Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
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146<br />
7.4 Ausbau <strong>der</strong> bestehenden Finanzbeziehungen<br />
( Bun<strong>des</strong>zuschuß )<br />
Wie die Darstellung <strong>der</strong> vorangegangenen Abschnitte zeigt,<br />
sind es vor allem verfassungsrechtliche und politische<br />
Bedenken, die <strong>einer</strong> direkten Weiterleitung evtl. Steuermehreinnahmen<br />
an die GRV entgegenstehen. Darüber hinaus<br />
schränken verwaltungstechnische Restriktionen wie etwa die<br />
Unmöglichkeit <strong>einer</strong> Isolierung <strong>des</strong> <strong>Renten</strong>anteils am Steueraufkommen<br />
ein solches Vorgehen weiter ein. Ableitend<br />
hieraus empfiehlt es sich, die bereits bestehende verfassungskonforme<br />
Finanzbeziehung <strong>des</strong> Staates zur GRV<br />
( Bun<strong>des</strong>zuschuß ) auszubauen. Der staatliche Zuschuß zur<br />
RV, <strong>der</strong> seine rechtliche Grundlage in dem Art. 120 Abs. 1<br />
GG und den §§ 1389 RVO bzw. 116 AVG findet, hat eine lange<br />
Tradition, die sich bis zur Einführung <strong>der</strong> Invalidenversorgung<br />
im Jahre 1891 zurückverfolgen läßt. 1 In<br />
wissenschaftlichen wie auch politischen Kreisen besteht<br />
seit langem Einigkeit darüber, daß eine <strong>Reform</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>zuschusses<br />
( BZ ) überfällig ist. 2 <strong>Die</strong> angemessene Höhe <strong>des</strong><br />
BZ zu bestimmen ist dabei eher ein politisches wie ein<br />
rechtliches Problem.<br />
<strong>Die</strong> folgende Betrachtung wendet sich <strong>der</strong> Frage zu, inwieweit<br />
eine verän<strong>der</strong>te <strong>Renten</strong>besteuerung in Einklang mit<br />
<strong>einer</strong> <strong>Reform</strong> <strong>des</strong> BZ zu bringen ist. Stand zu Bismarcks<br />
Zeiten noch die Absicht im Vor<strong>der</strong>grund, die Versicherten<br />
stärker an den Staat zu binden, so wich diese Zuschußbegründung<br />
bald <strong>der</strong>, ein Ausgleich für versicherungsfremde<br />
Leistungen zu sein. 3 Mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> dynamischen<br />
Rente im Jahre 1957 wurde <strong>der</strong> BZ als Ersatz <strong>der</strong> RV-Ausgaben<br />
proklamiert, die nicht Leistungen <strong>der</strong> Alterssicherung sind<br />
( § 1389 RVO ).<br />
<strong>Die</strong>se rechtliche Definition reicht jedoch nicht aus, den<br />
quantitativen Umfang <strong>des</strong> BZ zu bestimmen, da eine<br />
eindeutige Designation <strong>der</strong> sozialversicherungstypischen<br />
Leistungen nicht möglich ist. Unabhängig von dieser Frage<br />
wird die Höhe <strong>des</strong> <strong>der</strong>zeitigen BZ im Absatz 2 <strong>der</strong> §§ 1389<br />
RVO und 116 AVG bestimmt. Seine Höhe ist in fester Relation<br />
zur allgemeinen Bemessungsgrundlage festgelegt und somit<br />
entsprechend <strong>der</strong> Einkommensentwicklung <strong>der</strong> Versicherten<br />
dynamisiert. Als Folge dieses Fortschreibungsmaßstabes, <strong>der</strong><br />
in keinster Weise den Finanzbedarf <strong>der</strong> RV - Träger<br />
berücksichtigt, ergab sich im Laufe <strong>der</strong> Jahre eine an den<br />
Ausgaben gemessene relative Kürzung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>zuschusses.<br />
Betrug dieses Verhältnis im Jahr <strong>der</strong> erstmaligen Anwendung<br />
( 1957 ) noch 31,8 % <strong>der</strong> <strong>Renten</strong>ausgaben, so sank es bis<br />
1986 auf 17,8 % ab. 4 Unter Beachtung dieser Entwicklung<br />
1 Siehe Mackscheidt, K., a.a.O., Seite 157<br />
2 Siehe Rürup, B., <strong>Die</strong> Bedeutung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>zuschußes zur<br />
gesetzlichen <strong>Renten</strong>versicherung,<br />
in : Wirtschaftsdienst, 66 Jg., 1986, Seite 171<br />
3 Siehe Mackscheidt, K., a.a.O., Seite 171<br />
4 Siehe Rürup, B., a.a.O., Seite 459