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Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

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9. Abschließende Bemerkungen<br />

<strong>Die</strong> Solidargemeinschaft <strong>der</strong> <strong>Renten</strong>versicherung hat ihre<br />

Grenzen erreicht. <strong>Die</strong> Anzahl <strong>der</strong>er, die aus dem "Topf"<br />

schöpfen, ist steigend, während die Zahl <strong>der</strong>jenigen, die<br />

diesen durch ihre Beitragszahlungen füllen, sich rückläufig<br />

entwickelt. Beitragsatzerhöhungen und an<strong>der</strong>e diskretionäre<br />

Maßnahmen sind die deutlichen Beweise dafür, daß sich das<br />

System <strong>der</strong> <strong>sozialen</strong> <strong>Sicherung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Reform</strong> <strong>unter</strong>ziehen muß,<br />

um auch in Zukunft bestehen zu können. <strong>Die</strong>s kommt auch in<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Diskussion zum Ausdruck. Schlagworte wie<br />

etwa die Einführung <strong>einer</strong> Maschinenabgabe, werden in den<br />

Medien stets im Hinblick auf eine Sozialversicherungsreform<br />

genannt.<br />

Wenig öffentliche Beachtung fand bisher die Überlegung,<br />

durch eine verän<strong>der</strong>te <strong>Renten</strong>besteuerung positiv auf die<br />

Kassen <strong>der</strong> <strong>Renten</strong>versicherungsträger zu wirken. <strong>Die</strong>se<br />

Lösung bietet sich insoweit an, als eine <strong>Reform</strong> in <strong>der</strong><br />

<strong>Besteuerung</strong> von Alterseinkünften unerläßlich erscheint. <strong>Die</strong><br />

gegenwärtig praktizierte einkommensteuerliche Behandlung<br />

<strong>der</strong> Alterseinkünfte steht vor allem dem Gerechtigkeitspostulat<br />

entgegen. <strong>Die</strong> systematisch unbegründete Bevorteilung<br />

<strong>der</strong> SV - Rentner hat zu starken Verzerrungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> steuerlichen Belastung verschiedener Alterseinkünfte<br />

geführt. <strong>Die</strong>se fallen vor allem zu Lasten <strong>der</strong><br />

Kapitalversicherungs- und zu Gunsten <strong>der</strong> Sozialversicherungsrentner<br />

aus. <strong>Die</strong> Ergebnisse <strong>einer</strong> empirischen<br />

Untersuchung erbrachten, daß die Befragten den Steuerabgaben<br />

generell positiver gegenüberstehen als den Sozialversicherungsbeiträgen.<br />

<strong>Die</strong>ses Stimmungsbild läßt eine<br />

engere Verknüpfung von <strong>Renten</strong>besteuerung und <strong>Renten</strong>finanzierung<br />

ebenfalls nicht ungeeignet erscheinen.<br />

<strong>Die</strong> vorliegende Arbeit hat ergeben, daß <strong>einer</strong> direkten<br />

Beteiligung <strong>der</strong> RV - Träger am Steueraufkommen verfassungsrechtliche<br />

und institutionelle Hemmnisse entgegenstehen.<br />

Einzig die indirekten Finanzbeziehungen ermöglichen es, die<br />

finanzielle Situation <strong>der</strong> GRV durch eine verän<strong>der</strong>te<br />

<strong>Besteuerung</strong> positiv zu bestimmen. Dabei sollte dem Ausbau<br />

<strong>der</strong> bestehenden Beziehungen zwischen dem Bund und den<br />

Trägern <strong>der</strong> GRV <strong>der</strong> Vorzug gegeben werden. Eine <strong>Reform</strong> in<br />

<strong>der</strong> Bemessung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>zuschusses ist bereits seit langem<br />

überfällig. Historische und sozialversicherungsrechtliche<br />

Definitionen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>zuschusses knüpfen an den<br />

sogenannten "sozialversicherungsfremden Leistungen" als<br />

Bemessungsgrundlage an. In <strong>der</strong> Praxis üben diese<br />

Leistungen, wie auch <strong>der</strong> Finanzbedarf <strong>der</strong> RV - Träger,<br />

keine Wirkung auf die Höhe <strong>des</strong> BZ aus. <strong>Die</strong> Bestimmung <strong>der</strong><br />

versicherungsfremden Leistungen fällt im übrigen auch<br />

schwer, da es keine einwandfreie Definition und<br />

Quantifizierung dieser Ausgaben gibt. Der Sozialbeirat<br />

empfiehlt, den Anteil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>zuschusses auf 30 % <strong>des</strong><br />

Ausgabevolumens <strong>der</strong> GRV anzuheben und diesen konstant zu

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