Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
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wärtige Leistungsniveau <strong>des</strong> <strong>Renten</strong>berechtigten zu<br />
erfassen. 1 Schmähl <strong>unter</strong>nimmt damit den Versuch, die<br />
tatsächlichen Gegebenheiten <strong>des</strong> gesamtwirtschaftlichen<br />
Versicherungsystems auf die Ebene <strong>der</strong> individuellen<br />
Vorgänge zu transformieren.<br />
<strong>Die</strong> praktische Umsetzung <strong>des</strong> betrachtenden Konzepts kommt<br />
nicht ohne typisierende Unterstellungen aus, da eine<br />
individuelle Berechnung <strong>des</strong> Tilgungsanteils zwar möglich,<br />
<strong>der</strong>en Realisierung aus administrativer Sicht aber nicht<br />
zweckmäßig erscheint. Es bietet sich daher an, auf Basis<br />
bestimmter Konventionen typisierende Entscheidungen zu<br />
treffen. Es ist zu erwarten, daß eine geschlechtsspezifische<br />
Differenzierung <strong>der</strong> Tilgungsanteile nicht<br />
erfolgen wird. <strong>Die</strong> Einbeziehung jahrgangsspezifischer<br />
Lebenserwartungen kommt ebenfalls nicht in Betracht. Nach<br />
Ansicht Schmähl`s kommt vielmehr eine Staffelung <strong>der</strong><br />
Tilgungsanteile nach dem Alter <strong>des</strong> <strong>Renten</strong>berechtigten zu<br />
Beginn <strong>der</strong> <strong>Renten</strong>laufzeit in Betracht, die sich aus dem<br />
arithmetischem Mittel <strong>der</strong> durchschnittlichen Lebenserwartung<br />
von Männern und Frauen errechnet. 2 Eine<br />
typisierende Regelung in <strong>der</strong> steuerlichen Erfassung von<br />
Berufs-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten<br />
wird ebenfalls erfor<strong>der</strong>lich. Gleichfalls hält Schmähl die<br />
Ausweitung <strong>des</strong> Konzepts auf an<strong>der</strong>e Arten von Alterseinkünften<br />
für möglich und erwünscht. 3<br />
Der Übergang von dem heutigen Ertragsanteilverfahren zu dem<br />
Konzept <strong>des</strong> Einkommensanteils ist relativ einfach. Er kann<br />
durch eine stufenweise Erhöhung <strong>der</strong> geltenden Ertragsanteilsätze<br />
auf das Niveau <strong>der</strong> aus systematischen und<br />
verteilungspolitischen Gründen erfor<strong>der</strong>lich gehaltenen<br />
Einkommensanteile erfolgen. 4<br />
6.3.2.2.2 Kritische Würdigung <strong>des</strong> dargestellten Modells<br />
Das zuvor beschriebene Modell <strong>der</strong> Einkommensanteilsbesteuerung<br />
ist, wie es auf dem ersten Blick scheint,<br />
logisch und durchdacht. Es besticht vor allem durch die<br />
Tatsache <strong>einer</strong> inhaltlichen Neukonzeption. <strong>Die</strong> technische<br />
Umsetzung <strong>des</strong> Modells entspricht zweifelsfrei den vom Autor<br />
getroffenen Konzeptionen und bietet, mit Ausnahme kl<strong>einer</strong>er<br />
Merkmale, keine Ansatzpunkte <strong>der</strong> Kritik. Es sind vielmehr<br />
die <strong>unter</strong>stellten Annahmen selbst, die das Konzept <strong>des</strong><br />
Einkommensanteils in <strong>einer</strong> Diskussion nicht bestehen<br />
lassen.<br />
So wurde die Behauptung <strong>einer</strong> nicht rückgängig zu machenden<br />
Begünstigung bereits zu einem früheren Zeitpunkt Gegenstand<br />
<strong>der</strong> Kritik. Rückblickend kann festgestellt werden, daß<br />
1 Siehe ebenda<br />
2 Siehe ebenda Seite 118<br />
3 Siehe ebenda Seite 119<br />
4 Siehe ebenda Seite 119 f