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Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

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wärtige Leistungsniveau <strong>des</strong> <strong>Renten</strong>berechtigten zu<br />

erfassen. 1 Schmähl <strong>unter</strong>nimmt damit den Versuch, die<br />

tatsächlichen Gegebenheiten <strong>des</strong> gesamtwirtschaftlichen<br />

Versicherungsystems auf die Ebene <strong>der</strong> individuellen<br />

Vorgänge zu transformieren.<br />

<strong>Die</strong> praktische Umsetzung <strong>des</strong> betrachtenden Konzepts kommt<br />

nicht ohne typisierende Unterstellungen aus, da eine<br />

individuelle Berechnung <strong>des</strong> Tilgungsanteils zwar möglich,<br />

<strong>der</strong>en Realisierung aus administrativer Sicht aber nicht<br />

zweckmäßig erscheint. Es bietet sich daher an, auf Basis<br />

bestimmter Konventionen typisierende Entscheidungen zu<br />

treffen. Es ist zu erwarten, daß eine geschlechtsspezifische<br />

Differenzierung <strong>der</strong> Tilgungsanteile nicht<br />

erfolgen wird. <strong>Die</strong> Einbeziehung jahrgangsspezifischer<br />

Lebenserwartungen kommt ebenfalls nicht in Betracht. Nach<br />

Ansicht Schmähl`s kommt vielmehr eine Staffelung <strong>der</strong><br />

Tilgungsanteile nach dem Alter <strong>des</strong> <strong>Renten</strong>berechtigten zu<br />

Beginn <strong>der</strong> <strong>Renten</strong>laufzeit in Betracht, die sich aus dem<br />

arithmetischem Mittel <strong>der</strong> durchschnittlichen Lebenserwartung<br />

von Männern und Frauen errechnet. 2 Eine<br />

typisierende Regelung in <strong>der</strong> steuerlichen Erfassung von<br />

Berufs-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten<br />

wird ebenfalls erfor<strong>der</strong>lich. Gleichfalls hält Schmähl die<br />

Ausweitung <strong>des</strong> Konzepts auf an<strong>der</strong>e Arten von Alterseinkünften<br />

für möglich und erwünscht. 3<br />

Der Übergang von dem heutigen Ertragsanteilverfahren zu dem<br />

Konzept <strong>des</strong> Einkommensanteils ist relativ einfach. Er kann<br />

durch eine stufenweise Erhöhung <strong>der</strong> geltenden Ertragsanteilsätze<br />

auf das Niveau <strong>der</strong> aus systematischen und<br />

verteilungspolitischen Gründen erfor<strong>der</strong>lich gehaltenen<br />

Einkommensanteile erfolgen. 4<br />

6.3.2.2.2 Kritische Würdigung <strong>des</strong> dargestellten Modells<br />

Das zuvor beschriebene Modell <strong>der</strong> Einkommensanteilsbesteuerung<br />

ist, wie es auf dem ersten Blick scheint,<br />

logisch und durchdacht. Es besticht vor allem durch die<br />

Tatsache <strong>einer</strong> inhaltlichen Neukonzeption. <strong>Die</strong> technische<br />

Umsetzung <strong>des</strong> Modells entspricht zweifelsfrei den vom Autor<br />

getroffenen Konzeptionen und bietet, mit Ausnahme kl<strong>einer</strong>er<br />

Merkmale, keine Ansatzpunkte <strong>der</strong> Kritik. Es sind vielmehr<br />

die <strong>unter</strong>stellten Annahmen selbst, die das Konzept <strong>des</strong><br />

Einkommensanteils in <strong>einer</strong> Diskussion nicht bestehen<br />

lassen.<br />

So wurde die Behauptung <strong>einer</strong> nicht rückgängig zu machenden<br />

Begünstigung bereits zu einem früheren Zeitpunkt Gegenstand<br />

<strong>der</strong> Kritik. Rückblickend kann festgestellt werden, daß<br />

1 Siehe ebenda<br />

2 Siehe ebenda Seite 118<br />

3 Siehe ebenda Seite 119<br />

4 Siehe ebenda Seite 119 f

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