12.02.2018 Aufrufe

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

148<br />

an <strong>der</strong> Umsatzsteuer, dürfte aus politischen Gründen nicht<br />

möglich sein. <strong>Die</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> sogenannten "großen<br />

Steuerreform" sowie <strong>der</strong> Wegfall einiger Bagatellsteuern,<br />

haben den Finanzbedarf <strong>der</strong> <strong>unter</strong>en Gebietskörperschaften so<br />

vergrößert, daß eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Finanzausgleichsbeziehungen<br />

zum Vorteil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> politisch nicht<br />

durchführbar erscheint. Zum gleichen Ergebnis muß folglich<br />

auch die Möglichkeit führen, eine direkte Finanzbeziehung<br />

zwischen <strong>der</strong> GRV und den Län<strong>der</strong>n zu schaffen. 1<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, daß die Schaffung <strong>einer</strong><br />

direkten finanziellen Beziehung zwischen GRV und<br />

verän<strong>der</strong>ter <strong>Renten</strong>besteuerung nicht möglich ist. Verfassungsrechtliche,<br />

aber auch verfahrenstechnische Gründe<br />

stehen dem entgegen. Nur die beiden indirekt wirkenden<br />

Möglichkeiten <strong>der</strong> protektionierten Vorteilswegnahme und <strong>der</strong><br />

Erhöhung <strong>des</strong> BZ erlauben es, die finanzielle Situation <strong>der</strong><br />

RV - Träger positiv zu bestimmen. Dabei ist die verän<strong>der</strong>te<br />

<strong>Besteuerung</strong> im letztgenannten Fall ausschließlich als<br />

Konsolidierungsposten zu werten, <strong>der</strong> eine seit langem<br />

gefor<strong>der</strong>te Maßnahme <strong>unter</strong>stützt.<br />

Beide Konzepte reichen bei weitem nicht aus, die<br />

finanziellen Probleme <strong>der</strong> GRV langfristig zu lösen. Sie<br />

mil<strong>der</strong>n die <strong>Renten</strong>problematik nur partiell und können<br />

<strong>des</strong>halb nur als Teil <strong>einer</strong> umfassenden Strukturreform<br />

gesehen werden.<br />

Dabei bleibt <strong>der</strong> Einsatz <strong>der</strong> protektionierten Vorteilswegnahme<br />

umstritten, da das mit negativen distributiven<br />

Folgen verbunden ist. Was somit bleibt, ist die verstärkte<br />

For<strong>der</strong>ung nach <strong>einer</strong> <strong>Reform</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>zuschusses. Ob diese<br />

zum Teil durch eine verän<strong>der</strong>te Alterseinkunftsbesteuerung<br />

finanziert werden kann, bleibt offen, da die Entscheidung<br />

über die Art <strong>des</strong> <strong>Besteuerung</strong>smodells unabhängig dieser<br />

Frage erfolgen muß.<br />

1 Siehe Mackscheidt, K., a.a.O., Seite 194 ff

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!