Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
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diese For<strong>der</strong>ung aus steuerpolitischen Gründen insoweit<br />
berechtigt erscheint, als sie verhaltenslenkende Maßnahmen<br />
berührt. <strong>Die</strong>s trifft im Hinblick auf den steuerfreien<br />
Arbeitgeberanteil zur GRV jedoch nicht zu. Entsprechend dem<br />
im vorangegangenen Abschnitt vorgenommenen Interpretationsversuchs<br />
<strong>des</strong> steuerlichen Zurechnungsprinzips erscheint es<br />
mehr als zweifelhaft, den "fiktiven", aus unbesteuerten<br />
Vermögenswerten zufließenden Kapitalrückfluß unbesteuert zu<br />
lassen.<br />
Neben dieser allgemeine Rechtsunsicherheiten wi<strong>der</strong>spiegelnden<br />
Kritik, resultiert die folgende aus dem<br />
Versuch, die tatsächlichen Gegebenheiten <strong>einer</strong> intergenerativen<br />
<strong>Renten</strong>versicherung in die Fiktion eines intertemporären<br />
<strong>Systems</strong> zu verwandeln. Modellbezogen drückt sich<br />
diese Umwandlung in <strong>der</strong> Berechnung fiktiver Beitragszahlungen<br />
aus. <strong>Die</strong>ser angenommene Kapitalbestand ist<br />
modellbezogen notwendig, um die während <strong>der</strong> Beitragsphase<br />
entstandenen Zinsanteile und Umverteilungskomponenten<br />
steuerlich zu erfassen. Ein solches Vorgehen vernachlässigt<br />
aber bewußt, daß sich die Höhe <strong>der</strong> SV - <strong>Renten</strong> unabhängig<br />
<strong>der</strong> geleisteten Beiträge bestimmt. <strong>Die</strong> Beitragszahlungen<br />
werden vielmehr zur Finanzierung <strong>der</strong> laufenden <strong>Renten</strong><br />
verwandt. Eine Verzinsung <strong>der</strong> Beiträge findet, sieht man<br />
von <strong>der</strong> Schwankungsreserve ab, somit nicht statt. Im<br />
Gegensatz zu den privaten Kapitalversicherungen übt die<br />
durchschnittliche Lebenserwartung keinen Einfluß auf die<br />
Höhe <strong>der</strong> gesetzlichen Rente aus. <strong>Die</strong> Einbeziehung dieses<br />
Faktors in das <strong>Besteuerung</strong>smodell gesetzlicher <strong>Renten</strong><br />
bewirkt, daß die <strong>Renten</strong>bezieher über die Steuer mit <strong>einer</strong><br />
weiteren Risikokomponente belastet werden, für die es von<br />
Seiten <strong>der</strong> GRV keine Veranlassung gibt. Wie die<br />
Feststellung Kolbs bezüglich <strong>der</strong> Entwicklung <strong>des</strong><br />
Eigenfinanzierungsanteils zeigt, ist das ein<br />
Versicherungssystem kennzeichnende Risiko im Fall <strong>der</strong> GRV<br />
im Bereich <strong>der</strong> Ansparphase zu suchen ( demographisches<br />
Risiko ). 1<br />
Unabhängig dieser Überlegungen entbehrt die <strong>unter</strong>stellte<br />
Kapitalbestandsberechnung je<strong>der</strong> Logik. <strong>Die</strong> Festlegung <strong>des</strong><br />
aktuellen Beitragsatzes als einzigste das Leistungsniveau<br />
kennzeichnende Größe, darf nicht unwi<strong>der</strong>sprochen<br />
hingenommen werden. Wie Untersuchungen <strong>der</strong> zukünftigen<br />
Entwicklung <strong>des</strong> RV - Beitragsatzes belegen, wird dieser<br />
mehr und mehr zu einem Indikator demographischer<br />
Entwicklungen.<br />
Im Ergebnis nehmen diese fiktiven Beiträge eine Mittelstellung<br />
zwischen den nominellen und den wertbereinigten<br />
( realen ) Beiträgen ein. Dem liegt die Intention zugrunde,<br />
die dem heutigen Leistungsniveau entsprechenden Wertsteigerungen<br />
<strong>des</strong> fiktiven Vermögensbestan<strong>des</strong> ( Real-<br />
1 Siehe Kolb, R., a.a.O., Seite 485