Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
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9. Abschließende Bemerkungen<br />
<strong>Die</strong> Solidargemeinschaft <strong>der</strong> <strong>Renten</strong>versicherung hat ihre<br />
Grenzen erreicht. <strong>Die</strong> Anzahl <strong>der</strong>er, die aus dem "Topf"<br />
schöpfen, ist steigend, während die Zahl <strong>der</strong>jenigen, die<br />
diesen durch ihre Beitragszahlungen füllen, sich rückläufig<br />
entwickelt. Beitragsatzerhöhungen und an<strong>der</strong>e diskretionäre<br />
Maßnahmen sind die deutlichen Beweise dafür, daß sich das<br />
System <strong>der</strong> <strong>sozialen</strong> <strong>Sicherung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Reform</strong> <strong>unter</strong>ziehen muß,<br />
um auch in Zukunft bestehen zu können. <strong>Die</strong>s kommt auch in<br />
<strong>der</strong> öffentlichen Diskussion zum Ausdruck. Schlagworte wie<br />
etwa die Einführung <strong>einer</strong> Maschinenabgabe, werden in den<br />
Medien stets im Hinblick auf eine Sozialversicherungsreform<br />
genannt.<br />
Wenig öffentliche Beachtung fand bisher die Überlegung,<br />
durch eine verän<strong>der</strong>te <strong>Renten</strong>besteuerung positiv auf die<br />
Kassen <strong>der</strong> <strong>Renten</strong>versicherungsträger zu wirken. <strong>Die</strong>se<br />
Lösung bietet sich insoweit an, als eine <strong>Reform</strong> in <strong>der</strong><br />
<strong>Besteuerung</strong> von Alterseinkünften unerläßlich erscheint. <strong>Die</strong><br />
gegenwärtig praktizierte einkommensteuerliche Behandlung<br />
<strong>der</strong> Alterseinkünfte steht vor allem dem Gerechtigkeitspostulat<br />
entgegen. <strong>Die</strong> systematisch unbegründete Bevorteilung<br />
<strong>der</strong> SV - Rentner hat zu starken Verzerrungen<br />
innerhalb <strong>der</strong> steuerlichen Belastung verschiedener Alterseinkünfte<br />
geführt. <strong>Die</strong>se fallen vor allem zu Lasten <strong>der</strong><br />
Kapitalversicherungs- und zu Gunsten <strong>der</strong> Sozialversicherungsrentner<br />
aus. <strong>Die</strong> Ergebnisse <strong>einer</strong> empirischen<br />
Untersuchung erbrachten, daß die Befragten den Steuerabgaben<br />
generell positiver gegenüberstehen als den Sozialversicherungsbeiträgen.<br />
<strong>Die</strong>ses Stimmungsbild läßt eine<br />
engere Verknüpfung von <strong>Renten</strong>besteuerung und <strong>Renten</strong>finanzierung<br />
ebenfalls nicht ungeeignet erscheinen.<br />
<strong>Die</strong> vorliegende Arbeit hat ergeben, daß <strong>einer</strong> direkten<br />
Beteiligung <strong>der</strong> RV - Träger am Steueraufkommen verfassungsrechtliche<br />
und institutionelle Hemmnisse entgegenstehen.<br />
Einzig die indirekten Finanzbeziehungen ermöglichen es, die<br />
finanzielle Situation <strong>der</strong> GRV durch eine verän<strong>der</strong>te<br />
<strong>Besteuerung</strong> positiv zu bestimmen. Dabei sollte dem Ausbau<br />
<strong>der</strong> bestehenden Beziehungen zwischen dem Bund und den<br />
Trägern <strong>der</strong> GRV <strong>der</strong> Vorzug gegeben werden. Eine <strong>Reform</strong> in<br />
<strong>der</strong> Bemessung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>zuschusses ist bereits seit langem<br />
überfällig. Historische und sozialversicherungsrechtliche<br />
Definitionen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>zuschusses knüpfen an den<br />
sogenannten "sozialversicherungsfremden Leistungen" als<br />
Bemessungsgrundlage an. In <strong>der</strong> Praxis üben diese<br />
Leistungen, wie auch <strong>der</strong> Finanzbedarf <strong>der</strong> RV - Träger,<br />
keine Wirkung auf die Höhe <strong>des</strong> BZ aus. <strong>Die</strong> Bestimmung <strong>der</strong><br />
versicherungsfremden Leistungen fällt im übrigen auch<br />
schwer, da es keine einwandfreie Definition und<br />
Quantifizierung dieser Ausgaben gibt. Der Sozialbeirat<br />
empfiehlt, den Anteil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>zuschusses auf 30 % <strong>des</strong><br />
Ausgabevolumens <strong>der</strong> GRV anzuheben und diesen konstant zu