Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
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Ein weiterer Aspekt für eine Vereinfachung <strong>des</strong> Steuererhebungsverfahrens<br />
für Alterseinkunftsbezieher muß in<br />
<strong>einer</strong> popularisierten Deklarierung <strong>der</strong> Einkünfte für<br />
Veranlagungs- bzw. Jahresausgleichszwecke gesehen werden.<br />
Es bietet sich an, dem Pflichtigen von Seiten <strong>der</strong> Alterssicherungsträger<br />
eine Bescheinigung auszustellen, <strong>der</strong> diese<br />
dann <strong>unter</strong> <strong>der</strong> Möglichkeit evtl. steuermin<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Zusätze<br />
an das Finanzamt weiterleiten kann. <strong>Die</strong>se genormten<br />
Vordrucke, die in Zeiten elektronischer Datenverarbeitung<br />
ohne Schwierigkeiten zu fertigen wären, müßten Angaben über<br />
die Art und Höhe <strong>der</strong> Leistung, über <strong>der</strong>en Laufzeitbeginn<br />
und evtl. einbehaltene Quellensteuern enthalten. Der<br />
Finanzverwaltung sollte es möglich sein, aufgrund dieser<br />
vom Pflichtigen um individuelle Angaben ergänzten Vordrucke,<br />
eine Veranlagung bzw. einen Jahresausgleich durchzuführen.<br />
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß ein<br />
optimales, eine Veranlagung ersetzen<strong>des</strong> Steuererhebungsverfahren<br />
für Alterseinkünfte nicht erdenklich ist. Ein mit<br />
Steuerkarten arbeiten<strong>des</strong> Quellenverfahren ermöglicht es<br />
jedoch, den Kreis <strong>der</strong> zu veranlagenden Personen klein zu<br />
halten. Weitere Maßnahmen, wie etwa die Ausstellung<br />
sogenannter "Nichtveranlagungsbescheinigungen", vergrößern<br />
diesen Effekt. Demgegenüber muß erkannt werden, daß die<br />
Ausstellung von Steuerkarten sowie die Beantragung von<br />
Bescheinigungen die Merklichkeit <strong>der</strong> <strong>Besteuerung</strong> erhöhen,<br />
was wie<strong>der</strong>um zu Steuerwi<strong>der</strong>ständen führen kann. <strong>Die</strong><br />
Realisierung <strong>des</strong> nachgelagerten Verfahrens bedarf daher<br />
langfristig angelegter informeller Bemühungen <strong>der</strong><br />
Legislative, um den mit einem Systemwechsel zu erwartenden<br />
Wi<strong>der</strong>ständen Vorsorge zu tragen.