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Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

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146<br />

7.4 Ausbau <strong>der</strong> bestehenden Finanzbeziehungen<br />

( Bun<strong>des</strong>zuschuß )<br />

Wie die Darstellung <strong>der</strong> vorangegangenen Abschnitte zeigt,<br />

sind es vor allem verfassungsrechtliche und politische<br />

Bedenken, die <strong>einer</strong> direkten Weiterleitung evtl. Steuermehreinnahmen<br />

an die GRV entgegenstehen. Darüber hinaus<br />

schränken verwaltungstechnische Restriktionen wie etwa die<br />

Unmöglichkeit <strong>einer</strong> Isolierung <strong>des</strong> <strong>Renten</strong>anteils am Steueraufkommen<br />

ein solches Vorgehen weiter ein. Ableitend<br />

hieraus empfiehlt es sich, die bereits bestehende verfassungskonforme<br />

Finanzbeziehung <strong>des</strong> Staates zur GRV<br />

( Bun<strong>des</strong>zuschuß ) auszubauen. Der staatliche Zuschuß zur<br />

RV, <strong>der</strong> seine rechtliche Grundlage in dem Art. 120 Abs. 1<br />

GG und den §§ 1389 RVO bzw. 116 AVG findet, hat eine lange<br />

Tradition, die sich bis zur Einführung <strong>der</strong> Invalidenversorgung<br />

im Jahre 1891 zurückverfolgen läßt. 1 In<br />

wissenschaftlichen wie auch politischen Kreisen besteht<br />

seit langem Einigkeit darüber, daß eine <strong>Reform</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>zuschusses<br />

( BZ ) überfällig ist. 2 <strong>Die</strong> angemessene Höhe <strong>des</strong><br />

BZ zu bestimmen ist dabei eher ein politisches wie ein<br />

rechtliches Problem.<br />

<strong>Die</strong> folgende Betrachtung wendet sich <strong>der</strong> Frage zu, inwieweit<br />

eine verän<strong>der</strong>te <strong>Renten</strong>besteuerung in Einklang mit<br />

<strong>einer</strong> <strong>Reform</strong> <strong>des</strong> BZ zu bringen ist. Stand zu Bismarcks<br />

Zeiten noch die Absicht im Vor<strong>der</strong>grund, die Versicherten<br />

stärker an den Staat zu binden, so wich diese Zuschußbegründung<br />

bald <strong>der</strong>, ein Ausgleich für versicherungsfremde<br />

Leistungen zu sein. 3 Mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> dynamischen<br />

Rente im Jahre 1957 wurde <strong>der</strong> BZ als Ersatz <strong>der</strong> RV-Ausgaben<br />

proklamiert, die nicht Leistungen <strong>der</strong> Alterssicherung sind<br />

( § 1389 RVO ).<br />

<strong>Die</strong>se rechtliche Definition reicht jedoch nicht aus, den<br />

quantitativen Umfang <strong>des</strong> BZ zu bestimmen, da eine<br />

eindeutige Designation <strong>der</strong> sozialversicherungstypischen<br />

Leistungen nicht möglich ist. Unabhängig von dieser Frage<br />

wird die Höhe <strong>des</strong> <strong>der</strong>zeitigen BZ im Absatz 2 <strong>der</strong> §§ 1389<br />

RVO und 116 AVG bestimmt. Seine Höhe ist in fester Relation<br />

zur allgemeinen Bemessungsgrundlage festgelegt und somit<br />

entsprechend <strong>der</strong> Einkommensentwicklung <strong>der</strong> Versicherten<br />

dynamisiert. Als Folge dieses Fortschreibungsmaßstabes, <strong>der</strong><br />

in keinster Weise den Finanzbedarf <strong>der</strong> RV - Träger<br />

berücksichtigt, ergab sich im Laufe <strong>der</strong> Jahre eine an den<br />

Ausgaben gemessene relative Kürzung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>zuschusses.<br />

Betrug dieses Verhältnis im Jahr <strong>der</strong> erstmaligen Anwendung<br />

( 1957 ) noch 31,8 % <strong>der</strong> <strong>Renten</strong>ausgaben, so sank es bis<br />

1986 auf 17,8 % ab. 4 Unter Beachtung dieser Entwicklung<br />

1 Siehe Mackscheidt, K., a.a.O., Seite 157<br />

2 Siehe Rürup, B., <strong>Die</strong> Bedeutung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>zuschußes zur<br />

gesetzlichen <strong>Renten</strong>versicherung,<br />

in : Wirtschaftsdienst, 66 Jg., 1986, Seite 171<br />

3 Siehe Mackscheidt, K., a.a.O., Seite 171<br />

4 Siehe Rürup, B., a.a.O., Seite 459

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