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Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

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diese For<strong>der</strong>ung aus steuerpolitischen Gründen insoweit<br />

berechtigt erscheint, als sie verhaltenslenkende Maßnahmen<br />

berührt. <strong>Die</strong>s trifft im Hinblick auf den steuerfreien<br />

Arbeitgeberanteil zur GRV jedoch nicht zu. Entsprechend dem<br />

im vorangegangenen Abschnitt vorgenommenen Interpretationsversuchs<br />

<strong>des</strong> steuerlichen Zurechnungsprinzips erscheint es<br />

mehr als zweifelhaft, den "fiktiven", aus unbesteuerten<br />

Vermögenswerten zufließenden Kapitalrückfluß unbesteuert zu<br />

lassen.<br />

Neben dieser allgemeine Rechtsunsicherheiten wi<strong>der</strong>spiegelnden<br />

Kritik, resultiert die folgende aus dem<br />

Versuch, die tatsächlichen Gegebenheiten <strong>einer</strong> intergenerativen<br />

<strong>Renten</strong>versicherung in die Fiktion eines intertemporären<br />

<strong>Systems</strong> zu verwandeln. Modellbezogen drückt sich<br />

diese Umwandlung in <strong>der</strong> Berechnung fiktiver Beitragszahlungen<br />

aus. <strong>Die</strong>ser angenommene Kapitalbestand ist<br />

modellbezogen notwendig, um die während <strong>der</strong> Beitragsphase<br />

entstandenen Zinsanteile und Umverteilungskomponenten<br />

steuerlich zu erfassen. Ein solches Vorgehen vernachlässigt<br />

aber bewußt, daß sich die Höhe <strong>der</strong> SV - <strong>Renten</strong> unabhängig<br />

<strong>der</strong> geleisteten Beiträge bestimmt. <strong>Die</strong> Beitragszahlungen<br />

werden vielmehr zur Finanzierung <strong>der</strong> laufenden <strong>Renten</strong><br />

verwandt. Eine Verzinsung <strong>der</strong> Beiträge findet, sieht man<br />

von <strong>der</strong> Schwankungsreserve ab, somit nicht statt. Im<br />

Gegensatz zu den privaten Kapitalversicherungen übt die<br />

durchschnittliche Lebenserwartung keinen Einfluß auf die<br />

Höhe <strong>der</strong> gesetzlichen Rente aus. <strong>Die</strong> Einbeziehung dieses<br />

Faktors in das <strong>Besteuerung</strong>smodell gesetzlicher <strong>Renten</strong><br />

bewirkt, daß die <strong>Renten</strong>bezieher über die Steuer mit <strong>einer</strong><br />

weiteren Risikokomponente belastet werden, für die es von<br />

Seiten <strong>der</strong> GRV keine Veranlassung gibt. Wie die<br />

Feststellung Kolbs bezüglich <strong>der</strong> Entwicklung <strong>des</strong><br />

Eigenfinanzierungsanteils zeigt, ist das ein<br />

Versicherungssystem kennzeichnende Risiko im Fall <strong>der</strong> GRV<br />

im Bereich <strong>der</strong> Ansparphase zu suchen ( demographisches<br />

Risiko ). 1<br />

Unabhängig dieser Überlegungen entbehrt die <strong>unter</strong>stellte<br />

Kapitalbestandsberechnung je<strong>der</strong> Logik. <strong>Die</strong> Festlegung <strong>des</strong><br />

aktuellen Beitragsatzes als einzigste das Leistungsniveau<br />

kennzeichnende Größe, darf nicht unwi<strong>der</strong>sprochen<br />

hingenommen werden. Wie Untersuchungen <strong>der</strong> zukünftigen<br />

Entwicklung <strong>des</strong> RV - Beitragsatzes belegen, wird dieser<br />

mehr und mehr zu einem Indikator demographischer<br />

Entwicklungen.<br />

Im Ergebnis nehmen diese fiktiven Beiträge eine Mittelstellung<br />

zwischen den nominellen und den wertbereinigten<br />

( realen ) Beiträgen ein. Dem liegt die Intention zugrunde,<br />

die dem heutigen Leistungsniveau entsprechenden Wertsteigerungen<br />

<strong>des</strong> fiktiven Vermögensbestan<strong>des</strong> ( Real-<br />

1 Siehe Kolb, R., a.a.O., Seite 485

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