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Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

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auch verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber. Eine Verletzung<br />

in <strong>der</strong> Gleichmäßigkeit <strong>der</strong> <strong>Besteuerung</strong> verschiedener<br />

Alterseinkünfte wird vor allem am Beispiel <strong>des</strong><br />

Quasi - Splittings eindrucksvoll deutlich. Aber auch im<br />

Vergleich <strong>der</strong> Steuerbelastung von Pensionären und SV -<br />

Rentnern werden Begünstigungen <strong>der</strong> <strong>Renten</strong>bezieher vermutet,<br />

wie <strong>der</strong> Beschluß <strong>des</strong> BVG belegt.<br />

Alle Maßnahmen <strong>des</strong> Gesetzgebers, diesen Ungleichheiten<br />

entgegenzutreten, führen jedoch dazu, daß sich die<br />

Belastungsdifferenzen <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en durch die Vorschrift <strong>des</strong><br />

§ 22 EStG erfaßten Leibrenten zu den <strong>Renten</strong> <strong>der</strong> GRV, aber<br />

auch zu den übrigen Alterseinkünften vergrößern ( vgl.<br />

Tabelle 6; Seite 34 ).<br />

<strong>Die</strong> Anwendung <strong>des</strong> § 22 EStG wirkt sich für die Bezieher von<br />

Sozialversicherungsrenten umso günstiger aus, je höher die<br />

jährlichen <strong>Renten</strong>steigerungsrate liegt. 1 Tarifanpassungen,<br />

die u.a. eine Erhöhung <strong>des</strong> Grundfreibetrags vorsehen,<br />

begünstigen die Rentner <strong>der</strong> GRV mehr als die übrigen<br />

Steuerpflichtigen. Ursache hierfür sind die sich mit<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>einer</strong> Basisgröße ergebenden Mulitiplikativwirkungen,<br />

die Resultate bestehen<strong>der</strong> Ungleichmäßigkeiten<br />

sind.<br />

Darüber hinaus ergeben sich verteilungspolitische Vorteile<br />

für all die Steuerpflichtigen, die kumulierte Alterseinkünfte<br />

beziehen. Neben <strong>der</strong> systematisch fragwürdigen<br />

kumulierten Inanspruchnahme von Leibrentenbesteuerung und<br />

Freibeträgen nach § 19 Abs. 2 und § 24 a EStG, ergibt sich<br />

hieraus eine vermin<strong>der</strong>te Bemessungsgrundlage, die <strong>unter</strong><br />

Zugrundelegung eines progressiven Tarifs wie<strong>der</strong>um zu einem<br />

vermin<strong>der</strong>ten Grenzsteuersatz führt. <strong>Die</strong>s ist noch<br />

bedenklicher wenn man <strong>unter</strong>stellt, daß die benannten Freibeträge<br />

ausschließlich zur Abmil<strong>der</strong>ung entstandener<br />

Ungleichheiten eingeführt wurden. <strong>Die</strong> Kumulation von<br />

Altersentlastungsbetrag bzw. Versorgungs - Freibetrag und<br />

Leibrentenbesteuerung <strong>des</strong> § 22 EStG für <strong>Renten</strong> <strong>der</strong> GRV<br />

führt dazu, daß sich die oben dargestellten Ungleichheiten<br />

um den multiplikativen Wert <strong>der</strong> in Anspruch genommenen<br />

kumulierten Freibeträge erhöht. <strong>Die</strong>s führt zu erheblichen<br />

Begünstigungen, da sich die Wirkung eines vermin<strong>der</strong>ten<br />

Grenzsteuersatzes mit steigen<strong>der</strong> Bemessungsgrundlage<br />

vervielfacht.<br />

In ähnlicher Weise wirken die Begünstigungen <strong>der</strong> Sozialversicherungsrentner<br />

über den Maßcharakter <strong>der</strong> Einkommensteuer<br />

auf an<strong>der</strong>e Steuerarten ( z.B. Kirchensteuer ) und<br />

die Sozialtransfers ( z.B. BaföG ).<br />

1 Siehe Brümmerhoff,D., <strong>Die</strong> Einkommensbesteuerung <strong>der</strong><br />

Sozialversicherungsrenten, in : StuW, 56<br />

Jg.,1979, Seite 225

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