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Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

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Ihre Finanzierung erfolgt aus öffentlichen Haushaltsmitteln,<br />

d.h. aus Steuereinnahmen.<br />

In <strong>der</strong> Praxis vermischen sich die oben genannten drei<br />

Grundprinzipien. In <strong>der</strong> BRD dominiert in vermischter Form<br />

das Versicherungsprinzip, das am ehesten zu <strong>einer</strong> marktwirtschaftlich<br />

orientierten Wirtschaftsordnung paßt.<br />

<strong>Die</strong> Sozialversicherung stellt den weitaus wichtigsten Zweig<br />

in <strong>der</strong> Sozialpolitik <strong>der</strong> BRD dar. Ihre Träger sind Selbstverwaltungskörperschaften,<br />

<strong>der</strong>en parafiskalische Stellung,<br />

d.h. finanzielle und organisatorische Unabhängigkeit<br />

rechtlich gesichert ist; sie <strong>unter</strong>liegen <strong>der</strong> staatlichen<br />

Aufsicht.<br />

Neben dieser Form <strong>der</strong> Trägerschaft sind international<br />

öffentliche Einrichtungen anzutreffen, die unmittelbar<br />

Bestandteil <strong>der</strong> staatlichen Verwaltung sind. <strong>Sicherung</strong>ssysteme,<br />

in denen das Versorgungs- und Fürsorgeprinzip<br />

dominiert, weisen den staatlichen Sozialverwaltungen eine<br />

zentrale Stellung zu.<br />

Systeme mit <strong>einer</strong> starken Tendenz zum Versicherungsprinzip<br />

werden demgegenüber von national verschiedenen Selbstverwaltungskörperschaften<br />

getragen.<br />

Wie die bisherige Darstellung zeigt, ermöglichen die Grundprinzipien<br />

zahlreiche Ansatzpunkte für eine generelle<br />

<strong>Reform</strong> <strong>des</strong> <strong>Systems</strong> <strong>der</strong> <strong>sozialen</strong> <strong>Sicherung</strong>. Im Bezug auf die<br />

hier betrachtete Alterssicherung wäre z.B. ein Modell <strong>der</strong><br />

Grundversorgung mit darüber hinausgehen<strong>der</strong>, auch staatlich<br />

organisierter Individualversicherung möglich, wie es<br />

beispielweise in Schweden und Großbritannien anzutreffen<br />

ist.<br />

Daß hier die in diese Richtung weisenden <strong>Reform</strong>möglichkeiten<br />

<strong>der</strong> Altersversorgung in <strong>der</strong> BRD keine weitere<br />

theoretische Reflexion erfahren, liegt an dem eng<br />

gesteckten Rahmen dieser Untersuchung, in <strong>der</strong><br />

ausschließlich die Auswirkungen <strong>einer</strong> verän<strong>der</strong>ten<br />

<strong>Renten</strong>besteuerung auf ein politisch exogen<br />

festgeschriebenes <strong>Renten</strong>versicherungssystem beleuchtet<br />

werden sollen. Gleichwohl gehört es zu den Notwendigkeiten<br />

<strong>einer</strong> solchen Untersuchung, auf die ausgegrenzten, einen<br />

evtl. größeren Erfolg versprechenden Lösungsansätze<br />

hinzuweisen.<br />

An <strong>der</strong> einzelwirtschaftlich geprägten, ideologisch verklärten<br />

These, daß <strong>der</strong> individuelle Beitragszahler mit<br />

seinem Beiträgen ein Kapital ansammele, darf in <strong>der</strong><br />

öffentlichen Diskussion nicht länger festgehalten werden.<br />

Sie verkennt, daß die heutigen <strong>Renten</strong> in einem Umlageverfahren<br />

finanziert werden und unabhängig hiervon<br />

internationale Menschenrechtskonventionen die Alterssicherung<br />

zu einem national- und systemübergreifenden<br />

individuellen Grundrecht erheben.

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