Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
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an <strong>der</strong> Umsatzsteuer, dürfte aus politischen Gründen nicht<br />
möglich sein. <strong>Die</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> sogenannten "großen<br />
Steuerreform" sowie <strong>der</strong> Wegfall einiger Bagatellsteuern,<br />
haben den Finanzbedarf <strong>der</strong> <strong>unter</strong>en Gebietskörperschaften so<br />
vergrößert, daß eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Finanzausgleichsbeziehungen<br />
zum Vorteil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> politisch nicht<br />
durchführbar erscheint. Zum gleichen Ergebnis muß folglich<br />
auch die Möglichkeit führen, eine direkte Finanzbeziehung<br />
zwischen <strong>der</strong> GRV und den Län<strong>der</strong>n zu schaffen. 1<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, daß die Schaffung <strong>einer</strong><br />
direkten finanziellen Beziehung zwischen GRV und<br />
verän<strong>der</strong>ter <strong>Renten</strong>besteuerung nicht möglich ist. Verfassungsrechtliche,<br />
aber auch verfahrenstechnische Gründe<br />
stehen dem entgegen. Nur die beiden indirekt wirkenden<br />
Möglichkeiten <strong>der</strong> protektionierten Vorteilswegnahme und <strong>der</strong><br />
Erhöhung <strong>des</strong> BZ erlauben es, die finanzielle Situation <strong>der</strong><br />
RV - Träger positiv zu bestimmen. Dabei ist die verän<strong>der</strong>te<br />
<strong>Besteuerung</strong> im letztgenannten Fall ausschließlich als<br />
Konsolidierungsposten zu werten, <strong>der</strong> eine seit langem<br />
gefor<strong>der</strong>te Maßnahme <strong>unter</strong>stützt.<br />
Beide Konzepte reichen bei weitem nicht aus, die<br />
finanziellen Probleme <strong>der</strong> GRV langfristig zu lösen. Sie<br />
mil<strong>der</strong>n die <strong>Renten</strong>problematik nur partiell und können<br />
<strong>des</strong>halb nur als Teil <strong>einer</strong> umfassenden Strukturreform<br />
gesehen werden.<br />
Dabei bleibt <strong>der</strong> Einsatz <strong>der</strong> protektionierten Vorteilswegnahme<br />
umstritten, da das mit negativen distributiven<br />
Folgen verbunden ist. Was somit bleibt, ist die verstärkte<br />
For<strong>der</strong>ung nach <strong>einer</strong> <strong>Reform</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>zuschusses. Ob diese<br />
zum Teil durch eine verän<strong>der</strong>te Alterseinkunftsbesteuerung<br />
finanziert werden kann, bleibt offen, da die Entscheidung<br />
über die Art <strong>des</strong> <strong>Besteuerung</strong>smodells unabhängig dieser<br />
Frage erfolgen muß.<br />
1 Siehe Mackscheidt, K., a.a.O., Seite 194 ff