Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
22<br />
Ihre Finanzierung erfolgt aus öffentlichen Haushaltsmitteln,<br />
d.h. aus Steuereinnahmen.<br />
In <strong>der</strong> Praxis vermischen sich die oben genannten drei<br />
Grundprinzipien. In <strong>der</strong> BRD dominiert in vermischter Form<br />
das Versicherungsprinzip, das am ehesten zu <strong>einer</strong> marktwirtschaftlich<br />
orientierten Wirtschaftsordnung paßt.<br />
<strong>Die</strong> Sozialversicherung stellt den weitaus wichtigsten Zweig<br />
in <strong>der</strong> Sozialpolitik <strong>der</strong> BRD dar. Ihre Träger sind Selbstverwaltungskörperschaften,<br />
<strong>der</strong>en parafiskalische Stellung,<br />
d.h. finanzielle und organisatorische Unabhängigkeit<br />
rechtlich gesichert ist; sie <strong>unter</strong>liegen <strong>der</strong> staatlichen<br />
Aufsicht.<br />
Neben dieser Form <strong>der</strong> Trägerschaft sind international<br />
öffentliche Einrichtungen anzutreffen, die unmittelbar<br />
Bestandteil <strong>der</strong> staatlichen Verwaltung sind. <strong>Sicherung</strong>ssysteme,<br />
in denen das Versorgungs- und Fürsorgeprinzip<br />
dominiert, weisen den staatlichen Sozialverwaltungen eine<br />
zentrale Stellung zu.<br />
Systeme mit <strong>einer</strong> starken Tendenz zum Versicherungsprinzip<br />
werden demgegenüber von national verschiedenen Selbstverwaltungskörperschaften<br />
getragen.<br />
Wie die bisherige Darstellung zeigt, ermöglichen die Grundprinzipien<br />
zahlreiche Ansatzpunkte für eine generelle<br />
<strong>Reform</strong> <strong>des</strong> <strong>Systems</strong> <strong>der</strong> <strong>sozialen</strong> <strong>Sicherung</strong>. Im Bezug auf die<br />
hier betrachtete Alterssicherung wäre z.B. ein Modell <strong>der</strong><br />
Grundversorgung mit darüber hinausgehen<strong>der</strong>, auch staatlich<br />
organisierter Individualversicherung möglich, wie es<br />
beispielweise in Schweden und Großbritannien anzutreffen<br />
ist.<br />
Daß hier die in diese Richtung weisenden <strong>Reform</strong>möglichkeiten<br />
<strong>der</strong> Altersversorgung in <strong>der</strong> BRD keine weitere<br />
theoretische Reflexion erfahren, liegt an dem eng<br />
gesteckten Rahmen dieser Untersuchung, in <strong>der</strong><br />
ausschließlich die Auswirkungen <strong>einer</strong> verän<strong>der</strong>ten<br />
<strong>Renten</strong>besteuerung auf ein politisch exogen<br />
festgeschriebenes <strong>Renten</strong>versicherungssystem beleuchtet<br />
werden sollen. Gleichwohl gehört es zu den Notwendigkeiten<br />
<strong>einer</strong> solchen Untersuchung, auf die ausgegrenzten, einen<br />
evtl. größeren Erfolg versprechenden Lösungsansätze<br />
hinzuweisen.<br />
An <strong>der</strong> einzelwirtschaftlich geprägten, ideologisch verklärten<br />
These, daß <strong>der</strong> individuelle Beitragszahler mit<br />
seinem Beiträgen ein Kapital ansammele, darf in <strong>der</strong><br />
öffentlichen Diskussion nicht länger festgehalten werden.<br />
Sie verkennt, daß die heutigen <strong>Renten</strong> in einem Umlageverfahren<br />
finanziert werden und unabhängig hiervon<br />
internationale Menschenrechtskonventionen die Alterssicherung<br />
zu einem national- und systemübergreifenden<br />
individuellen Grundrecht erheben.