12.02.2018 Aufrufe

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

68<br />

Berücksichtigung sprechen. 1 Desweiteren, so wird<br />

argumentiert, läge es nicht in dem Interesse <strong>der</strong> Steuerpflichtigen,<br />

eine Überversorgung innerhalb eines Alterssicherungssystems<br />

anzustreben, das ihnen die Möglichkeit<br />

nimmt, über fiktiv angesammelte Vermögenswerte frei zu<br />

verfügen. Hauptargument gegen einen begrenzten Abzug kann<br />

nur sein, daß ein solches Vorgehen dem Modell <strong>des</strong><br />

nachgelagerten Verfahrens entgegenwirkt, da in diesem Fall<br />

aus korrespondieren<strong>der</strong> Sicht zwischen bereits besteuerten<br />

und unbesteuert gebliebenen Einkommensübertragungen<br />

<strong>unter</strong>schieden werden muß.<br />

Unangesprochen blieb bisher, im Rahmen welcher Vorschrift<br />

die steuermin<strong>der</strong>nde Erfassung <strong>der</strong> Beitragszahlungen<br />

erfolgen sollte. Während die meisten wissenschaftlichen<br />

Untersuchungen, die sich dieser Frage annahmen, an <strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>ausgabenregelung festhielten, sprach sich K. Littmann<br />

in seinem Gutachten "<strong>Besteuerung</strong> von Alterseinkünften"<br />

dafür aus, diese Aufwendungen aus dem Katalog <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>ausgaben<br />

zu entnehmen und statt<strong>des</strong>sen den Werbungskosten<br />

<strong>des</strong> § 9 EStG bzw. den Betriebsausgaben <strong>des</strong> § 4 EStG<br />

zuzuordnen. 2 Begründend führte er die Definition <strong>des</strong> § 9<br />

EStG an, nach <strong>der</strong> Werbungskosten Aufwendungen zur<br />

Erwerbung, <strong>Sicherung</strong> und Erhaltung von Einnahmen sind.<br />

Der Bun<strong>des</strong>finanzhof, <strong>der</strong> <strong>unter</strong> einem an<strong>der</strong>en Sachverhalt<br />

darüber zu entscheiden hatte, ob es sich bei den Beiträgen<br />

zur GRV um vorab entstandene Werbungskosten im Sinne <strong>des</strong><br />

§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG handelt, stellte in seinem Urteil<br />

vom 29.7.1986 eindeutig den Son<strong>der</strong>ausgabencharakter dieser<br />

Aufwendungen heraus. 3<br />

Auch wenn durch die Einführung <strong>des</strong> reinen Umlageverfahrens<br />

in <strong>der</strong> <strong>Renten</strong>versicherung das Prinzip <strong>der</strong> Kapitalansammlung<br />

verloren ging, so das Finanzgericht, erwerbe <strong>der</strong><br />

Versicherte " ... einen staatlich garantierten Anspruch<br />

gegen die Versichertengemeinschaft, nach Erreichen <strong>der</strong><br />

Altersgrenze durch die dann Erwerbstätigen ebenfalls<br />

versorgt zu werden." 4<br />

Aufwendungen zum Erwerb dieses Anspruchs, <strong>der</strong> eine<br />

eigentumsschutzwürdige Rechtsposition einnimmt, sind damit<br />

auch im Rahmen <strong>des</strong> Umlageverfahrens Anschaffungskosten, so<br />

die Urteilsbegründung weiter. Anschaffungskosten können bei<br />

den Überschußeinkünften keine Werbungskosten sein.<br />

Beiträge zur GRV dürfen demnach nur als Son<strong>der</strong>ausgaben<br />

steuermin<strong>der</strong>nde Berücksichtigung finden. Finanzielle<br />

Konsequenzen im Bezug auf die Höhe <strong>der</strong> festzusetzenden<br />

Einkommensteuer entstehen dem Steuerpflichtigen hierdurch<br />

nicht, soweit ein unbegrenzter Abzug <strong>der</strong> Beitragszahlungen<br />

1 Siehe Wissenschaftlicher Beirat beim BMF, a.a.O.,<br />

Seite 44<br />

2 Siehe Littmann, K., Gutachten, a.a.O., Seite 485<br />

3 Siehe Beiträge zur gesetzlichen <strong>Renten</strong>versicherung,<br />

in : Betriebs - Berater, 41 Jg., Seite 1903 f,<br />

vom 10.10.1986<br />

4<br />

ebenda Seite 1904

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!