br />
1 Siehe Brümmerhoff,D., <strong>Die</strong> Einkommensbesteuerung <strong>der</strong><br />
Sozialversicherungsrenten, in : StuW, 56<br />
Jg.,1979, Seite 225